Dürfen Apotheken und Nahversorger ein Hausverbot verhängen? Erklärung darunter:
Habe da ne Wette am Laufen, ALTE GESETZTE: Maria Theresia (ne österreichische Kaiserin, Mutter der bekannteren Marie Antoinette, hat schon seinerzeit ein paar nette Gesetze erlassen: darunter das Haus, oder Lokalverbot, das Geschäftsleute mit eigenem Laden, verhängen durften.
AUSNAHME: Lebensamittelhändler und Apotheken (weil Lebensmittel und Medikamente manchmal so wichtig sind, dass sie ohne Ansehen der Person abgegeben werden müssen).
Wer hat da den Durchblick? Was gilt heutzutage - Apotheken und Lebensmittelhändler betreffend?
2 Antworten
OB so ein Passus in Österreich noch im Bürgerlichem Recht gültig ist ... kann dir nur ein österreichischer Jurist sagen!
Ich hab Zweifel: Das ABGB entstand später (natürlich fingen unter Theresia schon im 18. Jh damit an) als Code Civil und Allgemeinen Preußischen LAndrecht und ist sicher orientiert daran!
In Deutschland gibt es so einen Passus für Apotheken nicht - in Deutschland braucht jedes Lokal, Restaurant , jeder Laden im EInzelhandel trifftige Gründe, jemanden eine Dienstleistung oder VErkauf zu verweigern. Die trifftigen Gründe kann man aber - auch ob der BEweislage - weit ausdehnen. Wer sich ungebührlich benimmt- kriegt Hausverbot! Fertig aus! Sonst soll er klagen!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Austria anders ist!!! Zumal ja niemand heute von Apotheke und Lebensmittelladen existentiell abhängig ist: Auch in Österreich gibt es Doc Morris, und auch andere Lebensmittelhändler, die sogar zuschicken!
Danke Dir für die informative Antwort, die mir bei meiner Recherche sicher weiterhilft. DH!
Ich weiß das Lebensmittelhändler (z.B. Rewe) ein Hausverbot erteilen darf und kann. Eigentlich dürften beide sowohl Lebensmittelhändler als auch Apotheken ein Hausverbot erteilen. Sie erteilen ja nur Hausverboten wenn ein griftiger Grund ist. Dir wird in der Regel ein Hausverbot erteilt wenn du was klaust oder absichtlich was zerstörst. Damit schützten sie ihr Eigentum. Apotheken sind ja nicht in Staatlicherhand (meines Wissens nach). Eigentlich sind diese beiden Händler eine Kapitalgesellschaft. Und somit haben sie im großen und ganzen eigentlich die gleichen Rechte wie alle anderen auch.
Mit freundlichen Grüßen. tera
PS: Wenn ich falsch liegen sollte so entschuldige ich mich hier mit.
Muss wohl selbst recherchieren.
Das ich nicht mal einen Link zum Thema bekommen habe, und ich auch sonstnirgends eine halbwegs plausible Antwort gefunden habe, werd ich halt weitersuchen, find ich was, werd ichs natürlich hier veröffentlichen, alleine schon deswegen, weil das mal keine Google-Frage ist und deswegen nur 2 Antworten bekommen hat!
Sorry, dass mal eine Frage jenseits: welcher Style gefällt Euch besser (BildA oder BildB), gestellt worden ist - wollte niemanden geistig überanstrengen!
löbliche Ausnahme: Ende des Jahrhunderts (@findesiecle und tera3)
Herzlichern Dank! DH! mal bishierher