Arbeitslosigkeit, Krankmeldung und Minijob
Hallo! Ich bin seit Juni arbeitslos und habe seit kurzem einen Minijob von 7,5 Std/Wo. als Busbegleitung. Kann ich diesen trotzdem weitermachen, wenn ich krankgeschrieben? Ich leide unter schweren Depressionen und war schon 1,5 Jahre deswegen krankgeschrieben, wurde ausgesteuert und bin nun arbeitslos. Meine Beraterin gab mir den Tipp, wenn es mir nicht gutgeht, kann ich mich bis zu 6 Wochen krankschreiben lassen und brauche dann auch keine Bewerbungen schreiben etc. Sie wollte ich nicht fragen, nicht das ich schlafende Hunde wecke! Bitte um Info!
4 Antworten
wer krank geschrieben ist, ist NICHT arbeitsfaehig (deshalb heisst der gelbe schein ja auch AU = ArbeitsUnfahigkeitsbescheinigung) wenn du in diesem job arbeiten kannst, such dir in dieser branche etwas "vollzeitiges"
Wenn es möglich wäre, einen richtigen Job in der Branche zu kriegen, würde ich es ja machen! Das sind nur Minijobs, da es nur ein paar Stunden in der Woche sind!
generell: Ja, das ist so, während Du eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeistbeschéinigung) hast, musst Du Dich nicht bewerben, musst keine Termine wahrnehmen. Sie nur immer zu, Dich ordentlich krankzumelden, d.h. immer schön ab 1. TAg gelben Schein an KAsse und ans Arbeitsamt.
Lass esliebers ein, bei einer AU den Minijob zu machen..w enn man krank ist, ist man krank. Dann doch einen anderen Job zu machen.. ich würds nicht drauf ankommen lassen, nachher gibts da doch Probleme; ich bin bei so was mittlerweile immer sehr vorsichtig. (also auch was mündliche Sachen von Sachbearbeitern usw. angeht.. ggf. steht man dann nämlich auf dem Schlauch. Aber das mit der AU stimmt definitiv, kenne ich von mir und auch von einer Freundin, die wegen schwerer depressionen mehrmals das gleiche Problem hatte)
Alles Gute!
Wenn du krank geschrieben bist, darfst du natürlich nicht arbeiten. Es sei denn, dein Arzt attestiert dir, dass diese Tätigkeit, die dich "unter die Leute" bringt, gut für deinen Zustand ist.
Einfach so, solltest du das nicht riskieren.
Den Nebenverdienst musst du auf jeden Fall angeben.
Danke, werde mit meinem Arzt drübersprechen, ob er mir da was schreiben kann! Habe natürlich den Minijob bei AA gemeldet!
Du riskierst den Verlust von Leistungen der Krankenkasse, wenn du nichts zu deiner Gesundung tust, sondern arbeiten gehst.
Wenn es ganz blöd kommt und du hast einen Arbeitsunfall (da reicht ja der verknackste Knöchel), dann bist du unter Umständen über die Berufsgenossenschaft nicht versichert.
Lass es -wenn du krank bist, darf dein AG dich nicht beschäftigen und du bist verpflichtet, ihm das mitzuteilen, dass du eine AU hast.