Arbeitssuchend: Freistellung bei Todesfall?
Hallo! Gibt es als Arbeitssuchender eine Freistellung, für vereinbarte Termine bei der Arbeitsagentur, bei einem Todesfall in der Familie? Wenn ja - welcher Verwandschaftsgrad muß vorliegen? In wie weit sieht eine solche Freistellung aus? Kann man für mehrere Tage verreisen, wenn die Beerdigung in einem anderen Bundesland ist? Wird das ALG1 und/oder Hartz4 gestrichen bzw. für diese Zeit der Abwesenheit gestrichen oder gekürzt? Danke für eine hilfreiche Antwort, es ist sehr dringend!!!
4 Antworten
Du musst auf jedenfall bescheid geben das du zum vereinbarten Termin nicht erscheinen kannst aufgrund eines Todesfall in der Familie. Wenn du nachträglich eine Todesanzeige mitbringst sind sie oft zufrieden damit. Bei mir hat es "ausgereicht" das die Oma gestorben ist. Habe das Kondulenzschreiben beim Amt eingreicht. Wenn du AG2 beziehst musst du dich abmelden, es stehen dir glaub ich 2 Wochen im Jahr zu die du "Urlaub" nehmen kannst.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei dem Tod eines nahen Angehörigen (Eltern, Geschwister, Kinder und evtl. Großeltern) die Gesetze so herzlos sind, dass man dafür nicht 2 Tage freigestellt werden kann.
Also, wenn es ein naher Verwandter (Eltern, Kind) ist, dann auf jeden Fall. Aber um sicher zu gehen, frage bei der ARGE nach.
Ich glaube, dass zählt nur, wenn Vater, Mutter oder Bruder, Schwester gestorben ist ... oder ein Kind ... ich will den Teufel nicht an die Wand malen, frag doch am besten bei der Arge nach ...