Habe ich nach der beruflichen Rehabilitation Anspruch auf ALG1?

1 Antwort

Wenn du einen Antrag gestellt hast und dieser auch bewilligt wurde,dann musst du ja wissen woher du deine Leistungen dann bekommst ?

Bei einer Teilhabe am Arbeitsleben verlierst du deinen ALG - Anspruch nicht,der bleibt bestehen.

In deinem Fall dürfte dann das Übergangsgeld nach deinem letzten Nettoeinkommen berechnet werden,dass dürfte ohne Kind dann bei 68 % liegen und mit min. 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld bei 75 %.

Solltest du danach keine Arbeit haben und wieder arbeitslos sein,dann würde es Anschluss Übergangsgeld von bis zu 3 Monaten geben,wenn du nicht wenigstens noch Anspruch auf 3 Monate ALG - hättest.

In deinem Fall würdest du danach deinen alten Anspruch weiter bekommen,wenn das dann noch min.3 Monate sind.

Du bekommst dann also in der Teilhabe am Arbeitsleben 8 % mehr als beim ALG - da stehen dir ja nur 60 % bzw. 67 % zu.

Auch bekommst du deine Fahrkosten erstattet,entweder die von den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dann mit eigenem KFZ - dann wird es sicher Unterschiede bei der Höhe geben,also ankommen wer der Träger ist.

Das wird dann genauso rückwirkend gezahlt wie das ALG - auch,mit dem KFZ - gab es eine km Pauschale,diese war aber auch begrenzt,also was man max.im Monat bekommen konnte,dass waren denke ich so um die 300 € und dazu gab es bei uns auch noch Verpflegungsgeld,dass waren dann für den ganzen Monat ca. 75 €.

Mehr fällt mir jetzt leider nicht ein !

Ceyhun 
Beitragsersteller
 30.11.2015, 23:05

Hallo Isomatte,

danke für deine ausführliche schnelle Antwort,

das mit dem Anschluss Übergangsgeld meinst du Zwischenübergangsgeld oder, also früher Überbrückungsgeld genannt.

Also zahlt der Träger nach Beendigung der Weiterbildung für 3.Monate noch Zwischenübergangsgeld in gleicher Höhe oder nicht?

Ich schätze, wenn ich die Weiterbildung beginne, dann bleiben mir noch gute 5.Monate ALG1 übrig.

Kann man das bei der Agentur für Arbeit melden, um es stoppen zu lassen?

Damit ich das für eine spätere Zeit mir in Anspruch nehme, falls ich doch wieder arbeitslos werde?

Für wie lange kann man ALG1 aufheben, wie lange ist das gültig?

Wird das mir nach der Übergangsgeld und Ende der Weiterbildung im Anschluss hinten dran gehängt,

oder geht es zuerst mit dem Anschluss Übergangsgeld für 3.Monate weiter?

Werden von Übergangsgeld Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgezogen?

Für weitere Antworten bin ich sehr dankbar und wünsche eine gute Nacht.

Gruß

isomatte  01.12.2015, 03:37
@Ceyhun

Wenn du eine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommst,dann steht dir Übergangsgeld zu,so wie ich es dir erklärt habe !

Dein ALG - ruht ab Beginn deiner Weiterbildung,weil du dann z.B. von der RV - dein Übergangsgeld bekommst.

Das ALG - bzw. dein Restanspruch würde erst nach 4 Jahren verfallen.

Übergangsgeld ist 8 % höher als dein ALG - und das bekommst du solange deine Weiterbildung geht,ist diese dann beendet und du hast keine Anstellung gefunden,dann stünde dir das Anschluss Übergangsgeld zu,dann aber in Höhe des ALG - und nur für weitere 3 Monate.

Dieses würdest du z.B. von der RV - bekommen,wenn du nicht min. noch Anspruch auf 3 Monate ALG - hast.

Bedeutet dann also in deinem Fall,wenn du danach keine Beschäftigung gefunden hast,dann bekommst du dein ALG - weiter,weil du ja noch min. 3 Monate Anspruch darauf hast,nur wenn du keinen mehr hättest bzw.keine 3 Monate mehr,dann würdest du denke ich zuerst deinen Rest ALG - bekommen und wenn du dann immer noch keine Beschäftigung hast,dann die Differenz bis zu diesen 3 Monaten dann noch als Anschluss Übergangsgeld.