Kosten für Baumschnitt im Garten des Vermieters
Der Garten des Vermieters ist mir "nicht" zugägnglich. Muß ich als Mieter des Baumschnitt mit bezahlen?
3 Antworten
Was hat der Garten deines Vermieters mit dir als Mieter zu tun? Wenn er für dich keinen Nutzen hat, dann musst du auch nichts bezahlen. Wäre was anderes, wenn es um die Hausbepflanzung geht, also z.B. im Eingangsbereich Blumen oder Bäume stehen. Die Kosten für diese Gartenpflege können umgelegt werden.
Wenn du keinen Zugang und somit auch keine Nutzung des Gartens hast,dann ist der Baumschnitt in diesem Garten das Privatvergnügen des Vermieters,und du kannst nicht an den Kosten beteiligt werden.
stell Deine Frage doch mal auf dieser Seite hier: http://www.baumpflegeportal.de/baumrecht/
die behandeln viel die Tehmatik Baumrecht. Da kriegst auf jeden Fall eine fachkundige Antwort.