Eingelagerte Sachen werden nicht abgeholt - Was kann ich tun?
Hallo,
ich habe seit letzten Jahr circa 10 Kisten Hausrat von einem Bekannten bei mir im Keller stehen. Er fragte mich damals, ob er die Sachen für eine Weile bei mir lagern kann.
Nun brauche ich den Platz im Keller und habe ihm eine Frist gesetzt (schriftlich per Whats App) bis wann die Sachen abzuholen sind. Er meinte er kann die Sachen bis dahin nicht holen, weil er nicht weiß wohin damit. Ich brauche aber den Platz sehr dringend und die Sachen stehen eh schon länger wie "mal kurz zwischen lagern". Ich habe ihm nun nochmals einen Termin geschickt, bis wann die Sachen weg sein sollen. Er reagiert nicht darauf, hat die Nachricht aber sehr wohl gelesen.
Was kann ich tun, wenn die Sachen bis zum Zeitpunkt in 3 Wochen nicht weg sind? Kann ich die einfach weg werfen? Kann ich die auf seinen Namen irgendwo kostenpflichtig einlagern lassen? Was kann ich tun ohne im Nachhinein Ärger zu bekommen?
7 Antworten
Du kannst die Sachen natürlioch auf seine Kosten einlagern lassen, mußt aber in Vorkasse gehen und rennst dann dem Geld hinter her.
Setze ihm noch eine Frist bspw. bis morgen Mittag 12.00 Uhr (dann ist Samstag - er sollte also Zeit haben) und unterrichte ihn davon, daß du die Sachen dann vor dein Haus auf den Bürgersteig stellst. Teile ihm das schriftlich und unter Zeugen mit, damit er später nicht behaupten kann er hätte davon nichts gewußt.
Hat bei mir in solchen Situationen schon wunderbar funktioniert. Eine 3 wöchige Frist zur Räumung des Kellers ist bereits ergangen. Daher würde eine einfache Mitteilung ausreichen. Die erneute Frist dient lediglich der Absicherung durch schriftform.
Und aufgrund welches Straftatbestands genau sollte der Fragessteller verklagt werden - "Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Gegenständen"?
Ich rede vom Zivilrecht, nicht vom Strafrecht. Wer schon Schwierigkeiten hat, dies zu unterscheiden, sollte in rechtlichen Sachen sich einfach raus halten.
Von mir aus auch Zivilrecht, aber auch dafür benötigst du eine Begründung für deinen Anspruch, da du ein strafrechtliches Fehlverhalten, aus dem sich Ansprüche ergeben könnten auschließt, ist die Frage nach dem Grund noch interessanter.
Kann ich die einfach weg werfen?
nein
Kann ich die auf seinen Namen irgendwo kostenpflichtig einlagern lassen?
ja - die Kosten musst Du aber erstmal zahlen und diese von ihm kassieren.
Was kann ich tun ohne im Nachhinein Ärger zu bekommen?
a) setze ihm schriftlich (per eingeschriebenen Brief) eine letzte Frist, wann er die Sachen abholen muss und kündige an, diese andernfalls kostenpflichtig einlagern zu lassen
b) lade das Zeug in Dein Auto und bring's ihm.
beste Lösung b.
Auf seinen Namen kannst du die nicht einlagern lassen, wenn er seine Sachen nicht abholt, stellst du sie beim nächsten Sperrmüll vor die Tür und teilst ihm das auch mit. Entweder holt er sie dann oder sie sind weg.
Wenn das Leben doch nur so einfach wäre ;) Völlig falscher Rat, gefährlich und kann sehr teuer werden - für den Fragesteller und den "Ratgebenden".
Nochmal eine 14tägige Frist setzen, aber mit einem Einwurfeinschreiben und einen Zeugen haben, der den Brief vorher gelesen hat und ihn eintütet. Alternativ zusammen gleich den Brief bei dem einwerfen.
Im Brief die Einschaltung eines Rechtsbeistandes androhen, denn als Laie kannst hier die Folgen nicht einschätzen, egal was du tust. Musst den Anwalt zwar zuerst einmal vorschüssig bezahlen, die Kosten werden aber auf deinen Bekannten umgelegt, wenn der dieses letzte Frist wieder verstreichen lässt. Bumerang wird es dann, falls der schlicht zahlungsunfähig ist.
Bekannter hin oder her, auf solch einen kannst verzichten.
Ich würde ihm in schriftlicher Form (Brief) eine Frist setzen damit bist du auf jeden Fall besser dran als mit ner Whatsapp Nachricht
Ahja, und danach wird er dann verklagt weil wertvolle Gegenstände nun verschwunden sind? Toller Rat und eine Frist sollt immer mindestens 10 Tage betragen. Immerhin ist die Unterstellmöglichkeit mündlich vereinbart worden und das zählt auch, wie diese wieder aufgelöst werden kann, offensichtlich nicht. Da liegt die Gefahr drin.