Bekomme ich etwas von dem Guthaben bei den Stadtwerken Zurück?

4 Antworten

Vorausgesetzt, ihr hattet einen Mietvertrag als Mieterpartei, bestehend aus 2 Personen, dann sind Verbindlichkeiten und Guthaben aus diesem Vertrag zwischen euch nach Auflösung der GbR > (die Mieterpartei) nach Mietende hälftig zu teilen, wenn anderweitig keine Aufrechnungen im Raum stehen.

Ein Anspruch auf Erstattung von  50% der Mietkosten Miete und BK/NK für die letzten 3 Monate des Mietvertrages hast du demzufolge nicht, weil du im Mietvertrag gesamtschuldnerisch bis Mietende haftest. Bliebe noch die Kaution zu klären, die vermutlich hinterlegt wurde. Wer hat welchen Betrag dem Vermieter übergeben?

Dein Ansinnen stellt einen Vergleichsvorschlag dar, den deine EX nicht akzeptieren muss.

jano1805 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 16:46

Vielen Dank erstmal, Den Mietvertrag genau so wie die Stadtwerke haben wir zusammen abgeschlossen. Ich lese gerade da Irgendwie einen Widerspruch heraus auf der einen Seite da wir ja eine gemeinsame Mietpartei waren kann es geteilt werden. Auf der anderen Seite wiederum nicht?!  Um die Eigentliche Kaltmiete der Wohnung geht es mir da nun nicht sondern nur um die BK und NK die ich weiterhin gezahlt habe ohne in der Wohnung zu wohnen. Nachdem was ich gelesen habe, hätte ich diese nicht zahlen müssen. Meiner Meinung nach sollte sie mir die NK und BK für die letzen 3 Monate Bezahlen. Die Kaution habe ich anfangs Komplett bezahlt und auch vom Vermieter zurück bekommen. 

Gerhart  21.07.2016, 06:18
@jano1805

Nebenkosten sind alle Kosten, die neben der Grundmiete an den Vermieter vertragsgerecht gezahlt werden müssen. Das BGB nennt diese Kosten Betriebskosten. Daher zahlt der Mieter eine monatliche Gesamtmiete an den Vermieter bis zum Ende des Vertragszeitraumes. Du kannst daher nicht die monatlichen Vorauszahlungen hälftig aus de Gesamtmiete für den Zeitraum deiner Abwesenheit aus der Gesamtmiete herausrechnen, denn im Ernstfall bei Zahlungsunfähigkeit deiner Expartnerin müsstest du die ganze Gesamtmiete ohnehin tragen.

Wenn du irgendwo etwas gelesen hast, dass dir eingibt, du müssest diese Kosten anteilig nicht zahlen, so ist die Aussage rechtsirrig und damit nicht zutreffend.

Ein Widerspruch besteht also nicht. Richtig ist, dass wohl verbrauchabhängige Betriebskosten nach deinem Auszug aus der Wohnung sinken. Aber auch davon würdest du profitieren, wenn sich nach Abrechnung der Betriebskosten ein Guthaben ergibt, bei dem dir die Hälfte zusteht. Die Betriebskosten enthalten auch Kosten, die nicht nach Verbrauch gerechnet werden, diese Kosten darfst du nicht zur alleinigen Bezahlung deiner EX überlassen. 

Ich hoffe, dass diese Erklärung ausreicht. 

Den Brief hast Du ihr am 12.7. zukommen lassen. Zwei Tage später sollte die Zahlung der SW kommen. Sicher? Und Du setzt ihr großzügigerweise eine Frist von ganzen 8 Tagen?

Auch wenn man sich vielleicht nicht mehr ganz grün ist, halte ich diese Frist, auch im geschäftlichen Umgang für ziemlich kurz und damit für eine Zumutung. Du solltest ihr wenigstens 2 Wochen Zeit geben. Es ist doch verständlich, dass sie erst einmal alles prüfen will. Lass ihr noch Zeit wenigstens bis zum 25. Juli. Da ist dann auch das  nächste Wochenende vorbei und Du kannst immer noch reagieren, wenn sie in Deinen Augen anfängt rum zu zicken.

jano1805 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 18:02

ja das stimmt wohl darum geht es nur ja auch nicht wirklich der Brief sollte ja eigentlich früher bei ihr sein nur klappte das nicht so ganz

bwhoch2  20.07.2016, 18:12
@jano1805

Die Frage nach der rechtlich sicheren Seite stellt sich aber doch auch erst, wenn die Ex anfängt, Zicken zu machen. Je großzügiger Du Dich jetzt zeigst, um so eher wird sie geneigt sein, Dir entgegen zu kommen.

Inwieweit Du auf der rechtlich sicheren Seite bist, kann doch auch nur der beantworten, der Eure internen Vereinbarungen kennt. Stell doch mal den Schrieb hier rein, den ihr verfasst und unterschrieben habt.

wie weit bin ich auf der rechtlich sicheren seite?

..bist du, wenn alles schriftlich festgehalten wurde!? Wenn nicht, wirst du wohl dem Geld hinterher laufen können ober aber versuchen, es über einen Mahnbescheid einzuklagen. Das ist aber auch nur dann erfolgversprechend, wenn du Beweise hast bzw. sie einlenkt!?

Gerhart  20.07.2016, 14:36

Die EX hat doch nichts zurückgewiesen, "einlenken" ist wohl der falsche Zungenschlag.

amdros  20.07.2016, 18:00
@Gerhart

Dann hast du meine Antwort nicht verstanden..lies sie bitte noch einmal!

jano1805 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 13:19

Vielen Dank erstmal für die Schnelle Antwort. Schriftlich wurde der Kleine Vertrag gemacht wo drin steht wer was bekommt, unteranderem ja auch das sie das restliche Geld von den Stadtwerken bekommt. dieser Vertrag ist aber nachdem was ich darunter schrieb " Dieses Übereinkommen ist bindend bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder Abgabe der Wohnung für beide Partein." 
Ihr habe ich denn jetzt noch einen Brief geschrieben das sie mir das Geld aus den 3 Monaten überweisen soll und ich danach keine weiteren Ansprüche gegen sie geltend mache. 

Eine Frist von zwei Wochen halte ich für angemessen.

Sie fühlt sich einfach unter Druck gesetzt und ich denke, die Trennung hat dazu auch vielleicht beigetragen.

Ein bisschen mehr Feingefühl wäre vielleicht besser gewesen.

Schreibe ihr freundlich, dass sie gerne das prüfen lassen kann aber sie sich an ihr Versprechen halten soll und Du die zu kurz angesetzte Frist auf den Monatsletzten setzt.

LG

johnnymcmuff