Ist Parkettabschleifen nach 16 Jahren Mieter oder Vermietersache?
Ich wohne jetzt 16 Jahre in dieser Wohnung und das Parkett hätte einen neuen Schliff nötig. Muss ich das bezahlen oder ist das Sache des Vermieters????
10 Antworten
Was sind keine Schönheitsreparaturen?
Nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören grundsätzlich Arbeiten, die über malermäßige Instandsetzungen hinausgehen oder die Flächen betreffen, die sich außerhalb der Wohnung befinden. So zählen z.B. weder der Austausch eines durch normalen Gebrauch abgenutzten Teppichbodens noch das Abschleifen und Versiegeln von Parkettboden zu Schönheitsreparaturen. Demzufolge ist der Vermieter verpflichtet, die Fußböden zu erneuern, wenn diese verschlissen sind. (Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Fußbodenbeläge nicht mitvermietet wurden, also z.B. in Eigenleistung des Mieters hergestellt wurden.) Das gilt für alle Fußböden, also auch für Teppich, Laminat oder Dielen (u.a. LG Berlin, AZ: 62 S 394/95). Etwas anderes gilt, wenn die Mieter/innen den Fußboden beschädigt haben, z. B. durch herunterfallende Gegenstände, Brandlöcher oder Rotweinflecken. Eine solche überdurchschnittlich starke Beschmutzung oder Beschädigung müssen Mieter/innen ersetzen.
Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schoenheitsreparaturen.html
Danke für's Sternchen
Eindeutig und rechtssicher ist das Vermietersache. Ob es bei dir notwendig ist, entscheidet letztlich auch der Vermieter.
Dazu gibt es hier einen Fachartikel: http://www.parkett-schliff.de/wissenswertes/wer-muss-das-parkett-abschleifen-beim-mieterwechsel-bezahlen.html
Wenn du das aus Gründen der persönlichen Ansicht heraus machen willst wäre es wohl deine Sache, aber hierzu musst du den Vermieter fragen. Denn immerhin ist das eine Sanierung die du nicht ohne weiteres vornehmen darfst. Es ist ja zu beachten ob das Parkett zum abschleifen geeignet ist. Nicht das zum Schluss eine Sachbeschädigung daraus wird! Es gibt echte Parkettböden und auch welche die lediglich eine 4 mm Schicht "Echtholz" drauf haben.
Siehe auch hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkett.htm
Ist nicht Sache des Mieters, es sei denn, das wurde ausdrücklich vereinbart oder der Mieter hat Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, verursacht.
Der Mieter muss natürlich auch die Kosten tragen, wenn er das Parkett selbst eingebracht hat und vorher zB Teppich lag.