Kürzung des ALG1 wenn ich in keine Zeitarbeitsfirma möchte?
Hallo zusammen,
seit dem 01.09 bin ich zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos.
Von der Bundesagentur für Arbeit habe ich nun die ersten Vermittlungsvorschläge bekommen, darunter sind auch Zeitarbeitsfirmen.
Nach diversen Internetrecherchen und Gesprächen mit Freunden, die im Moment über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt werden, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich mich bei keiner Zeitarbeitsfirma bewerben möchte.
Des Weiteren bin ich gelernte Industriekauffrau, deshalb suche ich auch wieder einen Job im kaufmännischen Bereich, und die Zeitarbeitsfirmen bei denen ich mich bewerben soll, suchen Hilfsarbeiter in der Montage von Kleinteilen, also eben gar nicht meine Richtung.
Wenn ich mich jetzt nun "weigere" eine Bewerbung an diese Zeitarbeitsfirmen zuschicken, weil ich das eben aus oben genannten Gründen nicht möchte, muss ich dann mit einer Kürzung des ALG 1 rechnen?
Ich bin Euch für jede Hilfreiche Antwort dankbar!
3 Antworten
Auch Bürojobs werden heute zum Großteil jedenfalls zuerst über Zeitarbeitsfirmen vergeben.
Auch für solche Stellenangebote musst du zur Verfügung stehen, sonst ist dein AlG 1 bald zu Ende.
Unter bestimmten Umständen musst du zumindest in den ersten 6 Monaten deiner Arbeitslosigkeit nicht jedes Stellenangebot annehmen oder dich auf solche bewerben !
Die Zumutbarkeit der Angebote kannst du im § 140 SGB - lll nachlesen und wenn du die evtl.Sperrfristen einsehen willst,dann gibst du § 144 SGB - lll ein.
Ich würde zumindest Niemand laut sagen, das ich mich DORT nicht bewerben WILL! Weil dir dann wirklich die Leistungen gekürzt werden können.
Fakt ist: Bewerben musst du dich!!! Die Frage ist das WIE...
Ich sag dir jetzt mal, wen ich (als Arbeitgeber) garantiert nicht zum Gespräch einlade:
Wer mir eine Bewerbung schickt ohne Foto, ohne Telefon - Nr. , ohne Unterschrift und wenn's geht auch noch mit xundneunzig Rechtschreib- und/oder Grammatikfehlern... Alles klar?
Im allgemeinen bin ich dafür das Jeder u.U. auch eine Tätigkeit machen kann, die nicht seiner/ihrer Qualifikation entspricht. Und vllt. auch unter einem bestimmten persönlichen Niveau ist... Hauptsache arbeiten und nicht in der "sozialen Hängematte" versauern.
Aber: da du wie du schreibst zum ersten mal arbeitslos geworden bist, sehe ich das nicht so eng. Sicher ist es in deinem eigenen Interesse schnell wieder einen Job zu bekommen und du wirst dich selbst aktiv darum kümmern.
Viel Glück und alles Gute.
Der Hinweis auf eine unvollständige Bewerbung ist nicht ungefährlich.
Wenn die Behörde das (durch Nachfragen beim potentiellen Arbeitgeber) herausbekommt, droht erheblicher Ärger!
Ich rate dazu, sich mit minimalen, aber korrekten Bewerbungsunterlagen zu bewerben, und sich dann (falls es dazu kommt) im Vorstellungsgespräch entsprechend geschickt anzustellen...