Kann man gleichzeitig Arbeitssuchend und Ausbildungssuchend sein?
Hallo.
Ich bin 21 und erhalte seit ca 5 Monaten ALG 1. Das heißt ja, dass Ich arbeitssuchend bin.
Zudem erhalten meine Eltern auch Kindergeld, da ich gleichzeitig eine Ausbildung suche oder halt auch einen normalen Arbeitsplatz sprich ich bin beides.
Was ich halt eher bekomme nehme ich.
Bis zum vollenden des 21. Lebensjahres erhält man Kindergeld wenn man Arbeitslos bzw arbeitssuchend ist. (da bin ich ja rüber)
Bis 25 wenn man Ausbildungssuchend ist.
Nun ich habe gelesen, dass dies angeblich gar nicht gehen kann, da das Arbeitsamt einen entweder als arbeitssuchend oder als ausbildungssuchend einträgt.
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Wie ich weiß bin ich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend eingetragen und bei der Familienkasse als Ausbildungssuchend.
Habe ich da irgendwas falsch gemacht? Das läuft schon seit Monaten so.
Da kam auch mal ein Brief nach Hause von der Familienkasse, dass ich ja beim Arbeitsamt angeblich nur arbeitssuchend bin und nicht Ausbildungssuchend. Das habe ich mit Bewerbungen, Absagen und auch Vorstellungsgesprächen für eine Ausbildung widerlegt und gesagt, dass ich Ausbildungssuchend + Arbeitssuchend wäre. Dann wurde es genehmigt.
Bin ich auf dem falschen Stand der Dinge oder geht das normaler weiße wirklich ?
Habe irgendwie "angst" dass die Familienkasse kommt und sagt Zahl das Kindergeld zurück du bist doch Arbeitssuchend obwohl der Berater beim Arbeitsamt meinte du bist beides.
Würde mich über antworten freuen
Danke im voraus :)
2 Antworten
Ja, in deinem Fall dann Arbeit suchend bei der Agentur für Arbeit, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, sonst wäre auch die Ausbildung suchend Meldung möglich.
Hast du also schon eine Berufsausbildung abgeschlossen, dann versucht die Agentur für Arbeit dich natürlich in eine Beschäftigung zu vermitteln, aber du kannst dann natürlich dich bei der Familienkasse auch als Ausbildung suchend melden, wenn du auch ernsthaft auf der Suche nach einer bist.
Das hast du ja anhand deiner Bewerbungen, Absagen usw.nachgewiesen und wurde so von der Familienkasse akzeptiert, ich wüsste dann also nicht warum es dann im nachhinein zu einer Rückforderung von Kindergeld kommen sollte.
Bitteschön
Um weiterhin Kindergeld zu bekommen, musst du ausbildungssuchend bleiben.
Er ist aber auch als "Arbeitsuchend" gemeldet und hier gibt es Einschränkungen beim Alter umd beim Hinzuverdienst:
4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland... als Arbeitsuchender gemeldet ist.
Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450€ betragen.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Versteh nur noch Bahnhof.
Hab dem Berater jz geschrieben was Sache ist, ob ich Ausbildungssuchend oder Arbeitssuchend im System eingetragen bin.
Sehr wahrscheinlich bin ich nur Arbeitssuchend im System da er nix geändert hat.
Aber bei der Familienkasse steh ich als Ausbildungssuchend hab aber auch bewerbungen abgegeben.
Kann es sein, dass ich das jz zurück zahlen muss?
Vielen dank :)