Kann mich die Arbeitsagentur zwingen beim Vorstellungsgespräch Sachen zu verschweigen?
Ich werde demnächst arbeitslos und habe auch anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Habe aber ab Oktober schon etwas in Aussicht. Das Problem besteht aber darin, dass ich erst ca. 3 Wochen nach Beginn meiner Arbeitslosigkeit den schriftlichen Beweis dafür habe. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Arbeitsagentur mich in der Zwischenzeit Bewerbungen schreiben lassen wird.
Nun zu meiner Frage. Können die mich dazu zwingen (mit Sperrzeit drohen) bei einem Vorstellungsgespräch diese Tatsache zu verschweigen, dass ich fast schon sicher spätestens in 2 Monaten sowieso weg bin?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Ganz Kurz und knackig niemand darf dich zwingen und bei versuch kannst du ganz einfach die polizei verständigen
Ich würde es auch, solltest du Bewerbungen schreiben müssen und es kommt zu einem Vorstellungsgespräch, denn sagen..
Dir kann wenn Du wirklich ab Oktober im festen Sattel bist nix passieren
Oder frage die Firma wo du anfangen möchtest ob sie dich vllt früher einstellen?
Die Arbeits agentur kann ihnen eine sperre erteilen aber nur wenn es einen offiziellen grund gibt, wenn die sie aber dazu drängen zu schweigen ist es sehr wohl ein zwang da du mit konsequenzen rechnen müsstes
Hi
Bei mir war das damals so ähnlich, bei mir war es aber nur 1 Monat den ich arbeitslos war und denn erneut eine Arbeit aufgenommen habe..
Rede mit deinem / deiner Sachbearbeiter/in und hole dir einen Nachweis das du wirklich bei der neuen Firma ab Oktober fest eingestellt bist.
Bleibst du locker und höflich kannst das beweisen passiert eig. Nix
Bei Alg 1 sind die dort relativ entspannt, rutscht du in Hartz 4 sind sie es nicht mehr und du darfst dann viele Bewerbungen schreiben
Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen
Lg Willi
Ich hatte schon mal so einen Vorfall, dass die mir mit einer Sperrzeit gedroht haben, wenn ich beim Vorstellungsgespräch verraten würde, dass ich in einem Jahr zu 100% eine 2-jährige Weiterbildung machen werde. Das ist aber schon länger her.
Mir geht es hauptsachächlich um die Frage, ob die mir wirklich eine Sperrzeit verhängen können, wenn ich beim Vorstellungsgepräch sage, dass ich in 2 Monaten sowieso weg bin? Oder sind das mehr oder weniger leere Worte und Einschüchterungsversuche?
Sobald du bei der Agentur für Arbeit einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegst, werden dir sicher auch keine Vermittlungsvorschläge mehr geschickt.
Solange der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist - ist die zukünftige Stelle dir nicht wirklich sicher.
Das heißt du hast aus der Sicht der AA keine Stelle, aber zwingen kann sie dich zu nichts.
Man kann ja nicht direkt von einem Zwang sprechen. Wenn sie mir mit einer Sperrzeit drohen ist es ja ein indirektes Zwingen. Ich habe ja dann immer noch die freie Wahl. Es Entscheidet halt dann darüber ob ich knapp 2 Monate ohne Geld bin oder nicht.
Es geht halt darum, ob die mir wirklich eine Sperrzeit verhängen können, wenn ich diese Tatsache bei einem Vorstellungsgespräch erwähne.