Wer trägt die Kosten des Grabes meiner verstorbenen Grosseltern?
Hallo, mein Vater ist vor kurzem Verstorben. Er hat die Kosten für das Grab meiner Grosseltern bezahlt. Jetzt hat mein Onkel gesagt, der jetzt eigentlich zahlen müsste, meine Geschwister und ich müssten das jetzt zahlen. Es wurde nichts geschrieben, dass mein Vater die Grabpflege übernehmen muss.
8 Antworten
In den meisten Friedhofsordnungnen steht, dass die Nutzungsberechtigung und damit alle Rechten und Pflichten, vom Ehepartner auf Ehepartner geht, dann an die Kinder, normalerweise an das älteste Kind. Das kann man aber mit der Friedhofsverwaltung besprechen. Das hat nur begrenzt etwas mit dem Erben zu tun.
Da dein Vater die Friedhofsgebühren gezahlt hat und die Grabpflege ist davon auszugehen, dass er als Nutzungsberechtigter über das Grab verfügen konnte. Und nach seinem Tod geht diese Berechtigung auf die Ehegattin bzw. auf die Kinder über.
In soweit hat dein Onkel recht. Aber die Nutzungsberechtigung geht auf eine Person über, normalerweise auf das älteste Kind. Diese Person kann dann auch entscheiden, wer ins das Grab kommt und wer nicht. Der Onkel hat auf jeden Fall dann kein Anrecht in diesem Grab mal beerdigt zu werden.
Am besten mal zur Friedhofsverwaltung gehen und das mit ihnen besprechen.
Freut mich, wenn ich helfen konnte. Alles Gute.
Die Kosten der Grablege fallen grundsätzlich in den Nachlass, insofern ist der oder sind die Erben zuständig. Gleiches gilt bezüglich der Grabpflege (Gärtnerei o.ä.). Wenn allerdings der Wille fehlt, diese Kosten weiterhin zu begleichen, kann die Grablege auch einfach nicht mehr verlängert respektive der Vertrag mit der Gärtnerei fristgemäß aufgekündigt werden. Diese Frage stellt sich irgendwann immer, sofern es sich nicht um ein größeres Familiengrab handelt, denn wenn die Generationenabstände und die räumliche Distanz zu den betreffenden Grablegen zunimmt, wird man zwangsläufig das Grab auch mal aufgeben.
Die Erben deiner Grosseltern sind für die Grabpflege verantwortlich, solange nichts anderes nachweisbar vereinbart wurde. Die Pflicht geht auf die Erben über. Sie haben nicht nur Vermögen und Rechte geerbt, sondern auch verbindlichkeiten und Pflichten.
Und wenn das so ist, dann hast du diesen ebenfalls geerbt
Das fällt unter die erbmasse...
jeder der erbt ist auch mit für die Pflege des Grabes versntwortlich
wer das nicht will, kann ja einen Pflegedienst beauftragen... in Idealfall werden die Kosten geteilt
Die nächsten Verwandten sind zuständig, es gilt die Erbfolge. Punkt.
PS: welche finanzielle Größenordnung auf einen zukommt, kann man durch die Wahl des Bestatters und alle Zusatzkosten (Sarg, Urne, Art der Grabstätte) deutlich beeinflussen. Ist die Entscheidung gefallen, muss man die Suppe auslöffeln.
Es geht um die Grabpflege- nicht die Bestattung!
Das waren die drei Brüder, von denen nur noch einer lebt. Und der sagt jetzt: Wir müssen zahlen. Ob es einen Grabpflegevertrag gibt, weiß ich nicht.. wenn ja, läuft der auf den Namen meines Vaters.