Darf ich meine Pflanzen im Miet-Garten wieder ausgraben?
Ich habe damals beim Einzug in mein Miet-RMH Pflanzen (Thuja) mitgebracht und nach Genehmigung des Vermieters einpflanzt. Kann ich nun bei einem Auszug die Pflanzen wieder mitnehmen oder gehen sie ins Eigentum des Vermieters über?
6 Antworten
Auch wenn man darüber streiten kann, ob die Hecke, die aus den Thujen geworden ist, nun ein fester Bestandteil des Grundstücks und damit Eigentum des Vermieters geworden ist, nehme ich doch stark an, dass der Vermieter glücklich sein wird, wenn Du die Thujen wieder ausgräbst.
Stell Dir vor, er findet einen Nachmieter, der keine Lust hat, Hecken zu schneiden. Dann muss er selbst ran.
Ich finde die Thuja hässlich. Sie stinken und stechen und wachsen in einem fort. Wenn man nicht ständig hinterher ist, wachsen sie zu schnell zu breit und hoch und wenn man dann zu spät viel mehr zurück schneiden muss, bleibt ein hässliches Gerippe.
Aus diesem Grund wäre ich als Vermieter sehr glücklich, wenn der Mieter die Hecke wieder ausgraben würde. Soll doch der nächste dann einen anderen Sichtschutz bauen, der nicht soviel Arbeit macht.
Sehr gut!
Hätte einer meiner Mieter eine Thujenhecke gepflanzt und würde sie nicht wieder mitnehmen, wäre ich zum Anwalt gegangen.
So unterschiedlich kann die Sicht auf ein und das selbe Thema sein.
Bin zwar kein Anwalt, aber ich denke man muss die Mietsache so hinterlassen, wie man sie erhalten hat. Der Vermieter hat ein Recht darauf bzw. Du die Pflicht.
Bei einem Garten kann man aber kaum erwarten, dass er am Ende genauso aussieht wie vorher. Dennoch denke ich kannst Du grundsätzlich alles mitnehmen, was Dir gehört.
Wenn Du denkst er könnte diese Pflanze als sein Eigentum ansehen, dann würde ich das Gespräch suchen und klären, dass sie Dir gehört.
wie ostost sagt: klar bleiben sie auch gepflanzt dein Eigentum! Du kannst sie ausgraben, wenn du unbedingt willst. Ob sich das lohnt - z.B. mannshohe Thujen lassen sich ohne Profi-Aufwand kaum wieder erfolgreich woanders wieder setzen.
wenn du den alten zustand vor der einpflanzung wieder herstellst, dann kannst du sie ausgraben und mitnehmen.
Vielen Dank. Sie stecken aber im Boden, sind nicht im Topf. Möchte keinen Ärger wegen Diebstahl oder ähnlichem haben.
Vielen Dank. Dann ist ja ganz klar geregelt, dass selbst wenn die Thuja in der Erde stecken, die von mir mitgenommen werden dürfen.
Danke! Mittlerweile sind die Thuja ausgegraben. Ich habe beim Anwalt nachgefragt. Der sagte JA ich darf sie ausgraben.