Fortzahlung von ALG I bei Klinikaufenthalt
Hallo, meine Frau muss kurzfristig zu einer Behandlung ins Krankenhaus. ca. 6 Wochen. Jetzt meldet das Arbeitsamt sie ab und zahlt auch kein ALG mehr. Die Krankenkasse veranstaltet zwar die Kur, zahlt aber auch keine Unterstützung. Wer zahlt jetzt für die 6 Wochen? Kann doch nicht sein das es gar nichts gibt. Wer kann hier helfen und hat eventuell schon die gleiche Erfahrung gemacht. Danke
3 Antworten
Hallo geht sie nun ins Krankenhaus oder zur Reha.Wenn Reha bezahlt der Rententräger die 6 Wochen. LG Zwerglein
hallo Joki vielen Dank,ich hoffe deiner Frau geht es besser und sie ist in guten Händen.Von wem bekommt sie nun Geld? Wünsche euch alles gute einen schönen 3.Advent LG zwerglein
Eine Reha, ist auch in einer Klinik. Also wenn es eine Reha sein sollte, hat zwerglein Recht, dann muss der Rententräger zahlen.
Also. Sie geht mit einer Krankenhauseinweisung in die Klinik. Keine Reha über Rentenversicherung. AA will aber die bezüge für die Zeit einstellen, weil sie nicht zu Verfügung steht. KK sagt sie ist noch keine 6 Wochen krank und muss deshalb auch nichts zahlen. Wollen die uns vera....?
Normalerweise muss die Agentur für Arbeit weiter Zahlen. Zumindest, wenn sie da schon im Leistungsbezug ist. Das ist dann ganz normal, als wenn man Arbeiten gehen würde, zu handhaben.
Danke erstmal. Nein eben nicht, weil sie ja in dieser Zeit nicht vermittelbar ist.
Vielleicht hilft dir ja dieser Link weiter.
http://www.krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/krankengeld.html
Hallo,
vermutlich hat die Arbeitsagentur bei sich im Computer versehentlich "Reha" erfasst. Am besten von der Klinik und/oder Krankenkasse eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass es sich um eine Krankenhausbehandlung handelt.
Mit der Bescheinigung bei der Arbeitsagentur einen schriftlichen Antrag (Fax?) stellen, dass das Arbeitslosengeld für die 6 Wochen weitergezahlt wird.
Am besten bei der Krankenkasse auch gleich einen Antrag auf Krankengeld (nach Ablauf der 6 Wochen ) besorgen.
Gruß
RHW
Klinikaufenthalt wegen seelischer Probleme.