Habe ich nach der beruflichen Rehabilitation Anspruch auf ALG1?
Guten Abend miteinander,
vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Hatte dieses Jahr einen Antrag auf berufliches Reha gestellt, diese wurde auch bewilligt, weil ich nicht mehr meine bisherigen Beruf weiter ausüben kann.
Habe lange Zeit in der CNC Produktion an den CNC-Maschinen mit Schicht gearbeitet. Zuletzt erlitt ich bei der letzten Arbeitgeber einen Kopfplatzwunde.
Ich bin Epileptiker und bekam einen Anfall neben der Maschine und schlug mein Kopf heftig auf den Boden. Habe auch einen Schwerbehindertenausweis.
Deswegen bin ich seit 26.01.15 bis 08.11.15 arbeitsunfähig gewesen und habe auch seit 10.03.15 Krankengeld von der Krankenkasse bezogen. Am 09.11.15 habe ich mich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Meinen Bewilligungsbescheid für ALG1 habe ich bekommen. Ich beziehe von 09.11.2015 bis 22.07.2016 Arbeitslosengeld 1.
Jetzt gibt es eine andere Alternative für mich und den habe ich von einem Bildungseinrichtung bekommen, der sich Pro-di.net nennt. Vielleicht sagt euch der Name was.
Ich will auch nicht ganz von dem Gebiet abweichen und möchte nur in eine andere Bereich gehen und in der Branche bleiben.
Diese Weiterbildung heißt Industriefachkraft CAD/CAQ-Technik und dauert 38 Wochen plus 6 Wochen betriebliche Praktikum. Demnächst findet auch für ein paar Tage eine Arbeitserprobung.
Jetzt zu meinen Fragen:
1.Bekommt man während der beruflichen Reha Übergangsgeld für seinen Lebensunterhalt oder weiterhin ALG1 bis es ausläuft?
2.Wie hoch und wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?
3.Welche separaten Kosten werden noch übernommen, wie Fahrtkosten?
4.Zahlt die Agentur für Arbeit oder die deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld?
5.Kann man ALG1 während dieser Teilhabe am Arbeitsleben einfrieren lassen?
6.Wird ALG1 nach der Weiterbildung wieder in gleicher Höhe bezogen oder wird das alles wieder neu berechnet?
7.Ist Übergangsgeldbezug versicherungspflichtig von der Rentenversicherung?
Also das ist mal alles, ich weiß ist ein bisschen zu viel mit den Fragen geworden und hoffe das ihr es nachvollziehen könnt. Für eure erfahrenen und ausführlichen Antworten freue ich mich und bin euch allen jetzt schon sehr dankbar.
Mfg
1 Antwort
Wenn du einen Antrag gestellt hast und dieser auch bewilligt wurde,dann musst du ja wissen woher du deine Leistungen dann bekommst ?
Bei einer Teilhabe am Arbeitsleben verlierst du deinen ALG - Anspruch nicht,der bleibt bestehen.
In deinem Fall dürfte dann das Übergangsgeld nach deinem letzten Nettoeinkommen berechnet werden,dass dürfte ohne Kind dann bei 68 % liegen und mit min. 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld bei 75 %.
Solltest du danach keine Arbeit haben und wieder arbeitslos sein,dann würde es Anschluss Übergangsgeld von bis zu 3 Monaten geben,wenn du nicht wenigstens noch Anspruch auf 3 Monate ALG - hättest.
In deinem Fall würdest du danach deinen alten Anspruch weiter bekommen,wenn das dann noch min.3 Monate sind.
Du bekommst dann also in der Teilhabe am Arbeitsleben 8 % mehr als beim ALG - da stehen dir ja nur 60 % bzw. 67 % zu.
Auch bekommst du deine Fahrkosten erstattet,entweder die von den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dann mit eigenem KFZ - dann wird es sicher Unterschiede bei der Höhe geben,also ankommen wer der Träger ist.
Das wird dann genauso rückwirkend gezahlt wie das ALG - auch,mit dem KFZ - gab es eine km Pauschale,diese war aber auch begrenzt,also was man max.im Monat bekommen konnte,dass waren denke ich so um die 300 € und dazu gab es bei uns auch noch Verpflegungsgeld,dass waren dann für den ganzen Monat ca. 75 €.
Mehr fällt mir jetzt leider nicht ein !
Wenn du eine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommst,dann steht dir Übergangsgeld zu,so wie ich es dir erklärt habe !
Dein ALG - ruht ab Beginn deiner Weiterbildung,weil du dann z.B. von der RV - dein Übergangsgeld bekommst.
Das ALG - bzw. dein Restanspruch würde erst nach 4 Jahren verfallen.
Übergangsgeld ist 8 % höher als dein ALG - und das bekommst du solange deine Weiterbildung geht,ist diese dann beendet und du hast keine Anstellung gefunden,dann stünde dir das Anschluss Übergangsgeld zu,dann aber in Höhe des ALG - und nur für weitere 3 Monate.
Dieses würdest du z.B. von der RV - bekommen,wenn du nicht min. noch Anspruch auf 3 Monate ALG - hast.
Bedeutet dann also in deinem Fall,wenn du danach keine Beschäftigung gefunden hast,dann bekommst du dein ALG - weiter,weil du ja noch min. 3 Monate Anspruch darauf hast,nur wenn du keinen mehr hättest bzw.keine 3 Monate mehr,dann würdest du denke ich zuerst deinen Rest ALG - bekommen und wenn du dann immer noch keine Beschäftigung hast,dann die Differenz bis zu diesen 3 Monaten dann noch als Anschluss Übergangsgeld.
Hallo Isomatte,
danke für deine ausführliche schnelle Antwort,
das mit dem Anschluss Übergangsgeld meinst du Zwischenübergangsgeld oder, also früher Überbrückungsgeld genannt.
Also zahlt der Träger nach Beendigung der Weiterbildung für 3.Monate noch Zwischenübergangsgeld in gleicher Höhe oder nicht?
Ich schätze, wenn ich die Weiterbildung beginne, dann bleiben mir noch gute 5.Monate ALG1 übrig.
Kann man das bei der Agentur für Arbeit melden, um es stoppen zu lassen?
Damit ich das für eine spätere Zeit mir in Anspruch nehme, falls ich doch wieder arbeitslos werde?
Für wie lange kann man ALG1 aufheben, wie lange ist das gültig?
Wird das mir nach der Übergangsgeld und Ende der Weiterbildung im Anschluss hinten dran gehängt,
oder geht es zuerst mit dem Anschluss Übergangsgeld für 3.Monate weiter?
Werden von Übergangsgeld Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgezogen?
Für weitere Antworten bin ich sehr dankbar und wünsche eine gute Nacht.
Gruß