Interessante Frage: Wie oft kann man sich bei der Arbeitsagentur anmelden und wieder abmelden?
Folgende Problemstellung: ich bin 53 Jahre, werde demnächst arbeitslos und muss jetzt unbedingt meine Eltern betreuen, Vater pflegebedürftig 13 Std in der Woche ( Pflegestufe 1 ), man kann ihn aber wegen Demenz überhaupt nicht allein lassen (er läuft weg und findet nicht zurück usw.), er ist sehr störrisch und rastet aus bei fremden Menschen in der Wohnung (d.h. kein Pflegedienst möglich), Mutter Rückenleiden und jetzt komplizierter Beinbruch der nicht zusammenwächst, sie ist total fertig und kann nicht mehr, ich hab Angst, das sie sich was antut, Pflegeheim darf ich überhaupt nicht ansprechen,
ich war 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt (= 15 Monate ALG1), ich hab gelesen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten will, wird mein ALG entsprechend gekürzt, weil ich nicht voll vermittelbar bin.
jetzt mein Plan: Ich habe mich bei der Arbeitsagentur (AA) fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und werde mich fristgerecht arbeitslos melden, um eine Sperre zu vermeiden. Dann werde ich mich nach einer Woche wieder abmelden ( mein ALG1-Anspruch bleibt 4 Jahre lang bestehen ). Im nächsten Monat werde ich mich wieder nur für eine Woche anmelden und das die ganzen 4 Jahre lang jeden Monat eine Woche. Das hat den Zweck irgendwelche sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen oder schlechbezahlte Zeitarbeitsjobs zu vermeiden. Dann von Ersparnissen und Pflegegeld leben bis zur Rente oder wieder zu arbeiten, wenn mein Vater sterben sollte. Krankenversicherung als Familienversicherung über meinen Mann.
Fragen: 1. ist das so möglich?
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oder wäre es auch denkbar, gleich bei der ersten Arbeitslosmeldung mit meinem Vermittler eine Festlegung zu treffen, in der ich in diesen 4 Jahren jeweils nur eine Woche im Monat angemeldet bin ( ich habe Anspruch auf 15 Monate ALG1 )
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welche Fallstricke könnte es noch geben oder worauf muss ich achten? z.B.Krankschreibung während einer Abmeldung oder anderes?
VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe
Und für alle die hier wieder Schmarotzerin oder ähnliches schreien, bitte nicht antworten. Ich habe seit über 30 Jahren in diese so genannte „Versicherung“ eingezahlt und werde dieses Geld nicht herausbekommen, habe also meinen Teil zur Solidargemeinschaft beigetragen (mal abgesehen von meinen gezahlten Steuern). Also bitte wirklich nur zum Thema, das interessiert sicher viele in ähnlich schwierigen Lagen.
4 Antworten
Nach meinem Kenntnisstand darfst Du unter 15 Stunden wöchentlich Deinen Vater pflegen und bekommst trotzdem Dein ALGI weiter. Dies solltest Du mit Deinem Betreuer beim Arbeitsamt besprechen. Schildere ihm die Situation, aber versuche vorher per Google herauszufinden, welche Paragraphen dafür greifen könnten.
Im Zweifelsfall kann keiner nachprüfen, ob Du 15 oder 25 Stunden für Deine Eltern da bist! Melde Dich arbeitslos und kümmere Dich in der dann vorhandenen Zeit um Deine Eltern. Es müsste doch auch Pflegegeld geben?
Ich kann dir keine konkretere Antwort geben als dass ich nichts von einer "Anzahlsperre" wüsste beim Arbeitsamt (zumindest in Ö nicht) - allerdings muss man gewissen Zeiten als arbeitend gemeldet sein. Ob das heißt dass wirklich ein Arbeitgeber einzahlt ODER man nur nicht gemeldet sein muss kann ich dir nicht sagen.
Zu deiner privaten Situation. Ich würde eine Pflegekraft einstellen. Es ist sehr nett von dir wenn du dich kümmerst allerdings solltest nicht du mit deinem Leben dafür grade stehen dass deinem Papa irgendwas nicht passt. Ich meine - er ist ein erwachsener Mann - wie kommst du dazu dein Leben für einen Menschen wegzuschmeissen der dich zwar grossgezogen hat aber jetzt behandelt wie wenn du kein eigenes Leben haben dürftest. Mitunter übertreibe ich jetzt ich kenne die Situation nicht genau aber ich würde mir von keinem verbieten lassen arbeiten zu gehen. Stell dir vor du hättest Kinder auch noch. Du lebst für dich - und nicht NUR aufopfernd für deine Familie. Dankbarkeit ist gut - aber nicht alles. Wenn er mit der Pflegekraft nicht klarkommt ist das sein Problem.
Und er wird sich schon nichts antun ... meine Mum hat auch immer gejammert bis ich ihr irgendwann gesagt habe dass mich das nicht mehr interessiert. Plötzlich konnte sie es dann doch in die eigene Hand nehmen. War zwar nicht so krass wie bei deinem Dad aber trotzdem war sie dann plötzlich doch alleine fähig das zu regeln. Klar war sie sauer. Ich helfe gerne aber ich schmeiße nicht mein Leben für sie weg - Liebe hin oder her...
Kurz gesagt - rede mit dem Arbeitsberater und VOR ALLEM ANDERN - rede mit deinen Eltern dass das so nicht geht.
ich glaube, du hast mich ein wenig falsch verstanden
soviel ich weiß, ist es bei uns folgendermaßen:
wenn ich mich arbeitslos melde, dann wird die Höhe des ALG1 berechnet und festgestellt. Dieser Anspruch bleibt für maximal 4 Jahre bestehen. In diesen 4 Jahren kann ich mich aber z.b. für einen Monat abmelden, d.h. ich bekomme für diesem abgemeldeten Monat kein ALG (und keine Kranken-und Rentenbeiträge). Das Geld ist aber nicht verfallen, sondern die Zahlung verschiebt sich nach hinten, sie müsste wieder einsetzen, sobald ich wieder angemeldet bin. Also ALG für 15 Monate innerhalb von 4 Jahren und die Aufteilung versuche ich jetzt zu planen.
zum Privaten. Mein Vater hat viel für mich getan und war immer für mich da. Ich denke schon, das ich auch was zurückgeben sollte. Jetzt suche ich nach einer Lösung, es für ihn und auch für meine Mutter erträglich zu gestalten. Auch, da ich nicht weiß, wie lange dieser Zustand anhält, es ging in letzter Zeit deutlich bergab mit seiner Gesundheit.
Und ja, ich habe auch noch Kinder (zum Glück), denn die helfen in meinem Haushalt.
Danke für deine Antwort
Wie gesagt, von einer Maximalanzahl an An- Abmeldungen weiß ich nichts - könnte ja auch sein dass jemand so oft den Job wechselt. Wer sollte ihn daran hindern.
Die Geschichte mit deinen Eltern geht mich nichts an - ich denke die tun immer viel für ihre Kinder und ich habe ohnehin nicht das Recht drüber zu urteilen. Ich finde nur Dankbarkeit kann auch zu weit gehen - aber wie gesagt es ist dein Leben.
Antworten der Arbeitsvermittlerin:
Ein einmal festgestellter ALG-Anspruch hat 4 Jahre lang Bestand.
Es gibt keine Obergrenze für An- und Abmeldungen.
Nur wenn die Abmeldung länger als 6 Wochen dauert, muss man sich persönlich wieder arbeitlos melden (anmelden), darunter reicht telefonische Wiederanmeldung.
hat man sich abgemeldet , gibts von der Arbeitsagentur keine Termine, Vermittlungsvorschläge , Weiterbildungen oder sonstiges mehr.
Auch ein vorab festgelegter Termin ist hinfällig, wenn man sich in der Zwischenzeit abgemeldet hat.
Achtung: Man ist nicht mehr kranken- und rentenversichert, wenn man abgemeldet ist ! Wobei ich nicht weiß, wie es sich mit angefangenen Monaten bei Kranken- und Rentenversicherung verhält.
Danke für Eure Antworten
Du brauchst das gar nicht so machen. Erstmal bekommst du Alg1 24 Monate, da ich davon ausgehe dass du 61 bist ? Zum anderen ist bei ALG 1 und ü 50 der Vermittlungsdruck wirklich niedrig, so dass du nicht befürchten musst zu arbeiten. Ich glaube, du kannst entspannt das ALG 1 nehmen ohne diesen Zirkus mit an und abmelden. Dann nach Auslauf des Geldes Rente beantragen.
Du wirst wirklich nicht viel Vermittlungsdruck haben
Genau diesen Vermittlungsdruck und damit drohende Sanktionen will ich vermeiden. Du hast sehr gut mitgerechnet, entschuldige, ich hätte schreiben sollen "über 30 Jahre eingezahlt". (bin 53) hatte Änderung meines ersten Beitrages eingereicht, dauert hier aber
ich habe oben schon geschildert, das diese 15 Std niemals ausreichen würden, ich bin jetzt trotz Arbeit schon länger da. Vor der Arbeit, in der Mittagspause und Abends. Lange würde ich das auch nicht mehr durchhalten. Und wenn ich dann noch weiter zur Arbeit fahren müsste......