Apotheker gibt bestelltes Medikament ungefragt an Familienmitglied ab - ist dies legal?
Guten Tag,
aufgrund einer schweren Krankheit, über die ich meine Familie noch nicht aufgeklärt haben, benötige ich starke Medikamente. Ich habe das Rezept dafür in meiner immer aufgesuchten Apotheke abgegeben, es musste erst geliefert werden da es nicht vorrätig war und so wollte ich es nach dem Wochenende abholen.
Zufällig war mein Vater am Montag morgen in der selben Apotheke um selbst ein Rezept einzulösen. Daraufhin wurden ihm einfach ungefragt zusätzlich meine Medikamente mit in die Hand gedrückt.
So musste ich jetzt gezwungenermaßen meine ganze Familie über die Krankheit aufklären weil die Medikation recht eindeutig war.
Meine Frage ist: Darf der Apotheker dies überhaupt? Er kann ja nicht wissen in welchem Verhältnis meine Vater zu mir steht und ich bin auch nicht minderjährig.
Verstößt er nicht gegen die DSGVO? Würde es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten?
Liebe Grüße :)
7 Antworten
Das ist eindeutig ein Verstoß gegen Datenschutzverordnung und Schweigepflicht. Da hilft auch nicht, dass er es gut gemeint hat.
Nein, das darf eigentlich nicht an Familienangehörige rausgegeben werden, außer dieser Familienangehörige hat einen Abholschein oder ähnliches.
Das kannst du eventuell auch zur Anzeige bringen, die Frage ist nur, was du davon hast. Du haust halt eben den Apotheker in die Pfanne, der die ganze Sache für euch vereinfachen wollte und dachte er tut dir was Gutes, indem er deinem Vater das Medikament mitgibt.
Es ist nicht so, als wäre dadurch irgendein großer Schaden entstanden und vor allem keiner, der irgendwie wieder ungeschehen wäre, wenn du dem Apotheker eins reindrückst, ebenso besteht nicht das Risiko, dass der Apotheker einfach ungefragt Sachen an Fremde abgibt, da es sich ja um den Vater handelte und die Familienkonstellation auch bekannt war. Ansonsten... mit der Herausgabe hat er eigentlich nur bestätigt, dass du bei ihm Einkaufst. Ob das nun gegen den Datenschutz verstößt ist fraglich.
Ich war nie mit meinem Vater in besagter Apotheke.
Hallo Herr Lannister... moment, Tywin Lannister? Sind sie verwandt mit Jaime Lannister?
Jep, ist mein Sohn.
Ah, dann kann ich Ihnen ja gleich das Medikament mitgeben... ihr Sohn hat da sicher nichts gegen, oder?
Kurzum... beim Vater ist halt davon auszugehen, dass du die Medikamente auch bekommst.
Das ganze hat mir großen seelischen Schaden zugefügt
Ja, und jetzt? Was erwartest du denn? Geh hin, erklär ihm das und dann wird er sich entschuldigen, aber viel mehr bekommst du davon nicht raus.
Es gibt keine Schadenersatzansprüche, wenn kein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Und 'ich wollte es meinen Eltern eigentlich anders sagen und das geht jetzt nicht mehr' ist kein bezifferbarer Schaden.
Ich versteh nicht wie alle davon ausgehen, dass den gleichen Nachnamen zu tragen einem das Recht geben soll in die Privatsphäre des anderen einzugreifen. Vielleicht hasst mein Vater mich ja wie die Pest und wirft die Medikamente in den nächsten Mülleimer.
In einem so sensibel Bereich müssen doch wohl strengere Datenschutzgesetze gelten.
Nein das darf die Apotheke nicht, außer du hättest ihm den Abholschein dafür mitgegeben.
Er hatte keinen Abholschein, sie haben ihn gefragt ob wir verwandt sind, weil der Nachname übereinstimmt und ihm dann die Sachen ohne Erklärung in die Hand gedrückt. Ich bin unglaublich sauer
Wie schon gesagt, dass hätten sie auf keinen Fall tun dürfen.
Nein darf er eigentlich nicht.
Kannst hingehen und sagen, dass Du die Medikamente nicht abgeholt hast.
Dann kommt er ins Schwitzen.
Das hab ich mir auch schon gedacht, vor allem weil eines der Medikamente unter das BtMG fällt.
Ist das sonst schon passiert und niemand hat etwas gesagt?
Nein ist noch nie vorgekommen
Das ganze hat mir großen seelischen Schaden zugefügt, ich wollte meiner Familie selbst von meiner Krebserkrankung berichten wenn ich so weit bin. Das hat dieser Apotheker mir genommen. Und noch einmal die Familienkonstellation war nicht eindeutig, es hat nur der Nachname übereingestimmt. Ich war nie mit meinem Vater in besagter Apotheke.
Ein Apotheker muss doch sicher gehen das die rezeptpflichtigen Medikamente auch bei dem Patienten ankommen.