Commerzfinanz Versicherungsprämie
Hi,
ich wusste bis vor kurzem garnicht, was die Versicherungsprämie zu bedeuten hat. Hab vorhin angerufen und wurde etwas schlauer.
Es ist ein "Schutz" vor Todesfall, Erkrankung und Arbeitslosigkeit. Dann würden sie die gesamte Kosten übernehmen.
Nehmen wir mal an ich werde demnächst arbeitslos. Was für Unterlagen brauchen die da ? Würde da so ein Bescheid vom JobCenter reichen ?
Es klingt alles so einfach. Es gibt bestimmt da ein haken oder ? Soll ich lieder die Versicherungsprämie kündigen ?
Klärt mich bitte auf.
4 Antworten
also, ich habe mir es durchgelesen und sehe da keine frist wie lange man arbeitslos sein muss oder habe ich das übersehen ? "4 augen" sehen besser ?!
die zahlen die rate für maximal 12 monate wenn man arbeitslos ist und es reicht ein bescheid von der agentur für arbeit.
ups, danke siola...habs jetzt deine zitate geslesen.
Lies die Vertragsbedingungen genau: Meistens geht es erst nach einer gewissen anhaltenden Arbeitslosigkeit (ab 6 Monaten) und dann reicht auch ein Bescheid vom Jobcenter. Sonstige Haken gibts eigentlich nicht
Hey raubu86,
du hast eine Restschuldversicherung für eine unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod abgeschlossen bei der Commerzfinanz:
www.commerzfinanz.com/private_kunden/sorglos-paket/produktinformationen/index.html
Gruß siola55
Was im Leistungsfall zu tun ist, kannst du in deinen Vertragsbedingungen nachlesen: ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE RESTSCHULDVERSICHERUNG (RSV)
wie z. B.: Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person als Arbeitnehmer aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis heraus während der Dauer des Versicherungsschutzes unverschuldet arbeitslos wird und nicht gegen Entgelt tätig ist.
Bitte hierbei beachten: Karenzzeit
Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit werden erst erbracht, nachdem die Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen bzw. die Arbeitslosigkeit 3 Monate ununterbrochen angedauert hat. Der Zeitraum der Karenzzeit ist leistungsfrei.
Wartezeit
Versicherungsfälle aufgrund von Arbeitslosigkeit, die innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten, sind für die gesamte Dauer dieser Arbeitslosigkeit nicht versichert.
Versicherungsfälle aufgrund von Arbeitslosigkeit, die innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten, sind nicht versichert.
Wiederholte Arbeitsunfähigkeit, wiederholte Arbeitslosigkeit
Mehrfache Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sind versichert. Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit müssen Arbeitnehmer vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Du musst nur den Vertrag genau lesen. Besonders das klein gedruckte.