Muss ich mich auf unpassende Vermittlungsvorschläge bewerben?

3 Antworten

Ja , das musst Du wohl oder übel. Oberste Priorität für die Agentur für Arbeit ist Dich in Arbeit zu bringen, auch wenn der "optimale" Job z.Zt.vielleicht nicht angeboten wird. Dann werden durchaus auch erstmal andere Vorschläge gemacht, die auch zumutbar für Dich sind. Fakt ist wer Leistungen beziehen möchte muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und zumutbare Beschäftigungen annehmen.

Ob du dich bewerben muss oder nicht hängt davon ab, ob der Vermittlungsvorschlag mit oder ohne Rechtsfolgebelehrung erstellt wurde. Dies kannst du du anhand der letzten Seite des Vorschlages sehen. In der Belehrung steht dann sinngemäß, dass leistungsrechtliche Konsequenzen eintreten können, wenn du dich nicht bewirbst. 

Willst du dich dann auch solch einen Vorschlag nicht bewerben, sollst du dies mit deinem Vermittler besprechen, dann wird die Zumutbarkeit geprüft. Das heißt ob der Fahrtweg und der Verdienst in Ordnung sind. Die Zumutbarkeit ist im Merkblatt 1 oder auf der Internetseite der Agentur für Arbeit nachzulesen.

Was aber nicht vergessen werden darf, es gibt keinen Berufsschutz. Heißt man kann dich auch in andere Tätigkeiten vermitteln die deinen Fähigkeiten entsprechen und zumutbar sind.

Eine Sperrzeiten bei Arbeitsablehung beträgt drei Wochen.

Bewerbe Dich einfach.

Es steht Dir doch frei, einen besseren Job zu suchen während Du noch in einem unpassenden arbeitest, der nunmal dennoch zumutbar ist.

Wenn Du überqualifiziert bist wirst eh nicht genommen. ;)

Bei Unterqualifizierung eventuell kurz angelernt.

Auch ein eher unpassender Job ist besser als arbeitslos.

Arbeit ist nunmal von Natur aus kein Freizeitspaß. Es kann nicht nur nach dem Spaßfaktor gehen.

warehouse14

verreisterNutzer  10.01.2017, 18:20

Sie lasen die Bergpredigt... :((

(Zitat): "Arbeit ist nunmal von Natur aus kein Freizeitspaß." (Zitat Ende)

Das wird die Fragestellerin (bei der von ihr absolvierten Ausbildung) doch wohl selbst wissen!