Pflichtteilsschuldner verstorben kann der pflichtteil vom nacherben gefordert werden?
Mein Opa ist Ende 2010 verstorben und laut Erbvertrag hat meine Oma alles geerbt und ich könnte den Pflichtteil fordern, da mein Vater auch verstorben ist. Die 3 Jahresfrist läuft noch und nun ist auch meine Oma verstorben, gegen die ich ja den Pflichtteilsanspruch gehabt hätte. Nun kann ich den Pflichtteil von meiner Oma bei meiner Tante, die Alleinerbin geworden ist, fordern. Kann ich auch den Pflichtteil von meinem Opa noch von ihr fordern?
6 Antworten
Den Pflichtteil von Deinem Opa hättest Du bei seineM Tod schon von der Oma fordern müssen, wenn Du etwas dagegen hattest, dass zunächst Deine Oma alles erbt! Indem Du darauf verzichtet hast, konnte Deine Oma nun machen, was sie wollte! Du trittst aber als Nacherbin Deines verstorbenen Vaters an seine Stelle, so dass Du den Pflichteil von der Hinterlassenschaft Deiner Oma einklagen kannst: 25%! Such Dir bitte einen Anwalt für Erbrecht, wenn deine Tante nicht zur Kooperation bereit ist! Viel Erfolg!
Der Pflichtteilsanspruch Ihres Vaters gegen Oma als Erbin des Opa ist vererblich, das heißt, Sie können den Anspruch Ihres Vaters (so er denn besteht und er nicht darauf verzichtet hat) gegen Ihre Oma geltend machen innerhalb der 3-Jahresfrist.ab Opas Tod. Für Ihre Oma ist das eine Nachlassverbindlichkeit, die nach dem Tod Omas von deren Erben, also Ihrer Tante, erfüllt werden muss. Wahrscheinlich haben Sie als Enkelin aufgrund des Vorversterbens Ihres Vaters auch einen Pflichtteilsanspruch beim Versterben Ihrer Oma. Auch dieser Anspruch ist binnen 3 Jahren gegen Ihre Tante als Erbin der Oma geltend zu machen. Wenn es außer Ihrer Tante keine Kinder Ihrer Oma und Ihres Opa gibt und auch Sie keine Geschwister haben, schätze ich Ihre Pflichtteilsansprüche in der Werthöhe von 1/8 des Nachlasswertes von Opa und von 1/4 des Nachlasswertes von Oma. Gesetzliche Erben Ihres Opa wären Oma zu 1/2 und Ihr Vater und Tante zu je 1/4 geworden; der Pflichtteil ist die Hälfte davon, also 1/8. Gesetzliche Erben Omas wären Tante zu 1/2 und Sie (anstelle Ihres Vaters) zu 1/2, Pflichtteil also 1/4. Hoffentlich haben Sie das verstanden. DSetzen Sie sich mit der Tante deswegen in Verbindung. Sie haben einen Auskunftsansprucxh über die Höhe und den Wert der beiden Nachlässe.
Der Pflichtteil ist eine "normale" Forderung die der gewöhnlichen Verjährung von 3 Jahren unterliegt und sowohl seitens des Schulderns als auch seitens des Gläubigers vererbt wird.
Kann ich auch den Pflichtteil von meinem Opa noch von ihr fordern?
Ja, sofern die Vater nicht darauf verzichtet hat. Und nur sofern die Tante das 2. Erbe nicht ausschlägt. Man beachte, das die Pflichtteilsforderung den Nachlass des 2. Erbfalls reduziert, d.h. bei der Berechnung des 2. Pflichtteils ist der 1. Pflichtteil vom Nachlasswert abzuziehen.
Ferner wäre es noch wichtig zu wissen, ob es sich bei der 2. Erbschaft um ein Nacherbe handelt. Bei einen echten Nacherbe wäre das was vom Opa stammt bei der Berechung des 2. Pflichtteils außen vor zu lassen.
Zunächst wäre zu klären, ob dein theoretisches Pflichtteilsrecht nach § 2317 BGB denn überhaupt besteht.
Dazu müsste dein Vater unmittelbar nach deinem Opa gestorben sein, ohne sein Pflichtteil n. § 2303 (2) S. 1 BGB fordern zu können.
Kann die Tante allerdings nachweisen, dass dein Vater den Erbvertrag seiner Eltern lebzeitig respektierte und sein gesetzliches Recht niemals in Anspruch nehmen wollte, gehst du leer aus. Und nun rate mal, was die Tante auf deine Forderung hin antworten wird :-O
G imager761
Binnen 3 Jahren nach Kenntnis und binnen 10 bei Unkenntnis.