Mieter kümmert sich nicht um Garten

15 Antworten

Hallo.

Mal ein Zitat anbringe:

Rechtsfolgen der Verletzung der Gartenpflegepflicht

Lässt der Mieter trotz Gartenpflegepflicht den Garten verkommen, kann der Vermieter notfalls die Verpflichtung vor Gericht mit einer Leistungsklage durchsetzen. Nach erfolgloser Aufforderung und Fristsetzung gegenüber dem Mieter ist er auch zu einer Ersatzvornahme berechtigt, d.h. er kann eine Gärtnerei mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Nur in Extremfällen (dauerhafte komplette Verwahrlosung des Gartens) entsteht auf Seiten des Vermieters auch ein Recht zur Kündigung des Mietvertrages.

Liebe Grüße FD

martinzuhause  15.10.2014, 15:32

der mieter kann da aber dann argumentieren das er einen "naturgarten" möchte wie die natur ihn "schafft". sowas ist da ansichtssache. es sei denn im mietvertrag ist klar definiert wie der garten auszusaehen hat

FlyingDog  15.10.2014, 17:03
@martinzuhause

Das stimmt und stimme dir da zu. Es ist nicht erlaubt, dass der Mieter den Garten verwildern lässt. Der Mieter darf allerdings den Garten nach seinen Vorstellungen gestalten, soweit nicht anders vereinbart.

Liebe Grüße FD

bwhoch2  16.10.2014, 09:00
@FlyingDog
...soweit nicht anders vereinbart.

Und das sollte man als Vermieter eigentlich nicht versäumen, dass man im Mietvertrag fest schreibt, inwieweit der Garten verändert bzw. umgestaltet werden darf.

Meist steht in den Mietverträgen recht allgemeingehalten: Gartennutzung und -pflege. Ein Schwachpunkt des Vertrages, worüber häufig beide Seiten stolpern. Dabei wäre es so einfach: Vertragsanhang bzw. unter sonst. Vereinbarungen den Umfang der Nutzug (z.B. eigene Anpflanzungen, Spielplatz usw.) und Pflege (z.B. rasenmähen, heckenschneiden, Unkrautbekämpfung usw.) zu bestimmen.

Jetzt bleibt Dir nur die Mahnung mit Verweis auf die ortsübliche Pflege und Fristsetzung. Verlange eine zu erwartende Begründung der Vernachlässigung. Durchaus möglich, dass aus Rücksicht auf ein Biotop (seltener Lurch) Pflegemaßnahmen nicht möglich sind. Nach allen Seiten absichern! Verweise auf die kostenpflichte Pflege wenn sie durch Dritte ausgeführt wird. Ein Vertrag kann mit beiderseitigen Einvernehmen auch korrigiert werden, wenn Du den Anhang nachholst. Verkauf es als beiderseitige Absicherung.

Was heißt um den Garten kümmern?

Was steht denn im Mietertrag GENAU? Mieter haben, wie bei der Wohnung, durchaus das Recht den Garten nach ihren Vorstellungen zu gestalten.Erst wenn sie Ausziehen muß ggf der Originalzustand wieder hergestellt werden. So lange der Mietvertrag Gültigkeit hat und sie damit niemandem Schaden oder keine Gefahr vom Garten ausgeht, sehe ich wenig Möglichkeit sie zur Vorstellung von Ordnung eines Gartens des Vermieters verpflichten zu können.

Das Wort Ordnung ist so ein komisches Wort, unter dem in vielen Köpfen die unterschiedlichsten Vorstellungen bestehen.

Huntington 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 13:39

Es geht u.a. um den Gagenvorplatz, dort ist vereinbahrt, das der sauber zu halten ist. Er sieht aber total zugewachsen aus.

Am besten redest du zuerst nochmal mit den Mietern und weisst sie höfflich darauf hin was im Mietvertrag steht. Erwähne auch das du ansonst die Idee hättest einen Gärtner zu engagieren und die Rechnung bei den Mietern aufteilen würdest. (Natürlich immer freundlich und in einem ruhigen Ton sagen) Wenn die Vermieter einverstanden sind erstelle aus Sicherheit nochmal einen Vertrag aufsetzten BEVOR du jemanden engagierst, dass sie einverstanden sind und diesen unterschreiben, damit auch später nichts anders behauptet wird (das es zb gegen den Willen war oder ohne vorher darüber gesprochen zu haben)

Ja, die Kosten sind umlagefaehig. Du solltest die Mieter aber vorher informieren und Fotos vom Garten machen. Denn hinterher werden sich die Mieter sicherlich beschweren. Es sei denn der Garten gehoert zum Mietobjekt, das waere Hausfriedensbruch.