MUSS man Vermittlungsvorschläge von der Arbeitsagentur wahrnehmen ohne Kenntnisse?
Hallo, ich bin im AA als arbeitslos gemeldet und muss nun alle 3-4 Wochen einmal hin. Bekomme dann jedes mal Vermittlungsvorschläge mit o. zugeschickt. Ich bin gelernte Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Nun heißt es ich MUSS mich bewerben, sonst bekomme ich pro unbeworbenen Vermittlungsvorschlag eine Woche keine ALG1. So.. schön und gut... habe auch kein Problem mich zu bewerben... schreibe Bewerbungen genug. Aber dass ich mich als "Bäckereifachverkäuferin" bewerben muss, wo die Vorraussetzung ist, dass man eine abgeschlossene Ausbildung hat oder immerhin lange Berufserfahrung?! Muss ich mich nun wohl oder übel dort bewerben? Und ist nicht der einzigste Vermittlungsvorschlag, der total abwegig ist...
Jemand Erfahrung damit?
5 Antworten
Hallo,
die Aussage dir würde pro abgelehnten Vorschlag eine Woche ALG I angezogen ist völliger Blödsinn ! Diese Aussage dient allenfalls zur Einschüchterung. Es gibt Richtlinien auch für die Arbeitsvermittler Erstens , sie müssen dir Jobs anbieten die zumutbar sind und in etwa deinen Fähigkeiten entsprechen. Bis zu 3 Job kannst du ablehnen ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Bitte lese die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung und besorge dir die Proschüren der Agentur über ALG I
Es ist schon problematisch, wenn man die Vermittlungsvorschläge des AA nicht wahrnimt. An deiner Stelle würde ich mich zwar beim Bäckereiunternehmen bewerben, allerdings gleich darauf hinweisen wie diese Bewerbung zustande gekomen ist, und dass die Qualifikation fehlt. Das kann man telefonisch machen. Du willst ja eh nicht dort arbeiten, gehe ich davon aus. Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermittler reden, dass du eh nur mit sinnvollen Bewerbungsvorschlägen was anfangen kannst, weil dich eh niemand einstellen wird, wenn dir die Qualifikation fehlt.
Habe mich vorhin per Email beworben, aber hingeschrieben, dass es ein Vermittlungsvorschlag ist.
Über Sinn und Zweck solcher VV - braucht man sich mit dem Amt nicht zu streiten,die sitzen am längeren Hebel !
Fakt ist nun einmal,das jede zumutbare Tätigkeit angenommen werden muss,wenn sie der geistigen und körperlichen Fähigkeit entspricht. Also hast du dich auch zu bewerben,egal ob es in deinen Augen Sinn macht oder nicht.
Ja, musst du. Wenn das online geht, ist das doch aber auch kein großes Problem!
Ja, du musst dich dort bewerben. Was ist daran nicht zu verstehen?
wohl oder übel MUSS ich mich da bewerben ist klar, will ja nichts gestrichen haben... aber wo is der sinn? ich bin keine gelernte bäckereifachverkäuferin... habe meinen beruf mit medikamenten und nicht mit brötchen gelernt....
Willst du jetzt ernsthaft mit mir über den Sinn von Vorschriften diskutieren, die ich nicht gemacht und auf die ich keinen Einfluss habe? Kein Wunder, dass du schon so lange keinen Job findest, wenn du dich in der potentiellen Firma auch so präsentierst...
Wenn da keine Rechtsfolgebelehrung dabei (es also nur eine Information ist), musst Du Dich nicht bewereben.
Du solltest aber nochmal mit Deiner Vermittlerin sprechen (notfalls mal mit Beistand), dass Du es als sinnlos ansiehst, AGs mit sowieso nicht erfüllbaren Bewerbungen zuzumüllen.
Mir hat das schon manchen VV erspart.
Sie meinte gestern ausdrücklich ich MUSS mich bewerben sonst wird mir pro nicht beworbener Vermittlungsvorschlag eine Woche lang ALG1 entzogen...
Steht auf dem Zettel "Vermittlungsvorschlag" oder "Stelleninformation"?
Beim ersteren dürfte auch eine Rechtsfolgebelehrung dran sein, beim letztern nicht.
Beim ersteren musst Du Dich natürlich bewerben - aber da Du die Kenntnisse nicht hast, wirds wohl auf eine Ablehnung hinauslaufen.
Beim letzteren musst Du Dich nicht bewerben, da keine RF dabei ist - das ist nur eine Info-
Deshalb mein Vorschlag:
Du solltest aber nochmal mit Deiner Vermittlerin sprechen (notfalls mal mit Beistand), dass Du es als sinnlos ansiehst, AGs mit sowieso nicht erfüllbaren Bewerbungen zuzumüllen.
Es steht "Vermittlungsvorschlag".. angehängt sind keine rechtsfolgebelehrungen...
Das ist ja blöd.
Bewirb Dich halt online oder ruf da an. Wenn Du Dich schriftlich bewirbst, denke daran, Dir die Bewerbungskosten vom erstatten zu lassen.
Wie Du Dich bewirbst, kann Dir nicht vorgeschrieben werden.
aber wenn ich da keinerlei kenntnisse habe & die vorraussetzungen nicht erfülle? 0o