Sozialgericht: Arbeitsunfall, ist das Sozialgericht nur für Personen die z.B. Sozialhilfe zuständig?
Hallo,
ein Freund hat einen Meniskusriss. Ist beim Arbeitsunfall passiert.
Berufsgenossenschaft lehnt ab, da es kein Arbeitsunfall sei. Er sagt, es war ein Arbeitsunfall.
Habe in einem Beitrag gelesen, wo vom Sozialgericht die Rede ist.
Ist das dafür zuständig? Ist doch eigentlich nur dafür zuständig, wenn man z.B. Sozialhilfe bezieht.
Er hat keine Rechtschutzversicherung. Wie ist es mit der Übernahme der Kosten? Ist ein Anwalt zwingend erforderlich, oder kann man sich die Kosten ggf. sparen und gleich Klage einreichen?
Er Arbeitet im Handwerk und verdient gut, bekommt daher auch keine Unterstützung.
Danke vorab!
5 Antworten
Bei Unstimmigkeiten mit der Berufsgenossenschaft, also wenn man meint, dass ein Arbeitsunfall zu Recht nicht anerkannt wurde, ist das Sozialgericht zuständig.
ABER! Bevor man sich in eine Klage stürzt, sollte man lieber vorher nochmal ein medizinisches Gutachten einholen (dazu sollte der zuständige Sachbearbeiter der Berufsgenossenschaft angesprochen werden). Wenn das nämlich zu dem selben Ergebnis bekommt, dass die Verletzung mit dem Unfallgeschehen in Einklang zu bringen ist, hat man auch viel bessere Mittel, um die nachträgliche Anerkennung durchzusetzen.
Aber wie ich bereits in der anderen Frage schrieb, kann es ja sein, dass der betroffene Körperteil bereits VOR dem Unfall mal beschädigt war und nur deshalb erneut so verletzt werden konnte. In dem Fall ist die Anerkennung mehr als fraglich.
Hoi.
Das Sozialgericht ist für alle Klageverfahren im Sozialrecht zuständig, also gegen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Versorgungsamt etc.
Das Verfahren ist für den Verletzten kostenfrei, es sei den, er hat einen Anwalt. Verliert man den Prozess, muss man den Anwalt selbst bezahlen.
Alternativ kann man bei SozVd oder dem VdK Mitglied werden, das wird dann wesentlich billiger. Gewerkschaft geht natürlich auch. Die vertreten einen dann auch vor Gericht.
Ciao Loki
Beim Sozialgericht kann jeder selbst klagen, mit Anwalt ist es besser. Das Sozialgericht ist zuständig.
Du hattest vor wenigen Tagen schon gesagt, dass du uns mehr Informationen über den vermeintlichen Arbeitsunfall gibst. Gibt es da etwas neues?
Vor dem Sozialgericht zu klagen macht wenig Sinn, wenn der Sachverhalt noch nicht mal geklärt ist.
Und inwiefern glaubt der Geschädigte dass es doch ein Arbeitsunfall war ? Was geschah?
Was sagt der Orthopäde?
Wichtig vor allem- wurde der Unfall rechtzeitig gemeldet.
Das ist erst mal unwichtig.
Nicht für die Anerkennung als Arbeitsunfall! Der Gesetzgeber stellt hierzu klare Regeln.
Wurde nichts oder zu spät gemeldet erlöschen sämtliche Ansprüche an die BG. In dem Fall kann sich der Verunfallte sämtliche Gerichtskosten sparen.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Ist dein Internet kaputt?
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arbeitsunfall-melden/1015101.html
Das ist nicht korrekt. Der Arbeitgeber ist zwar dazu verpflichtet, einen meldepflichtigen Unfall seinem Unfallversicherungsträger zu melden. Bei einer Nichtmeldung hat dies jedoch nur Konsequenzen für den Arbeitgeber, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Beim Versicherten erlöschen keine Ansprüche bei Nichtmeldung durch den Arbeitgeber.
Die Meldung des Arbeitsunfalles kann genau so gut vom Versicherten erfolgen. Auch Ärzte sind zur Meldung verpflichtet.
Belese dich zu den Konsequenzen bei nicht fristgerechter Meldung:
https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfall-melden/
Dann ziehe die Statistik abgelehnter Leistungen / gescheiterte Gerichtsverfahren hinzu .
Meine Frau hat ihren Prozess nach 11 Jahren erfolgreich gewonnen- obwohl der Fall eindeutig war zog sich die Prüfung über Jahre. Arbeitsunfälle sind hoch versichert, hier werden alke Register gezogen. Sie ist als Selbstständige noch höher eingestuft, das kostet der BG jetzt noch viel mehr Geld.
alle
Entschuldige, aber diese Diskussion wird unsachlich. Würden die Unfallversicherungsträger jeden nicht fristgemäß gemeldeten Arbeitsunfall ablehnen, hätte man dort keine Arbeit mehr.
Spannend werden die Aussagen des Arbeitgebers erst dann, wenn sie im starken Widerspruch zu denen von Ärzten oder der versicherten Person stehen. Ein Arbeitsunfall will schließlich auch bewiesen sein.
Es albern, zu behaupten, dass man bei den Unfallversicherungsträgern „alle Register“ zieht, um Arbeitsunfälle aus Kostengründen abzulehnen. Dass man als einzelner mit dieser Überzeugung lebt, ist ja legitim.
11 Erfahrungen- was kannst du vorweisen?
Recherchiere mal, es gibt dutzende BG-Foren - dort tauschen sich Betroffene aus. Du meinst aus Langeweile?
Hier nur 1 Beispiel:
11 Jahre Erfahrungen
Meine Erfahrungen dürften sich im vierstelligen Bereich befinden aufgrund von beruflicher Erfahrung.
Der Austausch von Betroffenen ist ja nicht das Problem. Es ist verständlich, dass es bei rechtlichen Negativ-Entscheidungen viele Enttäuschte gibt. Wenn die sich sammeln und die Unfallversicherungsträger als „Feind“ deklarieren, dann soll das so sein. Ob das aber repräsentativ ist: wahrscheinlich nicht.
A) Das ist keine Rechtsquelle
B) Da steht nichts davon, dass eine verspätete Meldung der Annerkennung eines Arbeitsunfalls entgegensteht.
C) Da steht aber was vom SGB VII als einschlägige Rechtsvorschrift. Auch in dieser findet sich aber keinerlei Beleg für Deine Aussage.
Ist das Sozialgericht auch dafür zuständig, wenn seine Krankenkasse die 2. Operation verweigert? Er wurde bereits einmal operiert, aber die Ärzte meinten, dass er ein zweites mal unters Messer muss. Er muss sogar einen Automatikauto fahren und kann kein normales Fahrrad fahren nur E-Bike