Geparkter Roller wurde vom Firmenwagen angefahren,was tun?

9 Antworten

Hallo,

es ist zumindest ungewöhnlich, dass nach zwei Wochen noch keine Reaktion der Versicherung erfolgt ist: diese sind normalerweise sehr darauf bedacht, den Geschädigten schnell zu kontaktieren.

Das tun sie nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit heraus, sondern weil sie hoffen, so die "Nebenkosten" wie z.B. Anwaltsgebühren möglichst klein halten zu können.

Liegt denn bereits eine Versicherungs- oder noch besser eine Schadennummer vor? Unter dieser könnte man natürlich beim LVM in Münster einmal nachfragen, in welchem Bearbeitungsstand der Schaden ist (alternativ reicht natürlich auch das Kennzeichen des Firmenwagens).

Leider besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Schädiger den Schaden mit Bedacht noch gar nicht gemeldet hat, weil er vielleicht hofft, das Ganze "aussitzen" zu können. In diesem Fall hat man aber als Geschädigter das Recht, sich direkt an den Versicherer zu wenden. Ein Einverständnis des Schädigers ist nicht erforderlich.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dem Schädiger - am besten schriftlich - eine Frist zu setzen und hierin auch gleich noch einmal die Schadenersatzforderung festzuhalten (entweder Abrechnung über KV OHNE Mwst. + Kosten des KV oder Abrechnung mit Reparaturrechnung INKL. Mwst. + ggf. Kosten des KV, falls diese dann nicht verrechnet werden). Übrigens kann man auch "allgemeine" Kosten wie Telefon, Porto, Aufwand, etc. pauschal ebenso geltend machen wie den konkreten Nutzungsausfall.

Manchmal empfiehlt es sich - z.B. wenn die Gegenseite etwas "zickig" ist - auch darauf hinzuweisen, dass man das Ganze auch über einen Anwalt und dann halt vor Gericht klären lassen kann. Die Kosten hat dann der Schädiger bzw. seine Versicherung gleich noch mit zu übernehmen.

Viele Grüße

Loroth

Das ist doch eine klare Sache, wenn der nicht in die Hufe kommt, dann gibst Du das einen Anwalt. Mit 600 EUR Schaden liegst Du unterhalb der Bagatellgrenze (750 EUR), da kannst Du keinen Gutachter beauftragen , das wird Dir die gegnerische Versicherung als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht anlasten. Aber den Anwalt müssen die eh übernehmen.

Das ist hier der klassische Haftpflichtschadenfall. Du hast Anrecht auf den Anwalt und auch einen von Dir bestimmten Gutachten (da unterhalb der Bagatellgrenze auf einen Kostenvoranschlag eines von DIR ausgewählten Betriebes, die 30 EUR bekommst Du auch erstattet).

Also gibs dem Anwalt, er kostet Dich nichts, sonst verschaukeln die Dich eh nur.

halukme 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 23:29

Danke für deine Antwort!
Ich habe die Versicherung angerufen und die meinten das die 500€ in check unterwegs ist Per Post,doch die Post streikt und deshalb dauert es etwas länger..jedoch würde es mit dem Kostenvoranschlag 530 sein.
Sollte ich mich wegen der 30 Euro nochmals melden?

Wende dich mit dem Kennzeichen direkt an die LVM und melde den Schaden als Geschädigter.

Die müssen den Schaden bezahlen und zwar genau soviel, wie der Schaden ausmacht. Ob du das später reparieren lässt oder nicht, ist deine Sache. Der Schaden ist nunmal an deinem Roller entstanden und dafür musst du entschädigt werden. Das Angebot mit den 250 Euro ist eine Frechheit. Da hat niemand zu bestimmen, wie groß der Schaden ist. Nochmal nachfragen, ob die Versicherung Bescheid weiß oder sich selbst mit deren Versicherung in Verbindung setzen. Ich lasse mir immer alle Daten gleich nach dem Unfall geben. So kann man sich immer selber kümmern. Beim nächsten Mal (oder auch hoffentlich nicht) sofort dran denken! Aber zum Glück war ja die Polizei da und so bist du auf der sicheren Seite.

Bei allen Schreiben immer einen Termin setzen... "Ich erwarte eine Bearbeitung meines Schreibens bis zum ..." - "Ich erwarte die von Ihnen angebotene Erstattung von 250 € für den Schaden bis zum ... auf mein Konto..." Diese Schreiben immer per Post und Einwurfeinschreiben! Eine E-Mail "kann man nie bekommen haben"...