Handwerker Rechnung Pauschal Vereinbarung spätere Nachträge erlaubt?
Hallo Freunde,
Hatte letztes Jahr ein Sanitärfirma beauftragt bei mir zuhause,Heizung uns Sanitärarbeiten durchzuführen,dafür haben wir Pauschalpreise beim Installation vereinbart.
Auch haben wir eine Festen Zeitpunkt vereinbart wo die Arbeiten erledigt sein müssten.
Habe eine Schriftliche Angebot vom Handwerker erhalten,wo später auch die Rechnung mit der Handwerkerrechnung zugesandt wurde,die Arbeiten hat der Handwerker verzögert bzw.nicht zur der angegebene Zeitpunkt erledigt,daraufhin habe ich ihn auch mehrere Fristen gesetzt und ihn aufgefordert die arbeiten zu erledigen,jedoch ohne erfolg.
Daraufhin habe ich einen anderen Sanitär Firma beauftragt,welche die Arbeiten erledigte.
Der Handwerker der die Arbeiten nicht erledigen konnte,bestand auf die vollständige auszahlungen der Rechnung da er angeblich 70%des arbeits geleistet hätte.
Habe jedoch an den anderen Handwerker Firma auch geld bezahlt,da er die Arbeiten vervollständigt hat.
Jetzt bekam ich vor einigen Monaten eine Rechnung von dem Handwerker welche nicht in der Lage war mir die Arbeiten Fristgerecht zu erledigen,wo er NACHTRÄGLICH Arbeitskosten in Rechnung stellt,auch für ein Arbeiter welche nie da war und ich solle auch für ihn bezahlen!!!
Daraufhin habe ich diese abgestritten,wo er mich dreisterweise auch noch angeklagt hat da ich ihm angeblich die Rechnungen nicht bezahlt hätte.
Habe sowohl den Schriftlichen Angebot als auch den Rechnung wo ausdrücklich draufsteht das wir PAUSCHAL preise vereinbart haben.
Er behauptet ich sollte eigenleistungen bringen wo nie davon die rede war.
Habe bereits mein Anwalt eingeschaltet jedoch möchte ich euch auch Fragen ob man nachdem eine Rechnung erstellt wird,im nachhinein Nachträge gemacht werden können schließlich habe ich ja den Angebot und den Rechnung wo nirgendwo von einem Eigenleistung die rede war,außerdem hätte ich erfahrung mit dem Handwerklichen Arbeiten hätte ich Sinnvollerweise doch keine Sanitär Firma beauftragt!
Bitte helft mir !!!
gibt es auch Gerichtliche Urteile gegen solche fällen?
5 Antworten
Pauschal ist wie Kostenvoranschlag und fällt meistens teurer aus.
Das ist FALSCH ! Ein Angebot ist im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag rechtsverbindlich und eine Pauschalpreisvereinbarung schließt nachträgliche Preisveränderungen ohne ausdrückliche Absprache mit dem Auftraggeber aus!!
es gibt keinen Festpreis. Es gibt Pos. im LV die sind dann fest vereinbart. Es sei denn die Menge der Pos. wird über oder unterschritten, dann kann der Pos. Preis sich ändern. Einfaches Beispiel ist der Kunde bestellt ein Badezimmer will aber den 2000 € Spiegelschrank nicht haben. Den muss er dann ja bezahlen wenn gleich der nicht verbaut wurde. Oder? Ne sagt der Richter mit Recht bezahlt wird was geliefert und eingebaut wird. Verbaut der Installateur statt 50 m Rohr 100 m muss der Kunde das dann bezahlen? Ja sagt der Richter wenn eine wesentliche Massenüberschreitung von 10 % entsteht muss der Kunde zahlen, trotz Festpreis.
Aber nur wenn der Handwerker die Mehrleistung dem Kunden mitgeteilt hat.
Merke Dumme Menschen wollen Festpreis den es aber nicht gibt. Weil das BGB sehr klug das alles schon berücksichtigt hat.
RA einschalten ist auch OK zahlen muss Du auf so einer Forderung mit Sicherheit nicht.
Wo steht denn im BGB, dass man nicht wirksam einen Festpreis vereinbaren kann?
Laß Dich nicht beirren. So wie Du die Sachlage geschildert hast, wird die Firma ins Leere laufen.
Welcher ordentliche Handwerksmeister lässt sich denn auf so einen Vertrag ein?. Wenn du Schwarzarbeit vergibst, musst du dich nicht wundern.
woher wollen sie den das wissen,sind sie den hellseher oder waren Sie dabei wo wir diese vereinbarung getroffen haben.
Diesen Dummen Kommentar können Sie sich sparen...
Die Sache ist viel einfacher als Du denkst! Ich kenn so etwas auch aus eigener Erfahrung. Es gibt ein Angebot für eine genau definierte Leistung zu einem Pauschalpreis, das ist für beide Parteien rechtsverbindlich. Welche Leistung vom Sanitärhandwerker erbracht worden ist, muss er genau nachweisen bzw. ist ja objektiv nachvollziehbar. Wenn er sogar selbst zugibt, nur 70 % erledigt zu haben, ist ja auch klar dass er nur höchstens 70 % des vereinbarten Preises bekommen kann. Bei einer Pauschalpreisvereinbarung kann der Handwerker zusätzliche Forderungen nur nach ausdrücklicher Vorankündigung vor deren Ausführung geltend machen, weil diese Zusatzforderungen und/oder Zusatzleistungen eine Abweichung zum bestehenden Vertrag darstellen, zu denen der Auftraggeber (also DU) ebenfalls ausdrücklich dein Einverständnis erklären musst. Soll er doch versuchen, seine Forderung auf dem Klageweg gegen Dich geltend zu machen - da hat er keine Chance. Wenn du für die vorliegenden Fakten Nachweise hast, kannst du einem möglichen Mahnbescheid widersprechen und eine Klage des Handwerkers wird vom Gericht nach Aktenlage abgewiesen.