Praktikum nicht genehmigen lassen. Welche direkten Konsequenzen? (Arbeitslosengeld)
hi,
ich bin derzeit Empfänger von ALG1. Nach meiner Dienstzeit wollte ich ein paar Monate Auszeit nehmen vor dem Studium. Da ich für eben jenes Studium ein 6-wöchiges Vorpraktikum benötige, habe ich nach einem gesucht und endlich eines gefunden. Diese Woche Montag ging es los, nur wenige Tage nach dem Vorstellungsgespräch. Da es alles sehr schnell ging, habe ich glatt vergessen, das Praktikum "anzumelden", bzw. evtll. genehmigen zu lassen. (Ganz zu schweigen davon, dass ich es nicht wusste, dass man das tatsächlich muss) Also habe ich kurzerhand am Montag nach dem ersten Praktikumstag in der Allgemeinen Telefonzentrale Arbeitsamt angerufen. Nun hat meine Arbeitsvermittlerin mir einen Termin nächste Woche Donnerstag gegeben, an dem ich erscheinen muss. Was mich jetzt natürlich interessiert: Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Wird mir einfach das ALG1 gekürzt/gestrichen, weil ich auch gehört habe, dass Praktika die bis zu 6 Wochen gehen, generell kaum genehmigt werden. Mir wäre eine Kürzung/Aussetzung/Streichung des ALG recht egal, da ich dieses Praktikum zwingend für das Studium brauche.
Danke.
5 Antworten
Da du während des Praktikums der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, wirst du keine Alg1-Anspruch haben, da Verfügbarkeit eine zentrale Voraussetzung ist.
Abweichendes ist nur möglich, wenn du das Prakikum mit Zustimmung des Amtes machst. Da es bei dem Praktkum jedoch nicht darum geht, dich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, sehe ich in Hinblick auf die Genehmigung schwarz.
btw: was ist mit deiner Krankenversicherung während der einkommenslosen Zeit?
Da ich den Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin erst kommende Woche Donnerstag habe, wollte ich bis dahin abwarten, was sie sagt. Im Anschluss hätte ich mich umgehend bei meiner Krankenkasse (TKK) gemeldet, damit ich wieder, wie vor dem Status Arbeitslos, familienversichert werde.
Du bist verpflichtet alles zu melden, was mit deiner Verfügbarkeit zu tun hat. Dass du das nicht gewusst hats, zählt nicht. Du hast den Empfang des "Merkblatt für Arbeitslose" quittiert. Wenn du es dann nicht liest, ist das dein eigenes Problem. Da du dem Arbeitsmarkt in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung stehst, hast du auch keinen Anspruch auf AlG
Ich habe tatsächlich gewusst, dass ich das melden muss. Allerdings dachte ich, dass es reicht, einen Anruf zu tätigen und Bescheid zu sagen, dass ich ein Praktikum beginne. Davon, zB ein Praktikum genehmigen lassen zu müssen, wusste ich nicht.
Ich habe auch, wie gesagt, nichts "dagegen", wenn eben für die 6wochen oder komplett (nach Beedigung der 6 Wochen müsste ich auch recht nah am Ende meines ALG Anspruchs sein) mein ALG ausgesetzt wird. Mir ging es nur darum, dass natürlich die nette Frau in der Telefonzentrale sofort den Teufel an die Wand gemalt hat. (Trotzdem hat sie noch direkt am selben Tag notiert, dass ich das Praktikum begonnen habe und mich, Zitat, "rausgenommen")
Es wird dir nichts geschehen.Sei locker und schau in die Zuckunft.mfg
generell ist ein böses Wort. Ich kann mir absolut nicht denken das du bestraft wirst für etwas was für deine Zukunft ist. Das wäre ja genauso als wenn ich von heute auf morgen ein Praktikum machen kann mit der Aussicht auf einen Job und da ich es dann vergesse und erst nen tag später mitteile als es sein sollte kann doch keiner bestraft werden.
Er wird ja auch nicht bestraft. Nur ruhen seine Leistungsansprüche wenn er nicht verfügbar ist. Außerdem hat er unterschrieben, dass er Veränderungen zu melden hat. Das weiß eigentlich jeder.
Man muß sich eben an Regeln halten, wenn man vom Amt Geld bekommt. Hat mit Strafe nichts zu tun.