Konsequenzen bei mangelnder Eigeninitiative. ALG1

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schau dir meinen kommentar unter der der antwort von vivi2010 an. da steht alles drin. lass dich hier nicht verunsichern.. es lauert viel halb- und nichtwissen ;)

Dir wurde mit Sicherheit gesagt und auch schriftlich gegeben, wieviel Bewerbungen Du zu schreiben hast. Wenn Du kein Koch mehr sein willst, dann such Dir eine andere Beschäftigung und such für nächstes Jahr einen Ausbildungsplatz in einem anderen Beruf.

nichttun bringt Dir auf Dauer nichts ein

chris291090 
Beitragsersteller
 06.11.2014, 00:51

Ich bin 24, ich werd bestimmt keine 2. Ausbildung machen, irgendwann soll sich das Gehalt ja auch mal jenseits von 400,-€ bewegen. Ja 10 waren mündlich vereinbart, nur hört mir diese Dame überhaupt kein Stück zu, eher im Gegenteil, wenn ich sage ich will das nicht mehr schmeißt sie ihre Jobbörse an und sucht nach Stellen für Köche....

Die Frage war auch nur, ob ich mit Sperrung oder Kürzung des ALG 1 zu rechnen habe?

Allexandra0809  06.11.2014, 01:28
@chris291090

Dann such Dir doch einen anderen Job, wenn Du was anderes machen willst. Wer hindert Dich daran? Natürlich kannst Du Sanktionen erwarten, wenn Du Dich nicht bewirbst. umsonst gibt es sehr selten Geld

Hallo,

  • solange man dir keine Auflagen gemacht hat, wie viele Bewerbungen in welcher Zeit erwartet werden, brauchst du auch nicht mit Sanktionen rechnen.
  • Denn was unzureichend und ausreichend im Sinne des Arbeitsamtes ist, ist erstmal Auslegungssache.
  • Das du andere Vorstellungen hast als dein Sachbearbeiter ist kein für Sanktionen geeignetes Vergehen.
  • Du kannst dich aber darauf verlassen, dass du jetzt darüber informiert wirst was an Bewertungen erwartet wird.
  • Falls du es noch nicht weißt, kann du einen Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten stellen.
  • Wichtig: Gezahlt wird erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend
  • Erstattet werden glaube ich knapp 200,- € pro Jahr.
  • auf der Seite www.arbeitsagentur.de kannst du auch alles im Einzelnen nachlesen
  • Zum Beispiel welcher Wert für eine Bewerbung angesetzt wird.
  • Mein Tipp:
  • Mach dir deine Bewerbungsunterlagen als Kopie fertig, sodass du nur noch die Empfängeradresse im Anschreiben ändern musst.
  • Setz dich an den PC und schreib ein paar Arbeitgeber die zu deiner Branche passen an.
  • Einige Rechtschreibfehler oder Äußerungen die deinen Arbeitseifer nicht hervorheben reichen in der Regel um eine Absage zu erhalten.
  • In der Absage werden die tatsächlichen Gründe ja nicht genannt, sondern nur das bla, bla, es tut uns leid...............
  • Das reicht dir doch.
  • Solltest du trotzdem eine Einladung bekommen gehst du einfach nicht hin oder du stellst dich vor, unrasiert mit utopischen Gehaltsvorstellungen und du bekommst spätestens dann eine Absage.
  • Negativ über den alten Betrieb zu reden kommt auch immer "Gut".
  • Teil dir die Bewerbungen etwas ein, sodass nicht erkennbar ist dass du alles an einem Tag gemacht hast.
  • Auf diese Weise kann man dir nichts unterstellen und du hast deine Ruhe.

Hast Du 8 Bewerbungen im Monat oder in den 3 Monaten geschrieben ?
Mir stellt sich die Frage warum Du Dich so wenig bewirbst, das wird den Eindruck machen dass Du keine Lust auf Arbeit hast. Eine mögliche Konsequenz wäre 30% weniger ALG1 für 3 Monate, mit dieser Sanktion musst Du rechnen. Mach Deiner Sachbearbeiterin klar welche Jobs Dich interessieren und wie Du Dir das vorstellst.

chris291090 
Beitragsersteller
 06.11.2014, 01:27

8 Bewerbungen in 3 Monaten ist richtig. ist das möglich, das ALG 1 so gekürzt wird? Ich dachte, das ALG1 unter besonderem Schutz städe, da man dafür ja quasi auch erstmal ne Zeit gearbeitet haben muss um es für 1 Jahr zu bekommen. Naja, werde es ja morgen hören. Danke für die Antwort ;)

Vivi2010  06.11.2014, 01:30
@chris291090

Die Sanktionen bekommt man auch bei ALG 1, das hängt vom Sachbearbeiter ab, bei jüngeren Arbeitslosen sind sie oft etwas strenger.

mindsoldier  06.11.2014, 06:22

das ist blödsinn. beim Alg 1 gibt es keine sanktionen, und auch keine prozentualen kürzungen.

was eintreten kann ist eine zweiwöchige sperrzeit (sanktion heisst das nur bei alg II - hartz IV). Diese kann aber nur eintreten wenn ein bestimmter umfang an eigenbemühungen unter belehrung über die rechtsfolgen bei nichterfüllung von dir gefordert wurden und du dem nicht nachkommst.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html -> Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 5

wenn man keine ahnung hat sollte man sich hier und da einfach mal geschlosen halten...

Vivi2010  06.11.2014, 21:49
@mindsoldier

Hallo chris, sorry ich hab da etwas verwechselt mit den 3 Monaten, beim ALG 1 sind das 2 Wochen und beim ALG 1 nennt sich das Sperrzeiten und nicht Sanktionen. Hier in der Tabelle steht das genau.
http://www.alg-i.de/sperrzeiten.html

Ich bin jede Woche mehrfach zu verschiedenen Firmen gefahren um auf Arbeit zu betteln. Nebenbei hab ich mehrere Bewerbungen täglich geschrieben.

Wenn Du Deinen Hintern nicht bewegst, sollte Dir alles gestrichen werden. Meine Meinung.