Handwerker Rechnung Pauschal Vereinbarung spätere Nachträge erlaubt?

5 Antworten

Pauschal ist wie Kostenvoranschlag und fällt meistens teurer aus.

frafi  21.11.2012, 14:14

Das ist FALSCH ! Ein Angebot ist im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag rechtsverbindlich und eine Pauschalpreisvereinbarung schließt nachträgliche Preisveränderungen ohne ausdrückliche Absprache mit dem Auftraggeber aus!!

es gibt keinen Festpreis. Es gibt Pos. im LV die sind dann fest vereinbart. Es sei denn die Menge der Pos. wird über oder unterschritten, dann kann der Pos. Preis sich ändern. Einfaches Beispiel ist der Kunde bestellt ein Badezimmer will aber den 2000 € Spiegelschrank nicht haben. Den muss er dann ja bezahlen wenn gleich der nicht verbaut wurde. Oder? Ne sagt der Richter mit Recht bezahlt wird was geliefert und eingebaut wird. Verbaut der Installateur statt 50 m Rohr 100 m muss der Kunde das dann bezahlen? Ja sagt der Richter wenn eine wesentliche Massenüberschreitung von 10 % entsteht muss der Kunde zahlen, trotz Festpreis.

Aber nur wenn der Handwerker die Mehrleistung dem Kunden mitgeteilt hat.

Merke Dumme Menschen wollen Festpreis den es aber nicht gibt. Weil das BGB sehr klug das alles schon berücksichtigt hat.

RA einschalten ist auch OK zahlen muss Du auf so einer Forderung mit Sicherheit nicht.

TETTET  22.11.2012, 09:31

Wo steht denn im BGB, dass man nicht wirksam einen Festpreis vereinbaren kann?

Laß Dich nicht beirren. So wie Du die Sachlage geschildert hast, wird die Firma ins Leere laufen.

Welcher ordentliche Handwerksmeister lässt sich denn auf so einen Vertrag ein?. Wenn du Schwarzarbeit vergibst, musst du dich nicht wundern.

cango 
Beitragsersteller
 21.11.2012, 14:56

woher wollen sie den das wissen,sind sie den hellseher oder waren Sie dabei wo wir diese vereinbarung getroffen haben.

Diesen Dummen Kommentar können Sie sich sparen...

Die Sache ist viel einfacher als Du denkst! Ich kenn so etwas auch aus eigener Erfahrung. Es gibt ein Angebot für eine genau definierte Leistung zu einem Pauschalpreis, das ist für beide Parteien rechtsverbindlich. Welche Leistung vom Sanitärhandwerker erbracht worden ist, muss er genau nachweisen bzw. ist ja objektiv nachvollziehbar. Wenn er sogar selbst zugibt, nur 70 % erledigt zu haben, ist ja auch klar dass er nur höchstens 70 % des vereinbarten Preises bekommen kann. Bei einer Pauschalpreisvereinbarung kann der Handwerker zusätzliche Forderungen nur nach ausdrücklicher Vorankündigung vor deren Ausführung geltend machen, weil diese Zusatzforderungen und/oder Zusatzleistungen eine Abweichung zum bestehenden Vertrag darstellen, zu denen der Auftraggeber (also DU) ebenfalls ausdrücklich dein Einverständnis erklären musst. Soll er doch versuchen, seine Forderung auf dem Klageweg gegen Dich geltend zu machen - da hat er keine Chance. Wenn du für die vorliegenden Fakten Nachweise hast, kannst du einem möglichen Mahnbescheid widersprechen und eine Klage des Handwerkers wird vom Gericht nach Aktenlage abgewiesen.