Geparkter Roller wurde vom Firmenwagen angefahren,was tun?
Hallo, Undzwar wurde mein Roller von einem Firmenwagen angefahren. Dies passierte als er rückwärts ausparken wollte und meinen Roller übersah. Es hat gekracht,aber mein Roller hat sich auf dem Hauptständer gehalten.(Das es gekracht hat,hab ich von der Apotheke die sofort nebenan war mitgekriegt) Der Unfallverursacher hat die Polizei angerufen und als ich von meinem Arzt Termin rauskam haben sie alle Daten Aufgeschrieben. Der Polizist meinte das die Kratzer vorne nicht allzu schlimm sind,obwohl es schon bei einer neuen Verkleidung bisschen traurig ist. Deshalb haben sie erstmal nur die Daten aufgeschrieben und meinten falls was abgebrochen oder Kaputt gegangen ist,natürlich wegen dem Unfall,sollte ich mich wieder melden. Ich fuhr nach Hause und guckte es mir genau an,ob etwas gebrochen ist etc. Am Firmen war nichts passiert. Fazit:Vorne Kratzer die deutlich zusehen sind,eine Halterung der Kompletten Rechten Seitenverkleidung und mir ist der Hebel was zur Hilfe den Roller auf dem Hauptständer zu stellen abgebrochen. Ich bin zur Polizei direkt gefahren und habe es direkt nach 15 Minuten nach dem Unfall gemeldet. Sie haben sich alles aufgeschrieben und ich habe ein Zettel gekriegt wobei ich mich bei dem Unfallverursacher melden sollte,was ich auch direkt tat. Da es ein Firmenwagen war,habe ich mich mit dem Chef in Verbindung gesetzt,er wollte einen Kostenvoranschlag,was ich ihm auch direkt am nächsten Tag vorbei brach(Kostenvoranschlag hat mich 30€ gekostet). Entstandener Schaden ca 600€ mit MwSt. und ohne 500€. Er wollte den Schaden erst unter uns klären und hat mir 250 euro angeboten,weil er meinte das der Schaden nicht so Groß sei,nach seiner Sicht. Ich war damit nicht Einverstanden und bat ihm es bei seiner Versicherung zu melden. Er hat es vor zwei Wochen der Versicherung abgegeben,jedoch bekam ich bisjetzt keine Antwort. Ich habe ihn Heute angeschrieben per Mail und habe nach der Versicherung gefragt u. der Telefonnummer.(Die Firmenwagen sind bei lvm Versichert) Und ich habe eine Teilkaskoversicherung 50er Roller Aprilia sr 50 R Factory(Direkteinspritzung) Nun weiss ich nicht wie ich weitergehen sollte und wollte mal die Community nach einem Guten Rat fragen.. Mit freundlichen Grüßen Halukme
9 Antworten
Hallo,
es ist zumindest ungewöhnlich, dass nach zwei Wochen noch keine Reaktion der Versicherung erfolgt ist: diese sind normalerweise sehr darauf bedacht, den Geschädigten schnell zu kontaktieren.
Das tun sie nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit heraus, sondern weil sie hoffen, so die "Nebenkosten" wie z.B. Anwaltsgebühren möglichst klein halten zu können.
Liegt denn bereits eine Versicherungs- oder noch besser eine Schadennummer vor? Unter dieser könnte man natürlich beim LVM in Münster einmal nachfragen, in welchem Bearbeitungsstand der Schaden ist (alternativ reicht natürlich auch das Kennzeichen des Firmenwagens).
Leider besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Schädiger den Schaden mit Bedacht noch gar nicht gemeldet hat, weil er vielleicht hofft, das Ganze "aussitzen" zu können. In diesem Fall hat man aber als Geschädigter das Recht, sich direkt an den Versicherer zu wenden. Ein Einverständnis des Schädigers ist nicht erforderlich.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dem Schädiger - am besten schriftlich - eine Frist zu setzen und hierin auch gleich noch einmal die Schadenersatzforderung festzuhalten (entweder Abrechnung über KV OHNE Mwst. + Kosten des KV oder Abrechnung mit Reparaturrechnung INKL. Mwst. + ggf. Kosten des KV, falls diese dann nicht verrechnet werden). Übrigens kann man auch "allgemeine" Kosten wie Telefon, Porto, Aufwand, etc. pauschal ebenso geltend machen wie den konkreten Nutzungsausfall.
Manchmal empfiehlt es sich - z.B. wenn die Gegenseite etwas "zickig" ist - auch darauf hinzuweisen, dass man das Ganze auch über einen Anwalt und dann halt vor Gericht klären lassen kann. Die Kosten hat dann der Schädiger bzw. seine Versicherung gleich noch mit zu übernehmen.
Viele Grüße
Loroth
Das ist doch eine klare Sache, wenn der nicht in die Hufe kommt, dann gibst Du das einen Anwalt. Mit 600 EUR Schaden liegst Du unterhalb der Bagatellgrenze (750 EUR), da kannst Du keinen Gutachter beauftragen , das wird Dir die gegnerische Versicherung als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht anlasten. Aber den Anwalt müssen die eh übernehmen.
Das ist hier der klassische Haftpflichtschadenfall. Du hast Anrecht auf den Anwalt und auch einen von Dir bestimmten Gutachten (da unterhalb der Bagatellgrenze auf einen Kostenvoranschlag eines von DIR ausgewählten Betriebes, die 30 EUR bekommst Du auch erstattet).
Also gibs dem Anwalt, er kostet Dich nichts, sonst verschaukeln die Dich eh nur.
Danke für deine Antwort!
Ich habe die Versicherung angerufen und die meinten das die 500€ in check unterwegs ist Per Post,doch die Post streikt und deshalb dauert es etwas länger..jedoch würde es mit dem Kostenvoranschlag 530 sein.
Sollte ich mich wegen der 30 Euro nochmals melden?
Wende dich mit dem Kennzeichen direkt an die LVM und melde den Schaden als Geschädigter.
Die müssen den Schaden bezahlen und zwar genau soviel, wie der Schaden ausmacht. Ob du das später reparieren lässt oder nicht, ist deine Sache. Der Schaden ist nunmal an deinem Roller entstanden und dafür musst du entschädigt werden. Das Angebot mit den 250 Euro ist eine Frechheit. Da hat niemand zu bestimmen, wie groß der Schaden ist. Nochmal nachfragen, ob die Versicherung Bescheid weiß oder sich selbst mit deren Versicherung in Verbindung setzen. Ich lasse mir immer alle Daten gleich nach dem Unfall geben. So kann man sich immer selber kümmern. Beim nächsten Mal (oder auch hoffentlich nicht) sofort dran denken! Aber zum Glück war ja die Polizei da und so bist du auf der sicheren Seite.
Bei allen Schreiben immer einen Termin setzen... "Ich erwarte eine Bearbeitung meines Schreibens bis zum ..." - "Ich erwarte die von Ihnen angebotene Erstattung von 250 € für den Schaden bis zum ... auf mein Konto..." Diese Schreiben immer per Post und Einwurfeinschreiben! Eine E-Mail "kann man nie bekommen haben"...