Frage zu ALG I und Zuflussprinzip

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Für Alg1 ist es im Grundsatz vollkommen egal, ob und wann dir der Lohn (oder Krankengeld) ausgezahlt wird, solange die offiziellen Abrechnungen und Abführungen der Sozialversicherungsbeiträge des ARBEITGEBERS vorliegen.

Im Alg1 spielt also das Zuflussprinzip keine Rolle, da sich die Leistung im Grundsatz nach den Umständen der Vergangenheit bemisst.

Meines Wissens greift beim ALG I das Zuflussprinzip nicht für den noch ausstehenden Lohn. Das wäre nur beim ALG II der Fall. Wenn Du ALG I beziehst, kannst Du zunächst mal bei der Wohngeldstelle vorbeischauen und anfragen, ob Du Ansprüche hättest. Dann bliebe Dir der Antrag auf ergänzendes ALG II erspart. Krankengeld bekommst Du ab der 6. Woche fortdauernder Krankheit anstelle von ALG I. Das musst Du rechtzeitig abklären.

Paolina 
Beitragsersteller
 02.10.2014, 14:20

Genau. Bei ALG2 weis ich das ich meinen Lohn nicht behalten dürfte und es verrechnet werden würde. Nur bei ALG1 habe ich keine Ahnung. Zum Thema Krankengeld nochmal :

  • Seit Anfang September bin ich AU
  • Arbeitgeber zahlt die ersten 6Wochen, bei mir also bis 15.10.
  • von 16.10. - 30.10. bekomme ich Krankengeld. Solange geht meine AU. Danach bin ich wieder Arbeitsfähig.
  • Ab dem 31.10. wäre ich in Bezug auf ALG1 . Da dürfte eine AU etc ja vorher keine Rolle spielen, oder ?
Parhalia  02.10.2014, 14:29
@Paolina

Ich weiss es nicht genau, wie das mit dem Krankengeld läuft. Es kann sein, dass Du Dein erstes ALG I dann erst gegen Ende November erhalten wirst, da der Oktober ja bereits durch Krankengeld abgedeckt wird.