Von Arbeitsagentur gezwungen Jobs anzunehmen obwohl ich kein LG I oder II beanspruche?
Hallo,
bin 18 und vorübergehend arbeitslos weil ich mein Abi gemacht habe & da ich noch nicht genau weiß, was ich studieren will, habe ich vor mich erst zum nächsten Semester einzuschreiben. In der Zwischenzeit habe ich vor zu arbeiten (450€ oder ggf. Vollzeit) und habe mich jetzt arbeitslos gemeldet (wegen Kindergeld). Jetzt werde ich aber von der Arbeitsagentur genötigt, an einem Bewerbungscoaching teilzunehmen & mich bei Jobs zu bewerben und diese dann auch anzunehmen. Die Jobs sind aber Leiharbeitsjobs von irgend welchen Subunternehmen. Bedeutet: schlechte Bezahlung. Kann die Agentur mich wirklich dazu zwingen, diese Jobs anzunehmen? Immerhin beziehe ich ja kein ALG. Theoretisch kann denen das ja voll egal sein..Ist ja auch nicht so als würde ich mich nicht selbstständig bewerben.
Nun stecke ich jetzt scheinbar in der Situation eine schlechte Arbeit annehmen zu müssen (die Vermittlungsvorschläge) und mich da auch sehr kurzfristig bewerben muss, obwohl ich vielleicht einige andere & vor allem bessere Jobs annehmen könnte, die mir vielleicht in 1-2 Wochen vorliegen..
Gibt es da eine Möglichkeit diesen Zwang zu umgehen? Kann es nicht glauben & will es auch nicht einsehen, dass man mich dazu nötigen kann. Immerhin bekomme ich von der Agentur ja kein Geld/Hartz IV oder so..
11 Antworten
Such dir einen Arzt und lasse dich wegen psychischer Belastung krank schreiben. Bist du länger als 2 Wochen krank, dann lohnt sich der Kurs nicht mehr für dich...
Wozu hast du dich denn da angemeldet, wenn du keine Leistungen beziehen willst?! Und umgekehrt - wenn ich keine Leistungen beziehe, lasse ich mich auch zu nichts zwingen.
Du hast dich bei der Arbeitsagentur gemeldet - was die Voraussetzung für den Kindergeldbezug ist.
Bei deiner Meldung hast du sicher eine Erklärung für Arbeitssuchende ohne Bezug von Arbeitslosengeld ausgefüllt und unterschrieben.
In dieser Erklärung hast du dich sicher auch dazu bereit erklärt, entsprechende Arbeiten anzunehmen.
Vorteil der Meldung:
Die Zeiten werden deiner Rentenversicherung gemeldet.
Zwingen kann dich keiner zu etwas - du müsstest dann aber auch mit den Konsequenzen leben. Abmeldung als Arbeitssuchender.
* kein Kindergeld mehr
* keine Meldung der Zeiten an die Rentenversicherung
Du wirst zu garnichts gezwungen, du musst nur bestimme Anforderungen erfüllen, wenn du Geld bekommen willst.
Geld = Kindergeld
Wenn du ncihts machst, gibts halt kein Geld. Ende
Kannst ja auch noch ne Ausbildung machen, dann kriegst auch Kindergeld.
wenn du leistungen beziehst, dann musst du dich auf alles bewerben was dir vorlegt wird. ob das leiharbeit oder normale arbeitgeber sind ist dabei völlig unerheblich.
auch die maßnahme kann dir auferlegt werden. gehst du nicht hin, verweigerst die teilnahme oder die bewerbungen, dann werden deine leistungen vollständig gestrichen.