Darf ich Schulden unseres Vermieters mit der Miete verrechnen?

8 Antworten

unser Vermieter hat Schulden bei uns - durch Rechnungen belegbar -.

ist in Deinem Mietvertrag ein Aufrechnungsrecht vereinbart?

Im übrigen ist die Geltendmachung der  Aufrechnung  dem Vermieter mindestens einem Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich mitzuteilen. siehe auch:

http//www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/mietvertrag_aufrechnung.htm

Aber bei einer unwirksamen Aufrechnung riskierst Du auch die fristlose Kündigung bei 2 ausstehenden Monatsmieten. Denn wenn der Vermieter dieser Aufrechnung widerspricht oder nicht anerkennt kann diese auch nicht geltend gemacht werden. § 390 BGB

 

Ja, du kannst Forderungen, die identisch sind und die ihr euch wirklich gegenseitig schuldet (nicht irgendwie in Vertretung) gegeneinander aufrechnen. Demnach kannst du auch solange die Miete aussetzen, bis die Schulden beglichen sind.

Beachte dabei insbesondere § 387 BGB.

baecker89  11.05.2011, 09:16

Du solltest dann vielleicht auch noch die §§ nach dem § 387 BGB beachten. Die Aufrechnung muss bspw. dem anderen Teil gegenüber erklärt werden (am besten schriftlich) § 388 BGB. Das bedeutet nicht, dass der andere damit einverstanden sein muss - er muss es lediglich wissen.

um Ratschläge geben zu können fehlen weitere Informationen:

- weshalb genau weigert sich der Vermieter eure Forderung zu begleichen?

- sind die ganzen Forderungen strittig, oder nur ein Teil?

- Rechnungen allein sagen nichts über die Rechtmäßigkeit der Forderungen aus....

Du musst weiterhin die Miete zahlen. Wende dich an einen Mieterverein, die haben für wenig Geeld Fachanwälte, diesich mit diesen Problemen täglich herumschlagen.

Ich persönlich würde mich über meine Rechtschutzversicherung Auskunft bei einem Anwalt diesbezüglich einholen.

Eine Rechtschutzversicherung sollte jeder haben - und somit fallen hier keine Kosten an.

 

Vor eineinhalb Jahren hatte ich das auch gemacht, weil ich wusste, dass ich demnächst umziehen werde. Ich wolte mich da genau erkundigen wie das mit der alten Wohnung ist bezüglich Kaution, Ausmalen usw....