Alg 1 - Bewerbung mit Kind unter 3 Jahren
Hallo!
Ich beziehe seit Februar 2011 Alg1, habe einen Anspruch erworben für 360 Tage und bin Mutter eines 1jährigen Kindes. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle ich mich als Vollzeitarbeitssuchende in der Zeit von 8 Uhr- 16 Uhr. Soweit die Randdaten Nun habe ich mal ein paar Fragen:
Wenn ich von der Arge einen Vermittlungsvorschlag bekomme, indem es sich um eine Arbeit im 3 - Schicht - System handelt, bin ich dann verpflichtet mich dort zu bewerben? Obwohl ich doch die Arbeitszeiten angegeben habe, die mir möglich sind? Oder muss ich mit einer Sperre rechnen, wenn ich mich dort nicht bewerbe.
Wäre ich nicht mehr vermittelbar, weil ich z.B. plötzlich keine Betreuung mehr für mein Kind hätte, hätte ich dann noch Anrecht auf Alg 1? Eigentlich ist doch das Alg 1 eine Leistung, die ich mir durch meine vorherige Arbeit erworben habe und nicht dadurch, dass ich jetzt vermittelbar bin.
Wäre ich erneut schwanger, müsste ich mich dann überhaupt noch bewerben? Und steht mir, nach der Elterngeldzeit, dann der Rest vom Alg 1 zu?
Stimmt es, dass Hartz IV Empfängerinnen nicht verpflichtet sind arbeiten zu gehen, bzw. sich noch nicht mal bewerben müssen, wenn sie Kinder unter 3 Jahren betreuen müssen? Wenn ja, warum wäre das evtl. bei Alg 1 Empfängerinnen anders?
Fragen über Fragen, hoffe auf effiziente Antworten :-)
LG
5 Antworten
1) Du musst dich nur in soweit zur Verfügung stellen, wie die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Schicht-Dienst (auch im 2-Schicht-Betrieb) wäre nach § 10 SGB II unzumutbar.
2) Ist die Kindebetreuung nicht sichergestellt, hast du keinen Alg1-Anspruch, weil die Verfügbarkeit nicht gegeben ist.
3) Auch Schwangere können im Grundsatz solange arbeiten, bis die gesetzlichen Schutzfristen greifen.
4) Korrekt. Als Alg2 brauchst du dich nicht um Jobs und Maßnahmen bemühen, solange ein Kind unter 3 ist; im SGB II ist Verfügbarkeit keine Anspruchsvoraussetzung.
Im SGB III hingegen ist die Verfügbarkeit eine Anspruchsvoraussetzung, sodass es hier anders läuft.
1)Jein. Du stellstz dich stundenweise der Bermittlung zur Verfügung und nicht nach Maßgabe des Einkommens. Und hier kommt es darauf an, auf welcher Stundenbasis dein Alg1-Anspruch errechnet wurde, weelche Stundenanzahl der Bemesseung zu Grunde lag. Liegt dem eine Vollzeitarbeit zugrund und stellst du dich nun nur noch Teilzeit zur Verfügung, wird dein Alg1 entsprechend anteilmäßig gekürzt.
3) Jup.
4) hmmm ... Alg1 ist eine Versicherungsleistung, die von Arbeitenden erwirtschaftet wird/wurde und daher auch nur solchen Personen zu Gute kommen soll, die weiterhin willens und in der Lage sind, in den Topf einzuzahlen, aus dem sie Geld erhalten, die also das System am Laufen halten.
Weißt Du vielleicht auch, ob der Bezug von ALG1 nach der Elternzeit weiterläuft? Das würde mich auch sehr interessieren.
Mit Alg1 habe ich nur am Rande zu tun, daher bitte Antwort mit Vorsicht genießen. Im Grundsatz läuft Anspruch schon weiter, allerdings besteht m.W. das Problem, dass nach 3 Jahren Elternzeit fiktiv bemessen wird. (§§, 130, 132 SGB III).
Hartz-IV kriegt man nur, wenn man alleinerziehend ist, oder ein Ehepaar, wo beide arbeitslos sind! Eine alleinerziehene Hartz-IV-Empfängerin muss mit 500 Euro Hartz-IV für sich und ihr Kind auskommen (die Wohnung wird gezahlt, aber nicht der Strom!)! Bei einem Paar müssen sich beide nebeneinanderher bewerben - findet eine(r) ne Stelle, kann die/der andere zuhause bleiben, weil sich ja jemand um das kleine Kind kümmern muss!
Aha. 500 Euro hätte ich auch gerne, wenn ich bei meinem Alg 1 die Hälfte der Miete abziehe, die ich zahle (Rest zahlt mein Freund), habe ich mal eindeutig weniger! Verheiratet bin ich übrigens auch nicht.
@HugoGuth
Mehrere Fehler.
Ehepaare können sich im Alg2 vollkommen frei entscheiden, wer von beiden sich auf § 10 SGB II beruft. Das heißt, es müssen sich definitiv nicht beide bewerben.
H4 ist keine Frage von Arbeitslosigkeit, sondern in erster Linie eine Frage der Einkommenshöhe. Ein Alg2-Anspruch kann auch dann bestehen, wenn einer arbeitet oder beide.
Die 500 EUR für Alleinerziehenden sind völlig wirr. Bedarf ist Regelleistung Elter + Regelleistung Kind + Alleinerziehendenmehrbedarf + Kosten der Unterkunft ./. Kindergeld ./. ggf. Unterhalt. (./. sonstiges anrechnungsfähiges Einkommen (z.B. aus Erwerbstätigkeit))
Das mit den Ehepaaren habe ich selbst hier im Forum mehrmals gelesen! Es ist eine Ermessenssache, ob sich beide bewerben müssen! Wenn der Mann aber z.B. seit 2 Jahren nix findet, der Frau aber größere Chancen eingeräumt werden, muss zur Not eben der Mann Hausmann werden! Die 500 Euro sind ne Haus-Nr., damit wollte ich der Fragestellerin zeigen, dass Hartz-IV kein Zuckerschlecken ist! Außerdem war ich davon ausgegangen, dass sie verheiratet ist!
Es ist eine Ermessenssache, ob sich beide bewerben müssen! Wenn der Mann aber z.B. seit 2 Jahren nix findet, der Frau aber größere Chancen eingeräumt werden, muss zur Not eben der Mann Hausmann werden!
Das ist falsch.
Aus der Fachanweisung der ARGE zu § 10 SGB II:
(3) In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt. Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/HW-10---15.09.2010.pdf
Gute Fragen. Die stelle ich mir auch grad. ;-)
Deshalb bin ich kaum hilfreich. Sehe das genau wie VirtualSelf. Du musst verfügbar sein, aber keine Schichtarbeit annehmen. Aus meiner Erfahrung sind die aber wegen der Bewerbungen oftmals recht zickig. Es ist dann manchmal einfacher, sich trotzdem zu bewerben und dann einfach eine Absage, die vorauszusehen war, zu präsentieren.
Du hast auch auf ALGI nur Anspruch, wenn Du vermittelbar bist! Du musst Betreuungsmöglichkeit nachweisen! Klar must Du Dich bewerben, auf was die Dir vorschlagen! Da gibt es aber schon Grenzen, was zumutbar ist - Schicht wohl kaum, schon gar nicht 3-Schichten-Betrieb! Aber schon im Zeitrahmen "7:00 - 17:00 Uhr" oder so! Am besten Du wendest Dich an eine Arbeitsloseninitiative - gibt es z.B. bei Verdi der der Caritas! Abgesehen davon ist bei ALGI nicht die ARGE zuständig, sondern die Agentur für Arbeit!
Ja, sorry, ich weiss wohl dass es Agentur für Arbeit heisst. War mir aber zu lang, das immer auszuschreiben. Danke für den Tipp mit der Caritas!
Die Antwort von VirtualSelf hört sich sehr gut an (DH).
Ich frage mich allerdings, warum Du Dir diese Anfrage nicht einfach ausdruckst und sie Deiner Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt vorlegst.
Dann bekämst Du die Antworten "mit Brief und Siegel"!
Leider ist mein Sachbearbeiter nicht wirklich symphatisch, deshalb stelle ich die Fragen lieber anonym!
Danke für die schnelle Anwort! Zu 1. : Ich könnte mich also auch theoretisch nur für eine 400 Euro Vermittlung bei der Arge melden und hätte dennoch Anspruch auf mein Alg 1? Zu 2. : Das hatte ich auch so verstanden, aber wirklich sinnig finde ich es nicht. Zu 3. : Im Grundsatz heisst: ich könnte zwar arbeiten, aber nehmen würd mich eh keiner? ;-) Zu 4. : Das ist ja mal absolut unfair! Weisst du ne gute Begründung, warum das so unterschiedlich läuft? Ich werde ja quasi dafür bestraft, dass ich vor meinem Kind schön regelmässig arbeiten war und immer brav in die Kasse eingezahlt habe.