krankgemeldet während arbeitslosigkeit,besteht bewerbungspflicht?

10 Antworten

Krank ist krank, da musst du weder arbeiten noch dich bewerben. Wobei es aber immer einen positiven Eindruck macht, wenn man sich trotzdem bemüht ! Man kann ja in der Bewerbung schreiben, dass man erst ab Tag X zum Vorstellungsgespräch kommen könnte.

erstens: hast du die Arbeitsagentur über die Krankmeldung informiert? Gut.

Grundsätzlich: wenn du krank bist, bist du krank!

Natürlich kannst du unabhängig davon deine "Mitwirkungsmöglichkeiten" checken, also evtl. schreiben oder telefonieren oder, wenn gar nichts geht, jemanden nochmal bei der Arbeitsagentur anrufen lassen. Auf jeden Fall hast du dann gezeigt, dass du ja würdest, wenn du könntest.

Wenn Du krank bist kannst du nicht zu einem Gespräch gehen. Und unser Sozialverisicherungsrecht kennt halt keine Unterscheidung, weshalb man krank ist, nur entweder krank oder gesund. Und was macht es für einen Eindruck, mit Fieber oder einem gebrochenen Bein "anzutanzen". Schriftl. Bewerbungen kann man natürlich trotzdem vorbereiten, allerdings würde ich dort nicht vermerken, dass ich krank bin.

Wer arbeitsunfähig ist, kann auch nicht zum Vorstellungsgespräch gehen.

Sei so weit es geht kooperativ, wenn du allerdings fiebrig erkrankt bist und Bettruhe verordnet ist, dann brauchst du nicht hin. Auch wenn du eine ansteckende Krankheit hast oder einen geschwächten Allgemeinzustand. Lass es dir ggf vom Arzt bescheinigen.

aber deshalb kannst du dich doch bewerben....

zwischen bewerbung und vorstellungsgespraech liegen min. 7 tage.....

kann es eher sein, dass du keine lust hast, dich um arbeit zu kuemmern ?

hoert sich fuer mich so an...