ALG I wurde gekürzt, da mündlich die Aussage erfolgte zukünftig gerne 30 Stunden die Woche zu arbeiten?
Hallo,
Mir wurde das ALG I gekürzt auf Grund meiner Aussage gerne nur noch 30 sunden/ Woche zu arbeiten. Auf meinem schriftlichen Antrag habe ich aber darüber keine Angaben getätigt. Frage 2e Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken wurde mit NEIN angekreutzt... Leider hat mich die gute Frau beim Beratungsgespräch auch nicht daraufhin gewiesen, dass eine Arbeitszeitreduzierung sich negativ auf die Berechnung des ALG I auswirkt. Auf meinem Gesprächsprotokoll/ Eingliederungsprotokoll kann ich auch keine Hinweis darauf finden über diese Angabe... Ist es dennoch korrekt dass das ALG I gekürzt wurde??? Habe vorher 35 Std.// Woche gearbeitet. Widerspruch wurde bereits abgelehnt, da es ja die Aussage gibt..
Danke schon mal
3 Antworten
Es ist leider so - und war auch immer so - daß das Entgeld immer für die Zukunft berechnet wird. Wenn Du also wünschst, nur noch 30 Stunden zu arbeiten, dann wird das Geld auch auf 30 Stunden berechnet. Denn der zukünftige Lohn wäre ja auch um einiges kürzer, so daß die Gefahr besteht, daß Du keine Arbeit annimmst, weil das Alo-Geld höher ist.
Es ist gesetzlich so....die Agentur für Arbeit darf dir abverlangen, dass du dem Arbeitsmarkt für 40 Stunden zur Verfügung stehst, um die volle Höhe des Arbeitslosengeldes zu bekommen?
Das Arbeitslosengeld bezieht sich immer auf die Arbeitszeit, für die der Arbeitssuchende zur Verfügung steht. Dabei ist unerheblich, wie viele Stunden er zuvor tätig war.
Ich denke schon......wobei ich nicht weiß, wie die Agentur für Arbeit reagiert.....das muss du vor Ort klären.......und du musst denke ich auch begründen warum nun doch deine Meinungsänderung?
Eigentlich musst du doch einen Änderungsbescheid bekommen haben für die Kürzung auf 30 Stunden......damit hat man dich informiert......
Hallo, Sorry ich nerv bestimmt schon aber ich dass erste mal Arbeitslos und deswegen wahrscheinlich schön in diesen Schlammassel gelandet.
Habe keinen Änderungsbescheid bekommen, nur den Bescheid vom Jobcenter wo die Berechnung festgelegt wurde und in welcher Höhe das ALG I ausgezahlt wird... abzüglich Steuern usw.
deswegen bin ich ja auch so entsetzt dass ich keine Hinweis darauf bekommen habe dass eine Stundenreduzierung sich auf das ALG I auswirkt, dann hätte ich dem nie zugestimmt sondern wäre bei 40 Std. geblieben....
LG Sabine
Wenn der Widerspruch bereits abgelehnt ist, dann bleibt dir nur noch der Weg über das Sozialgericht!
Hallo, danke für deine Antwort...
Was passiert denn wenn ich die Angaben ändere und bereit bin 40 Std/ woche zur Verfügung zu stehen...
Wird dann das ALG I neu berechnet und ich bekomme die volle Summe?
Mich ärgert nur dass ich keinen Hinweis von der Sachbearbeiterin bekommen habe, was die Kürzung des ALG I betrifft wenn man eine geringere Arbeitsstundenanzahl angibt..
Danke schon mal für die Antwort