Gesundschreiben?! Nach Krankengeld ALG1! Wie geht es weiter?
Hallo,
ich war längere Zeit krank, habe Krankengeld und deshalb leider auch meine Kündigung erhalten! Da ich mich beruflich ohnehin umorientieren will (neue Ausbildung), habe ich mich bereis WÄHREND meiner Krankheit bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Wir haben (u.a. auch schriftlich) festgehalten, dass ich mich bereis arbeitssuchend vorgestellt habe und mich am ersten Tag bei wieder Gesundheit erneut vorstelle!
Da ich mich (wie bereits erwähnt) beruflich umorientieren will, schreibt mir mein Arzt auch etwas, dass ich meinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben kann!
Ich habe am 11.11. um 13.30 Uhr einen Arzttermin und habe vor, mich wieder gesundschreiben zu lassen!
Nun zu meinen Fragen:
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Kann ich mich am 11.11. für den 12.11. gesundschreiben lassen? (Weil ich ja erst mittags den Termin habe und darum am 11.11. ja eigentlich noch krank bin)
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Ich gehe am 12.11. gleich morgens zur A.f.A. Was muss ich alles mitbringen, um ALG1 zu erhalten?
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Ich bekomme ja bis 11.11. Krankengeld! Ab wann kann ich mit dem ALG1 rechnen, da ich ja Ende November/Anfang Dezember Fixkosten zu zahlen habe...!
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Ich hatte ein ungefähres Bruttogehalt von 2400 €, Netto etwa 1630 € und habe errechnet, das das ALG1 in etwa auf 930 € käme! (700€ weniger!!!!!) ist das in etwa richtig?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Wenn Du am 11.11. zum Arzt gehst, lässt Du Dich einfach nicht länger krankschreiben. Du brauchst dann keine Gesundmeldung. Wozu auch?
Du hast Dich bereits beim Amt arbeitslos gemeldet. Hast Du denn bereits einen neuen Termin bekommen? Da kannst Du dann gleich die letzten Verdienstbescheinigungen mitbringen. Außerdem natürlich die Abrechnungen von der Krankenkasse. Dein Arbeitgeber wird auch etwas ausfüllen müssen.
Du bekommst dann das erste Mal zum 30.11. Arbeitslosengeld. Das wird immer am letzten für den vergangenen Monat bbezahlt.
Gerne. Ich selbst hab gut 1 1/2 Jahre Krankengeld bekommen und jetzt bin ich bei ALG 1 gelandet
Normal schreibt der Arzt dich nicht gesund sondern er schreibt dich nicht weiter arbeitsunfähig und wenn du es schon vorher weist dann geh schon am 11.11 zum Arbeitsamt dort solltest du deinen Ausweis und sämtliche Dokumente deiner Einkünfte sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse dann bekommst du die Anträge die du dann ausgefüllt zu einem dann ausgemachten Termin mitbringen musst dann wird ausgerechnet was du bekommst dann geht es eigentlich ziemlich zügig mit der Auszahlung
Wenn du genau bis zum 11.11. krankgeschrieben bist, brauchst du keine Gesundschreibung, der Arzt schreibt dich einfach nicht weiter krank. Bst du über den 11.11. krankgeschrieben, dann brauchst du eine Gesundschreibung. Für das Arbeitsamt brauchst du deine letzten Gehaltsabrechnungen, deine ID-Nr. vom Finanzamt, deinen Sozialversicherungsnachweis, das ist ein rosafarbener kleiner Nachweis, Kündigungsschreiben und den Nachweis, dass du deinen Beruf nicht mehr ausüben darfst. Das Arbeitsamt zahlt immer im voraus, bis der Leistungsbescheid erstellt wird dauert es, aber du kannst einen Vorschuss beantragen, der wird meistens sehr schnell ausgezahlt. Wie die Berechnung aussieht, hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. deine Wohnungskosten sind, dein Familienstand usw.
Wieso brauche ich bis zum 11.11. keine, aber ab dem 12.11. eine Gesundschreibung?
Sehr präzise, danke!