Vermieter oder Mieter, wer trägt die Kosten?
Vermietetes EFH mit BWT-Aqua Total Wasser-Kalkschutzanlage. Filterpatrone muss alle paar Jahre in Abhängigkeit vom individuellen Wasserverbrauch getauscht werden, Kosten jeweils ca. 200€. Sind diese Kosten als Nebenkosten/Betriebskosten der Wasserversorgung vom Mieter zu tragen oder ist das Sache des Vermieters?
6 Antworten
Vermietetes EFH mit BWT-Aqua Total Wasser-Kalkschutzanlage.
Filterpatrone muss alle paar Jahre (...) getauscht werden, Kosten jeweils ca. 200€. Sind diese Kosten als Nebenkosten/Betriebskosten der Wasserversorgung vom Mieter zu tragen
Ja, vom Mieter, wenn Betriebskostenarten nícht einzeln, sondern allgemein nach Gesetz vereinbart sind.
Gem. § 2 Nr. 2 BetrKV gehören "die Kosten der Wasserversorgung, (...) hierzu die Kosten des Betriebs einer (...) Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe (...)" zu den wiederkehrenden Wartungskosten i. S. d. § 1 BetrKV und sind voll umlagefähig.
G imager761
... bei einem EFH Nebenkosten? Laut Blank u.a.gibt es doch gar nichts zu verteilen, also werden die Rechnungen durchgereicht und gut ist.
Schaue einfach in die Urkunde, was dort von Dir zu diesem Punkt vereinbart wurde.
Das ist meiner Meinung nach eine immer wiederkehrende Instandhaltung und hat demnach nix auf der Nebenkostenabrechnung zu suchen.
Die Höhe der Kosten sind eher irrelevant.
Vermieter haften für die Trinkwasserqualität.
AG Bielefeld: Az.: 17 C 288/11:
Umlage der Kosten für Wartung eines Feuermelders und Auswechseln eines Wasserfilters auf die Betriebskosten ist ohne mietvertragliche Vereinbarung nicht möglich
Vermieter haften für die Trinkwasserqualität.
Aber ganz sicher nicht für den Gehalt von Kalk. Allenfalls dafür, dass sich keine Bakterien ausbreiten können.
Wenn zum Erhalt der Wasserqualität und hier zur Verbesserung ein Gerät eingesetzt wird, das regelmäßige Wartung braucht, sind das keine Instandhaltungen im Sinne von Reparaturen, sondern Kosten, die durch den Verbrauch von Wasser mit verursacht werden.
AG Bielefeld
Gibt's das überhaupt?
Unabhängig davon: AG-Urteile sind meist Einzelfallsentscheidung mit keiner Bindewirkung für andere Gerichte.
Natürlich muss die Auflistung der Betriebskosten im Mietvertrag vollständig sein. Wenn da nur 3 BK-Arten stehen und kein Verweis auf die Betriebskostenverordnung oder eine ähnliche Liste, entfällt natürlich die Umlage.
Normalerweise ist ein Mietvertrag aber so abgefasst, dass die Kosten der Trinkwasserversorgung, z. B. neuerdings auch die Legionellenprüfung und im Lauf der Zeit neu hinzu kommende, wie z. B. die Rauchmelderwartung und -prüfung auch mit umgelegt werden können.
Die AG-Entscheidung ist also völlig irrelevant.
Generell wird eben nachgeschaut, ob die Kosten wiederkehrend sind. Darauf zielte auf die Entscheidung (und meherer andere) auch ab.
Kann man sehen wie man will. Ich sehe hier eine reine Vermietergeschichte, wenn nix vertraglich vereinbart wurde.
Wenn das so sein sollte, würde ich als Vermieter diese Kalk-Filteranlage wieder ausbauen und Ruhe wärs. Treten dann Schäden an wassernutzenden Geräten auf, sollen sich die Mieter doch an das zuständige Wasserwerk wenden - und/oder die Geräte neu kaufen.
Ich nicht, denn Kalkablagerungen beschädigen auch meine Installation.
Der M hat zu zahlen, was nach mietvertraglicher Bestimmung zu Betriebskosten vereinbart ist.
Ich verzichte auch nicht auf Sach- und Haftpflichtversicherungen, nur um den M zu entlasten.
Das sollte deutlich im Mietvertrag vereinbart sein. Im Zweifel tirfft dies den Vermieter!
Nein, da gibt es keinen Zweifel. Filterwechsel (Papierfilter), Salz für Enthärter, Entkalkung von zugekalkten Duschwänden und anderer Sanitärartikel ist alles Mietersache.
Es handelt sich nicht um eine Reparatur.
Nein, den Mieter, der Betriebskosten zu tragen hat, s. m. Kommentar.
Das ist keine Reparatur, sondern laufende Wartung. Die Kosten sind vom Mieter zu tragen, da er auch alle Vorteile des entkalkten Wassers genießt:
- Geschmack (Streitfrage)
- Schutz der Sanitärartikel, also viel weniger putzen
- Rohre bleiben kalkfrei (Vorteil für Mieter: Keine aufwändigen Sanierungen durch Aufstemmen von Wänden nötig.
Nee, ist mMn keine Instandhaltung, sondern ne Maßnahme zur Verbresserung der Lebensqualität: Versorger liefert sehr kalkhaltiges Wasser - Verbraucher spart dadurch Reparaturkosten oder Neuanschaffungen.
Natürlich kann Vermieter das Ding auch ausbauen lassen, oder? Dann spart der Verbraucher ca 0,2 Cent pro Tag.