Wie überprüft das Arbeitsamt meine Bewerbungen?
Hallo, ich bin seit einer Woche ungefaehr Arbeitslos und bekomme ALG1. Das ist auch mein erstes mal. Nun habe ich bei meinem ersten Termim bei der SB 3 Vermittlungsvorschlaege bekommen mit einem Blatt wo steht das ich mich innerhalb 3 Tagen bewerben und innerhalbt einer Woche eine Rückmeldung schicken soll. Da steht auch etwas über die “Rechtsfolgenbelehrung” aber nichts von Sperrzeit fals ich die Stellen absage. Nun hat es mit keinem von den 3 Vermittlungsvorschlaegen geklappt. Ich habe mich telefonisch erst mal informiert wie es mit den Taetigkeiten und Stundenlohn aussieht. Hat aber nicht gepasst. Nun möchte ich wissen wie die es überprüfen ob ich mich da beworben habe oder telefonisch beworben habe. Können die das und wird es irgendwelche Folgen haben weil ich die Stellen abgelehnt habe? Also das ich nichts tue können die mir ja nicht vorwerfen
10 Antworten
Stellenvermittlung durch die Arbeitsagentur
Wenn die Arbeitsagentur Dir einen Stellenvorschlag schickt, dann erhält der ArbG auch eine entsprechende Mitteilung. Wenn es nicht zu einer Einstellung kommt, muß der ArbG eine Rückmeldung geben, warum das Arbeitsverhältnis nicht zu Stande gekommen ist; es kann ggf. auch sein, daß der ArbG hier Angaben macht, daß ein Bewerber kein Interesse hatte, die Stelle anzunehmen - er muß auch eine Rückmeldung geben, wenn der Arbeitslose sich nicht beworben hat.
Wenn man ohne wichtigen Grund das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses verhindert hat, gibt es i. d. R. Sanktionen in Form von Sperrzeiten.
Eigene Bewerbungen
Eigene Bewerbungen, bzw. die Adresse der Unternehmen, bei denen man sich beworben hat, sollte man aufbewahren --> insbesondere die Absagen - die Arbeitsagentur kann sich den Eingang der ihr gegenüber angegebenen Bewerbungen auch durch die Unternehmen bestätigen lassen...
Und in meiner Eingliederungsvereinbarung und Rechtsfolgenbelehrung wird nichts von einer Sperrzeit angegeben falls ich mich nicht bewerbe. Da stehen keine Nachfolgen, nur das man sich bewerben sollte und auf einer Suche sein sollte.
Ich bewerbe mich in dieser Zeit bei anderen Firmen. Welches ich auch nachweisen kann. Würden die trotzdem mir eine Sperrzeit geben? Ich mein.. die Vorschläge die sie mir gegeben haben passen einfach nicht zu mir...
Mach Dir Gesprächsnotizen.
Wann , Datum Uhrzeit, mit wem..
Und demnächst schickst Du IMMER zumindest eine Mail.
Die kannst Du zum Beweis auch ausdrucken und vorlegen.
Ich hab die immer mitgehabt/ beigelegt bei Förderungsantrag.. wollten die aber nie wirklich sehen. Und sagten mir sogar mal: könnense weglassen.
Und fürs Ablehnen brauchst Du gute Gründe, nicht nur 'ach passte iwie net'
Hat noch nie einer überprüft , ich ignoriere die Zettel immer, hab auch noch nie eine Aufforderung zur abgabe bekommen !
Dann hast Du aber Glück gehabt, die zu ignorieren endet schnell in Sanktionen.
Gibt da auch so ein Portal, über das man sich bewerben kann, dort würden die "FallmanagerInnen" das vllt direkt einsehen können....ansonsten halt via Kopien, wie schon gesagt von einer anderen Person
Die Firmen geben in der Regel der Agentur für Arbeit auch eine Rückmeldung. Wenn du dich nicht beworben hast, oder dich extra dumm gestellt hast etc.dann wird es erwähnt.
Und grundsätzlich ist ein schlechter bezahlter Job besser als gar keiner. Sich dann neu zu bewerben ist dank Probezeit möglich. Es sieht bei der Bewerbung auch besser aus, sich aus einem Job heraus zu bewerben als aus der Arbeitslosigkeit.