Nebenkostenabrechnung alles geteilt?
Hallo
unser Vermieter hat alle zu zahlende Kosten auf unserer Abrechnung in 2 aufgeteilt (in dem Haus wohnen nur wir und der Vermieter).
Ich weiß das er die Kosten umlegen darf auf den Mieter, aber ob die Aufteilung so recht ist ? Wir haben z.B. keinen Garten (er hat einen sehr großen ) und die Wohnfläche ist auch kleiner.
Wie werden die folgenden Punkte abgerechnet?
Grundsteuer, Niederschlagwassergebühr, Miete und Wartung des Gasbehälters und Wohngebäudeversicherung/Grundbesitzhaftpflicht
Nach qm? Oder ist das so das es immer durch alle Parteien geteilt wird?
Danke
9 Antworten
Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, werden die Kosten nach m²-Anteil der Wohnfläche aufgeteilt. Sollte Eure Wohnung, wie das oft in solchen Häusern der Fall ist, genauso groß sein, wie die des Vermieters, wäre die hälftige Aufteilung aller Kosten demnach in Ordnung. Da Eure Wohnfläche kleiner ist, trifft das schon mal nicht zu.
Wurde aber im Mietvertrag vereinbart, dass alle Kosten einfach durch zwei geteilt werden und Ihr habt das unterschrieben, ist das auch richtig.
Schau also als erstes in Deinen Mietvertrag.
Ob man einen Garten mitbenutzen kann oder nicht, spielt keine Rolle. Auch der sonstige Anteil an Nutzflächen im Haus oder auf dem Grundstück bleibt außen vor.
Grundsätzlich sind alle von Dir genannten Kostenarten umlegbar und sind von Euch als Mieter anteilig mit zu tragen. Die Frage ist allenfalls, zu welchem Anteil.
Wir haben z.B. keinen Garten (er hat einen sehr großen ) und die Wohnfläche ist auch kleiner.
Es geht um die Aufteilung der Betriebskosten einfach durch 2, bzw. nach Wohnfläche und nicht darum, ob in der Betriebskostenabrechnung auch Kosten für Gartenpflege ausgewiesen sind.
Wie werden die folgenden Punkte abgerechnet?
Grundsteuer, Niederschlagwassergebühr, Miete und Wartung des Gasbehälters und Wohngebäudeversicherung/Grundbesitzhaftpflicht
Steht da was von Gartenpflege?
Wenn da nichts von Gartenpflege steht, ist ja alles korrekt. Allerdings steht auch nichts von Trink- und Schmutzwasser dabei, und die gehören eigentlich in jede Betriebskostenabrechnung, auch wenn der Mieter einen eigenen Wasserzähler hat. Deshalb bin ich von einer unvollständigen Aufzählung ausgegangen.
Danke für die Auszeichnung.
Ein Blick in eurem Mietvertrag klärt, was hierüber zu den Betriebskosten vereinbart wurde.
Wäre ich VM eines selbstgenutzen Zweifamilienhauses, würde ich auch nicht stundenlang den Taschnrechner bei der BK-Abrechnung quälen um auf zwei Nachkommestellen genau anteilige Kosten nach Wohnfläche zu ermitteln.
Sondern die mir berechneten verbrauchsunabhängigen Kosten stumpf durch 2 teilen und eine Hälfte dem M weiterberechnen. Ohne deren Müll nachzuwiegen und prozentual nach Menge zu belasten oder ihren exakten Verbrauch des Trepenhauslichts durch Betriebstundenzähler und eigenen "Mieterschalter" erfassen zu wollen.
Die verbrauchsabhängigen Kosten Warmwasser und Heizung exakt nach HeizkVO abrechnen, wie es Vorschrift ist.
Findet sich alles in § 2 BertrKV, § 7 HeizkVO zum Nachlesen.
... auch ich kann mir nicht vorstellen, dass heute ein Mieter etwas Unrechtes vereinbart und unterschreibt.
Das ist so nicht einfach möglich - heißt es hängt von der Gestaltung des MV ab. Gewisse Nebenkosten ( z.B. Müllentsorgung ) können !
http://www.nebenkostenabrechnung.com/personenzahl-als-verteilerschluessel/
nach Personenanzahl umgelegt werden, andere nach Quadratmetern der Wohnung.
Zusätzlich stellt sich die Frage ob alle dort aufgelisteten Kosten überhaupt umlagefähig sind.
Zusätzlich stellt sich die Frage ob alle dort aufgelisteten Kosten überhaupt umlagefähig sind.
Die stellt sich tasächlich niemandem, der sich damit auskennt oder lesen kann: "Grundsteuer, Niederschlagwassergebühr, Miete und Wartung des Gasbehälters und Wohngebäudeversicherung/Grundbesitzhaftpflicht" sind umlagefähige Betriebskostenarten n. § 2 BetrKV (der Reihe nach) gem. Nr. 1, 3, 4a/4d, 13.
Meine Aussage bezieht sich nicht nur auf die seitens des FS benannten berechneten Nebenkosten, sondern auch noch auf mögliche weitere Kosten die er hier nicht benannt hat, die aber möglicherweise zusätzlich berechnet wurden.
Welche Kosten sollten deiner Ansicht nach nicht umlagefähig sein?
geh zum mieterbund. nimm die abrechnung mit
Toller Ratschlag. dann lieber gar nichts schreiben.
und den Mietvertrag mitnehmen!!!
Ob man den Garten (oder Rasen) mitbenutzen kann, spielt schon eine Rolle, und zwar unter der Rubrik "Kosten der Gartenpflege". Diese dürfen nicht erhoben werden, wenn der Mieter den Garten nicht mitbenutzen darf.
Bei der Flächenberechnung wird der Garten natürlich nicht berücksichtigt.