Verkaufsproblem beim Pferd wegen Vorkaufsrecht

5 Antworten

Hallo,

nein, das siehst du genau richtig.

Um das alles mal ganz einfach darzustellen und dir somit hoffentlich die Angst zu nehmen:

Du hast ihr, wie es das Vorkaufsrecht besagt, ein Angebot gemacht, bevor du das Pferd jemand anderem anbietest. Damit hast du deine Vertragspflicht erfüllt. So, der guten Dame war der Preis zu hoch und sie hat das Angebot abgelehnt - damit kannst du das Pferd jetzt getrost jemand anderem anbieten, denn abgelehnt ist abgelehnt. Das Vorkaufsrecht besagt ja nur, dass die das Recht hat, vor einer dritten Person über deine Verkaufspläne informiert zu werden und ein Angebot von dir gemacht zu bekommen. Wenn sie auf dieses Angebot dann nicht annimmt, ist sie selbst schuld, denn jetzt bist du nicht mehr verpflichtet, ihr das Pferd zu verkaufen.

Hättet ihr zusätzlich zum Vorkaufsrecht noch einen Preis und andere Bedingungen festgelegt, sähe es schlecht für dich aus, weil sie dann auf diese Bedingungen bestehen kann, zu Beispiel einen niedrigeren Preis.

Aber du kannst das Angebot machen, wie du willst (gerade, wenn er auch noch ganz objektiv mehr wert ist) - das muss sie (hin-)nehmen, oder auch nicht.

Mach ihr das einfach nochmal klar und sage ihr auch ausdrücklich, dass du sie wegen Nötigung (oderso...) anzeigen wirst, wenn sie damit nicht aufhört. Sie kann sich weder das Pferd, noch einen bestimmten Preis erzwingen.

Grüße

Naja, naja - ich denke dass Vorkaufsrecht macht man damit man die Möglichkeit hat das Pferd vor Weiterveräußerung wieder zurückzunehmen. Normalerweise macht man sowas ja wenn man denkt dass Pferd an eine Lebensstellung abgegeben zu haben und als Absicherung falls dies dann doch nicht eintrifft....

Wenn du nun das Pferd gefördert hast und es teurer verkaufen willst ist das evtl. dein Problem....

Ich würd da auf jeden Fall auf die Meinung eines Anwalts warten. Übrigens finde ich eine Frist von 3 Tagen zur Entscheidung auch nicht unbedingt angemessen....

hast du oder deine Eltern eventuell eine Rechtschutzversicherung? Da kann man sich auch kostenlos beraten lassen (zumindest bei meiner so) Habt ihr das Vorkaufsrecht schriftlich festgehalten? Wenn nicht kannst du "Schwein" sein und behaupten du wüsstest von nichts (aber gar keine schöne Lösung). Und wenn sie ihn für deinen Preis nicht haben will kannst du ihn sicher an jemanden anders verkaufen. Mal angenommen du willst 5000 € für dein Pferd und hättest einen Käufer, die ehemalige Beitzerin will dir aber nur die Hälfte bezahlen, ich denke mal das erklärt sich dann von selbst ;-) Viel Erfolg

zpino 
Beitragsersteller
 17.08.2011, 22:00

Genau so sehe ich das auch denn vertraglich festgelegt wurde kein Preis, also kann sie mir ja auch nicht vorschreiben für welchen Preis SIE mein Pferd gerne wieder hätte denk ich

Kleene2108  17.08.2011, 22:03
@zpino

Notfalls kann auch einen deiner Bekannten oder Freunde die eine Rechtschutz haben dort mal anrufen, dann bist du wirklich auf der sicheren Seite.

Naanum  17.08.2011, 22:05
@zpino

Andersrum wäre aber doch ein Vorkaufsrecht direkt für umsonst, wenn´s so einfach wäre: Da biete ich dem Vorbesitzer das Pferd nach einem halben Jahr für das Doppelte wieder an und wenn er ablehnt, war´s das mit Vorkaufsrecht - denke nicht das es so einfach ist.... Frag einen Anwalt!

Sie hat ein Vorkaufsrecht, Du hast ihr den Kauf angeboten, ihr ist der Preis zu hoch, also kannst Du das Pferd ruhigen Gewissens verkaufen.

Ohne Preisangaben bzgl. des Vorkaufsrechts und ohne vereinbarte Vertragsstrafe kann Dir da ohnehin nichts passieren.

Es ist Dir nicht zuzumuten, das Pferd evtl. noch 1 - 2 Jahre zu behalten, bis sie anwaltlich tätig geworden ist. ** Ich hoffe, Du lernst daraus und läßt Dich bei einem evlt. Kauf nicht noch einmal auf so eine einseitige Vorteilsgabe wie Vorkaufsrecht ein.** Ich jedenfalls würde nie ein Pferd mit einem Knebelvertrag kaufen, der ein Vorkaufsrecht beinhaltet - es gibt immer nur Ärger. Ich habe nie davon gehört, dass der reelle Preis freiwillig und sofort gezahlt wurde - meist wollen die das Pferd gar nicht!

Plattschnacker  17.08.2011, 23:58

Übrigens ist das keine Bringschuld - SIE müßte das Pferd abholen und auch die Kosten tragen, wie man das als gewöhnlicher Käufer auch täte.

Es ist Dein Pferd! Du hast mit dem AKaufangebot an die Vorbesitzerin Deine Pflicht und Schuldigkeit getan. Wichtig ist, dass Du beweisen kannst, ihr ein Angebot gemacht zu haben. Geht sie darauf nicht ein, kannst Du Dein Pferd ruhigen Gewissens anderweitig verkaufen. Sie muß das Pferd zu dem Kaufpreis zurücknehmen, der Dir von anderen Kaufwilligen geboten wurde. Wenn sie den Preis nicht zahlen will, hat sie Pech gehabt. Wie dreist ist diese Frau eigentlich, verlangt von Dir auch noch das Bringen des Pferdes. Diese Frau will nur billig an ein ausgebildetes Pferd kommen.