Testament aufgetaucht
Hallo, ich wollte einmal wissen wie das mit dem Testament geregelt ist! Mein Vater ist verstorben und er hat ein Testament gemacht, wo er seine Ehefrau (meine Stiefmutter) als Alleinerbin eingesetzt hat. Das Testament hat die alte Dame nicht beim Nachlassgericht eingereicht. Was soll ich nun als Sohn tun? Hat sich meine Stiefmutter unbewusst, durch nicht einreichen Strafbar gemacht oder wie läuft das alles ab?
8 Antworten
@lappen001,
es ist nicht möglich, einen Menschen per Testament als "Alleinerben" zu bestimmen, da es eine gesetzliche Erbfolge gibt.
Wenn ich mich nicht irre, steht Dir als Kind 50 von Hundert als Erbteil gesetzlich zu.
Freundliche Grüße
Delveng
es ist nicht möglich, einen Menschen per Testament als "Alleinerben" zu bestimmen, da es eine gesetzliche Erbfolge gibt.
Doch, es gibt im deutschen Recht die gewillkürte Erbfolge, man kann also einen Erben einsetzen. Der Sohn hat aber einen Pflichtteilsanspruch, dies ist aber in D kein Erbteil, sondern ein Geldanspruch gegen den Erben.
Doch mit einem Berliner Testament ist dies möglich. Ein Pflichtteilanspruch seitens der Kinder besteht dennoch. Aber es muss doch auch die Schlusserben benannt worden sein.
@SaVer79,
Dem Sohn bleibt dann nur sein Pflichtteil
Genau das habe ich ja ausgeführt.
Freundliche Grüße
Delveng
50 von angenommenen 100 ist ja vielleicht auch nichts.......Mein Vater hatte immer etwas gehabt, aber in 15 Jahren Ehe kann auch viel auf den Kopf gehauen worden sein........
Natürlich kann der Vater seine Ehefrau im Testament zu Alleinerbin einsetzen! Allerdings haben die Kinder dann eine Pflichtteilsanspruch. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Mutter Alleinerbin ist. Denn die Rechtspositionen von Erben und Pflichtteilsberechtigten sind grundsätzlich unterschiedlich.
Du als Sohn kannst nur auf Deine Mutter einwirken, dass sie das Testament abliefert. Dir muss nur klar sein, dass Du dann nur noch Anspruch auf den Pflichtteil hast und nicht mehr Miterbe bist
Was soll ich nun als Sohn tun?
Beim Nachlassgericht anrufen und sagen das XY ein Testament von Z hat. Die fordern dann schon unmissverständlich zu Abgabe auf.
Hat sich meine Stiefmutter unbewusst, durch nicht einreichen Strafbar gemacht oder wie läuft das alles ab?
Da sie sich damit nur selbst schadet wohl eher nicht.
Die Stiefmutter kann übrigens das testamentarische Erbe ausschlagen und das gesetzliche Erbe annehmen, wenn sie das will. Vorausgesetzt, das Testament enthält keine weiteren Erben.
Warum sollte man sich strafbar machen, wenn man sicht benachteiligt?
Alleinerbe gibts nicht. Wenn kein Testament vorhanden wird, wird es nach einem bestimmten Schlüssel auf alle Anspruchsberechtigte aufgeteilt, wird ein "Alleinerbe" eingesetzt, bekommt der den größten Teil des Kuchens, aber halt nicht Alles.
damit hat sie sich allenfalls selbst geschadte. Abergrundsätzlich ist ddas Nicht-Einreichen nicht strafbar.
Sprich sie darauf an! Du könntest zumindest den Pflichtteil verlangen.
Vorsicht oft ist eine Pflichtteilstrafklausel im Testament eingebaut. Wenn die Kinder als Schlusserben benannt sind, würde ich keinen Pflichtteil verlangen.
Selbstverständlich kann man ein Testament erstellen, dass von der gesetzlichen Erbfolge abweicht und natürlich kann man dann auch jemanden zum Alleinerben bestimmen! Dem Sohn bleibt dann nur sein Pflichtteil