Abteilungsleiter notiert die Krankheitstage. Darf er das?
Hallo, unser Abteilungsleiter notiert sich in einem öffentlichen Kalender, den sowohl die gesamte Abteilung als auch unser Chef einsehen kann, die Krankheitstage von allen Mitarbeitern der Abteilung (außer von sich selbst). Eine Kollegin sagte, das dürfe er so öffentlich nicht. Weiß jemand, ob er das darf oder nicht, bzw. hat jemand einen Internetlink, der belegt, dass er es nicht darf? Vielen Dank im voraus.
9 Antworten
Nein, das ist nicht zulässig, wenn der Abteilungsleiter in einem öffentlichen Kalender die Krankheitstage der einzelnen Mitarbeiter einträgt.
Der Abteilungsleiter verstößt damit gegen §28 Absatz 2 Nr. 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz.
Hier ein Link dazu.
http://www.datenschutz-help.de/hinweis%2032.htm
Peter Kleinsorge
Unfug! diese Daten haben mit Deinem Bezug NICHTS zu tun, schön wär´s
solange es nur darum geht, ob jemand anwesend ist oder nicht und nicht ewa Gründe der Krankheit oder Kommentare dabei stehen, was spricht dagegen?
Und solange es betriebsintern ist, also nicht gegenüber Kunden gezeigt wird.
Es gibt sogar Schulungen, bei denen man lernt, bei Anrufen nicht zu sagen,
der und der ist zu Tisch, auf Klo oder eben krank ;-)
Aber die Kollegen müssen doch auch die Arbeitsverteilung oder auch ihre Frei-Tage entsprechend planen können, und dafür müssen sie sehen, wieviele Kollegen anwesend sind/sein werden .
Das Bundesdatenschutzgesetz!
Peter Kleinsorge
Unsinn !
Aus Deinen Ausführungen geht leider nicht hervor, was unter „öffentlichem Kalender“ noch unter „Eintragung“ zu verstehen ist.
Wenn dieser „Kalender“ eine Art Dienstplan ist (in Form von: oben die Tage, links die Namen und in den entsprechenden Feldern F für frei, S für Spätschicht, U für Urlaub, K für krank usw.), dann ist doch gar nichts gegen einzuwenden.
So können die Kollegen schon mal planen, ob sie damit rechnen können, ob z.B. Frau Schmidt in der nächsten Woche zur Arbeit kommen kann oder nicht; somit für sie mitzuarbeiten ist oder nicht.
Was soll´s ?
Es handelt sich um einen virtuellen Kalender, in dem man sich irgendwelche Notizen machen kann. Wenn der Abteilungsleiter etwas notiert, kann es jeder aus der Abteilung und der Chef sehen. Und er notiert z. B. "Frau Schmidt krank von Tag A bis Tag B". Die Diskussion kam auf, weil sich vor einigen Jahren schon einmal jemand die Krankheitstage eines Mitarbeiters notiert hat, und das angeblich nicht rechtens war. Nach dem Motto "wollen wir doch mal sehen, wer hier ständig krank ist".
Aber vielleicht machen wir uns auch nur zu viele Gedanken um nichts :-)
Das ist immer noch nicht rechtens, die personenbezogenen Krankheitsdaten zu veröffentlichen.
http://www.datenschutz-help.de/hinweis%2032.htm
Peter Kleinsorge
Ein Dienstplan ist nicht "öffentlicht" und dein Datenschutz-Link trifft nicht den Kern der Sache.
völliger Quatsch Herr Kleindenkschmidt
die Frage ist nur, was hier so unter "öffentlich" verstanden wird,
wenn es lediglich ein Dienstplan ist und berechtigte darauf zugreifen können ist es sowohl nötig wie üblich die Krankentage, Urlaubstage, andere Abwesenheitstage dort einzutragen um eine vernünftige Arbeitplanun zu ermöglichen.
Das ist auch nicht vom Datenschutz betroffen, wie nachzulesen im genannten Link von der Kleinsorge
Mit dem Dienstplan soll die Tätigkeit mehrerer am selben Tag arbeitender Mitarbeitergruppen (Teams) so koordiniert werden, dass zu allen Tageszeiten die mindestens erforderliche Zahl an Arbeitskräften im Dienst bei einer Dienststelle oder anderen Dienststellen ist und Freizeit, Mutterschutz, Dienstbefreiung bzw. Dienstunfähigkeit („KzH“ = Krank zu Hause) der übrigen Berücksichtigung findet. Beispiele hierfür sind Polizei und Pflegedienste, technische Dienstleistungsabteilungen mit Wechselschichten. Aus diesem Ziel ergibt sich, dass gelegentlich eine „Kurzfristige Personaleinsatzplanung“ anstelle der zumindest monatlich im Voraus erfolgenden Dienstplan-Erstellung notwendig werden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstplan
Natürlich dürfen unbefugte Personen darauf keinen Zugriff haben.
So viele Antworten mittlerweile :-)
Ein Dienstplan ist das nicht, zumindest nicht offiziell, so was ist auch nicht nötig. Wir arbeiten ganz normal von 8 bis 17 Uhr in einem kleinen Büro, da braucht kein Mensch einen Dienstplan. Zur Problematik kommt allerdings hinzu, dass der Abteilungsleiter, wenn er die Krankheitstage nun schon aufschreibt, das auch noch relativ unfair betreibt, wenn ich z. B. von Mo - Di krank geschrieben bin, schreibt er auf: Mo und Di: Frau Schmidt krank. Werde ich anschließend ab Mi für den Rest der Woche auch noch krank geschrieben, wird es gerne mal vergessen, das nachzutragen. Sich selbst schreibt er grundsätzlich nicht auf, er ist ja dazu dann nicht da, und nachgetragen wird nicht.
Von einer Kollegin angesprochen, dass sie nicht möchte, dass die Krankentage aufgeschrieben werden, sagte er, es sei doch nur "zu seiner Übersicht". Nur glaube ich nicht, dass er eine schriftliche Übersicht haben muss, wer wann und wie lange krank ist (die hat der Chef, das reicht meiner Meinung nach), vor allem, wenn die Übersicht auch noch fehlerhaft ist.
Wir sind außerdem nur zu siebt in der Abteilung, da kann man sich zur Not auch so merken, wenn einer mal zwei Tage krank ist, das sollte man sich nicht notieren müssen...?!
Na ja, die ganze Sache ist etwas halbseiden.
Wenn der "öffentliche Kalender" u. U. der Dienstplan ist, dann muss doch festgehalten werden, wer krank ist bzw. in Urlaub oder auf Fortbildung ist. Das ist doch auch für die Kolleginnen wichtig.
Nein, das darf nicht öffentlich festgehalten werden, da hat das Bundesdatenschutzgesetz etwas dagegen.
http://www.datenschutz-help.de/hinweis%2032.htm
Peter Kleinsorge
das steht da aber so nicht drin, im Gegenteil:
"Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig
1. wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, 2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder 3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt." Und ein Dienstplan ist ja wohl unabdingbar zur Führung des Geschäftverkehrs nötig und ja auch nicht ÖFFENTLICH sondern nur betriebsintern einzusehen. Sollte es sein.Unfug! das besteht wohl nur in Deinem kranken Datenschutzdenken
Dort wo es Dienstpläne geben muss, werden die Daten wie AU, U, FB festgehalten. Es ist einfach so. "Personenbezogen gesammelt und veröffentlicht" werden diese Daten nicht - aber für die Mitarbeiter sind die Dienstpläne einsehbar. Es ist einfach so und geht auch nicht anders, weil es sonst nicht praktikabel ist.
Genau das hab ich gesucht, viele Dank!