Frage zu ALG I und Zuflussprinzip
Hallo Community.
Ich möchte mal gerne etwas über das Thema Zuflussprinzip und ALG 1 in erfahrung bringen, da mein Chef nicht mehr Pünktlich meinen Lohn überweist.
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Am 29.09. habe ich die Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten.
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Es wurde mir zum 30.10. gekündigt.
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Ich habe mich am 01.10. beim Arbeitstamt Arbeitssuchend gemeldet. Laut Sachbearbeiterin bin ich dann ab dem 31.10.14 Offiziell in ALG 1.
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Mein Arbeitgeber zahlt mir, auch laut Arbeitsvertrag geregelt, den Lohn immer am letzten tag des aktuellen Monats. Allerdings ist dem so seit 2 Monaten nicht mehr. Eigentlich hätte ich meinen jetzigen Lohn für September, spätestens am 30.September erhalten. Aber er ist immernoch nicht auf meinem Konto :(
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Da das Theater schon im Juli und August so war ( Da kam der Lohn immer erst im Folgemonat zum 03. / 04. ) Bin ich mir 100% sicher , dass der Oktober Lohn, für den Oktober, erst irgendwann im November eintreffen wird, wo ich offziell im ALG1 bezug sein werde.
Zu diesem Thema möchte ich noch ergänzend hinzufügen :
Ich bin seit Anfang September Arbeitsunfähig. Ab dem 15. Oktober werde ich Krankengeld erhalten von der Krankenkasse. Dies aber nur bis zum 30.Oktober, also rund 2 Wochen. Denn ab dem 31.Oktober bin ich wieder voll Belastbar und Arbeitsfähig. Ich werde also für die letzten beiden Oktober Wochen von der Krankenkasse Geld bekommen. Allerdings weis ich noch nicht wie das läuft, und WANN das Geld auf meinem Konto eingehen wird.
Es ist ja 1x der Lohn von meinem Arbeitgeber für 2 Wochen und einmal das Krankengeld von meiner Krankenkasse für 2 Wochen. Jetzt weis ich wie gesagt nicht, wer mir wann was Überweisen wird. Kenne diesen Ablauf nicht. Vorausgesetzt, beide Gelder kämen im November...oder nur das von meinem Arbeitgeber..oder wie auch immer :
Beim ALG2 weis ich, dort gilt das Zufluss Prinzip. Bei ALG1 .... ? Mein erstes ALG1 werde ich laut Sachbearbeiterin am Freitag, 28. November erhalten. Rückwirkend für den November. Mein Lohn/Krankengeld kommt vielleicht dummerweise ebenso im November auf mein Konto FÜR den Oktober. Wie ist die Sachlage in diesem fall ?
P.s. Da mein ALG2 eigentlich zu wenig ist, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, müsste ich ALG2 zzgl beantragen. Allerdings fehlen mir "nur" 50 Euro. Das kann ich mir ausleihen. Also würde ich ALG2 dann erst ab Dezember beantragen, falls ich das bis dahin noch müsste. Falls mir aber seitens ALG1 alles angerechnet würde, kann ich ja auch gleich ALG2 beantragen...ich hoffe ihr versteht, wie ich das meine..
Liebe Grüße
Paolina
2 Antworten
Für Alg1 ist es im Grundsatz vollkommen egal, ob und wann dir der Lohn (oder Krankengeld) ausgezahlt wird, solange die offiziellen Abrechnungen und Abführungen der Sozialversicherungsbeiträge des ARBEITGEBERS vorliegen.
Im Alg1 spielt also das Zuflussprinzip keine Rolle, da sich die Leistung im Grundsatz nach den Umständen der Vergangenheit bemisst.
Meines Wissens greift beim ALG I das Zuflussprinzip nicht für den noch ausstehenden Lohn. Das wäre nur beim ALG II der Fall. Wenn Du ALG I beziehst, kannst Du zunächst mal bei der Wohngeldstelle vorbeischauen und anfragen, ob Du Ansprüche hättest. Dann bliebe Dir der Antrag auf ergänzendes ALG II erspart. Krankengeld bekommst Du ab der 6. Woche fortdauernder Krankheit anstelle von ALG I. Das musst Du rechtzeitig abklären.
Ich weiss es nicht genau, wie das mit dem Krankengeld läuft. Es kann sein, dass Du Dein erstes ALG I dann erst gegen Ende November erhalten wirst, da der Oktober ja bereits durch Krankengeld abgedeckt wird.
Genau. Bei ALG2 weis ich das ich meinen Lohn nicht behalten dürfte und es verrechnet werden würde. Nur bei ALG1 habe ich keine Ahnung. Zum Thema Krankengeld nochmal :