Sperre bei ALG1 wegen EINER Nichtbewerbung?
Hallo.
Leider bin ich seit Anfang Januar arbeitslos und bekomme ALG1. Heute habe ich einen Brief bekommen, dass meine Sachbearbeiterin mir das Geld sperren will weil ich mich bei EINEM aus vielen Vermittlungsvorschlägen nicht beworben hab und ich mich jetzt dazu äußern soll warum ich mich nicht beworben hab.
Um ehrlich zu sein ist genau dieser Vermittlungsvorschlag wohl total untergegangen, da ich von denen wöchentlich mit Vorschlägen quasi bombardiert werde (ca. 90 Prozent davon sind welche wo ich mich bereits letztes Jahr drauf beworben habe, Vorstellungsgespräche hatte & auch Absagen bekommen). Ich habe allerdings auch Eigenbemühungen also selbstständig nach Stellen geschaut und mich beworben.
Ich hatte damals bei einem Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin sogar gesagt, dass ich gar nicht mehr in dem Beruf arbeiten möchte und trotzdem werden mir NUR Stellen in dem Beruf vorgeschlagen und teilweise habe ich nicht mal die richtige Fortbildung für diese Positionen...
Zusätzlich weiß sie auch, dass für mich nur befristete Stellen bis Oktober in Frage kommen wegen Beginn eines Studiums und in besagtem Stellenvorschlag passen die Arbeitszeiten nicht mit meinem Besuch des Abendgymnasiums zusammen (die wissen das ich dieses Besuche und deshalb an zwei Tagen in der Woche Max. bis 16 Uhr arbeiten kann):
Es geht halt wirklich nur um den einen Stellenvorschlag vom 10. März bei dem ich mich nicht beworben habe. Dürfen die mir wirklich nur wegen einer EINZIGEN nicht Bewerbung das Geld sperren?
ich weiß auch gar nicht was ich auf diesem Bogen jetzt ausfüllen soll. Wie gesagt der ist total untergegangen bei den vielen die sie mir schicken.
Bekomme ich jetzt eine Sperre?
3 Antworten
Erst einmal musst du im Stellenangebot mit einer Rechtsbehelfsbelehrung über mögliche Folgen aufgeklärt worden sein, sonst ist eine Sperre wegen Fehlverhalten normalerweise nicht möglich.
Deshalb hast du ja nun diese Möglichkeit der Anhörung bekommen und kannst deine Gründe fürs nicht Bewerben ausführlich darlegen, hast du dann einen wichtigen Grund, der dann auch von deinem SB - anerkannt würde, dann gibt es auch keine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll.
Sonst könnte es beim ersten Fehlverhalten eine Sperre von 2 Wochen geben.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die "Der Brief ist nicht angekommen" Nummer (Funktioniert nur wenn du das Amt nicht signalisiert hast das du den Vermittlungsvorschlag bekommen hast sprich du bist noch nicht in kontakt getreten was die Sache angeht). Das Amt müsste beweisen das der Brief angekommen ist was ohne Einschreiben kaum möglich ist. Können sie das nicht vernünftig beweisen dürfen sie auf keinen Fall sperren.
- Argumentieren das eine Sperre total unverhältnismäßig wäre und das man sich ja um Arbeit bemüht und daher auch der Vermittlungsvorschlag völlig unangemessen ist. Eventuell kommt dazu unzumutbarkeit erst recht wegen der Sache mit dem Gymnasium.
Falls der Vermittlungsvorschlag ohne Rechtsfolgenbelehrung war dürfen sie übrigens auf keinen Fall das Geld sperren. In der hinsicht ist die Rechtslage klar es muss IMMER eine vollständige Rechtsfolgenbelehrung dabei sein.
Falls die Sperre wirklich kommt kann man Widerspruch einlegen (Anwalt für Sozialrecht wird empfohlen dieser weiß genau was zu tun ist). Übrigens besteht während einer ALG I Sperre Anspruch auf ALG II falls hilfsbedürftigkeit besteht.
Rechtfertige dich, für mich ist die angedrohte Sanktion rechtwidrig. Klingt nach reiner Willkür.