Muss der Mieter Baumfällung im Garten zahlen?

2 Antworten

Wenn der Mieter die Bäume kaputt gemacht hat, ja.

Wenn der Mieter die Bäume ursprünglich gepflanzt hat auch.

Ansonsten nein. Vermietersache.

Bei Obstbäumen: Rückschnitt, Pflegeschnitt, wenn der Mieter auch das Obst erntet und verbraucht, ist es auch seine Sache, den Baum zu pflegen.

Wenn so ein Baum aber entfernt werden muss, der ursprünglich vom Vermieter gepflanzt wurde, s.o.

Wurst5er 
Beitragsersteller
 07.05.2020, 13:40

Danke bwhoch2, das hat mir sehr geholfen

Das sind keine regelmäßigen Kosten. Deshalb keine Betriebskosten und nicht  umlegbar.