Konsequenzen für die Apotheke bei nicht Bereitstellung eines Arzneimittels?
Nun zu meinem Problem. Die Apotheke möchte mein BTM Rezept, welches ich am Samstag abgegeben habe nicht beliefern, und haben mich erst heute davon in Kenntnis gesetzt. Die vorigen Wochen ging das immer. Plötzlich sagen sie aber das wäre aufgrund der 7 Tage Frist nicht möglich, einfach so? Plötzlich? Aber nach § 187 BGB zählt der Tag, als das Rezept ausgestellt wurde nicht dazu, da der Tag nicht dazu zählt: "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt." Die Apotheke hat sich nicht am Samstag gemeldet, als ich es abgegeben habe...das ist reinste Schikane. Ich kann leider auch keinen neuen Arzttermin ausmachen, weil mein Termin erst nächste Woche ist, und der Arzt im Urlaub ist. Wo bekomme ich jetzt jedoch meine Medikamente her? Ich habe zwar noch einen anderen Arzt aber auf Grund von Umzug ist dieser jetzt 200km entfernt. Ich habe kein Geld um dort hin zu fahren. Kann ich die Kosten der Hin und Rückfahrt sowie die des möglichen Arzttermins (ja ich muss ihn selbst zahlen) der Apotheke in Rechnung stellen? Sie haben ja schließlich mich nicht rechtzeitig in Kentniss gesetzt dass es wohl ungültig sei. Hat die Apotheke jetzt die vorigen Wochen immer ein Fehler gemacht?
6 Antworten
Wer an einem Samstag ein Rezept in einer Apotheke vorlegt muss immer damit rechnen, dass der pharmazeutische Großhandel das Medikament nicht noch am selben Tag an die Apotheke liefern kann.
Wenn Du das Rezept am Samstag hingebracht hast, ist klar, dass es nicht an diesem Tag ausgestellt worden sein kann. Nun bist Du uns die Info schuldig, an welchem Tag es ausgestellt wurde.
"Es darf daher nur bis zum 8. Tag durch eine Apotheke beliefert werden.""
Keine andere Apo hätte Dich am Samstag noch beliefern können.
""das ist reinste Schikane" Für Dich vielleicht; aber da hat eher jemand nicht aufgepasst oder sich nicht genau genug ausgekannt. Wenn Du Dich ärgerst, dann bitte nur übe Dich selbst, weil Du erst am Sonnabend zur Apo gegangen bist. Offenbar hattest Du ja bis dahin noch Medikamente.....
Das war's von mir!
... ich gehe schon davon aus, daß die in dem Laden einen Taschenrechner haben oder per Kopf rechnen können und bringen müssen die doch auch nicht. Warum sollten sie und wer bezahlt das Taxi?
... und wenn das Zeugs nicht lieferbar ist, verfällt doch das Rp auch, oder?
Wenn du das Rezept rechtzeitig abgegeben hast, geht die Lieferzeit NICHT zu deinen Lasten. Du hast dich aber scheinbar darauf verlassen, dass es bisher immer auf den letzten Drücker geklappt hat.
... die Spielregel sagen, daß Lieferengpässe zu Lasten des Kunden gehen und dieser rechtzeitg vorbeugen möge.
Ist ja meine Rede. Selbst Schuld
§ 187 BGB
du kennst dich aber gut mit Gesetzen aus, schnell mit Schadenersatzforderungen
selber ? gehst recht flapsig ran
warum liegt das Rezept bei dir rum, warum müssen die dir nachspringen zu viel verlangt ordnungsgemäß ein Rezept einreichen, dazu noch so ein sensibles
Ist doch deine eigene Schuld, wenn du das Rezept eine ganze Woche mit dir rum schleppst.
Ist es heute noch gültig oder nicht?
Und wieso haben die vorher nie was gesagt?
und außerdem steht da das sie es noch heute beliefern dürfen
https://www.kvwl.de/arzt/verordnung/arzneimittel/info/invo/btm_verordnung_invo.pdf
https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/btm/allgemeine-informationen/faq/
und das steht noch auf viel mehr seiten.
also wo ist jetzt der fehler???
Und wieso sollte es meine Schuld sein wenn die Apotheke sich nicht an fristen halten kann. Und mir mein Medikament nicht aushändigt?
Anstatt jetzt mit solchen Spitzfindigkeiten zu kommen, hättest du dich ja rechtzeitig auf den Weg machen können. Du hast das ja offenbar schon die ganze Woche.
montag