Sozialgericht: Arbeitsunfall, ist das Sozialgericht nur für Personen die z.B. Sozialhilfe zuständig?
Hallo,
ein Freund hat einen Meniskusriss. Ist beim Arbeitsunfall passiert.
Berufsgenossenschaft lehnt ab, da es kein Arbeitsunfall sei. Er sagt, es war ein Arbeitsunfall.
Habe in einem Beitrag gelesen, wo vom Sozialgericht die Rede ist.
Ist das dafür zuständig? Ist doch eigentlich nur dafür zuständig, wenn man z.B. Sozialhilfe bezieht.
Er hat keine Rechtschutzversicherung. Wie ist es mit der Übernahme der Kosten? Ist ein Anwalt zwingend erforderlich, oder kann man sich die Kosten ggf. sparen und gleich Klage einreichen?
Er Arbeitet im Handwerk und verdient gut, bekommt daher auch keine Unterstützung.
Danke vorab!
5 Antworten
Bei Unstimmigkeiten mit der Berufsgenossenschaft, also wenn man meint, dass ein Arbeitsunfall zu Recht nicht anerkannt wurde, ist das Sozialgericht zuständig.
ABER! Bevor man sich in eine Klage stürzt, sollte man lieber vorher nochmal ein medizinisches Gutachten einholen (dazu sollte der zuständige Sachbearbeiter der Berufsgenossenschaft angesprochen werden). Wenn das nämlich zu dem selben Ergebnis bekommt, dass die Verletzung mit dem Unfallgeschehen in Einklang zu bringen ist, hat man auch viel bessere Mittel, um die nachträgliche Anerkennung durchzusetzen.
Aber wie ich bereits in der anderen Frage schrieb, kann es ja sein, dass der betroffene Körperteil bereits VOR dem Unfall mal beschädigt war und nur deshalb erneut so verletzt werden konnte. In dem Fall ist die Anerkennung mehr als fraglich.
Hoi.
Das Sozialgericht ist für alle Klageverfahren im Sozialrecht zuständig, also gegen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Versorgungsamt etc.
Das Verfahren ist für den Verletzten kostenfrei, es sei den, er hat einen Anwalt. Verliert man den Prozess, muss man den Anwalt selbst bezahlen.
Alternativ kann man bei SozVd oder dem VdK Mitglied werden, das wird dann wesentlich billiger. Gewerkschaft geht natürlich auch. Die vertreten einen dann auch vor Gericht.
Ciao Loki
Beim Sozialgericht kann jeder selbst klagen, mit Anwalt ist es besser. Das Sozialgericht ist zuständig.
Du hattest vor wenigen Tagen schon gesagt, dass du uns mehr Informationen über den vermeintlichen Arbeitsunfall gibst. Gibt es da etwas neues?
Vor dem Sozialgericht zu klagen macht wenig Sinn, wenn der Sachverhalt noch nicht mal geklärt ist.
Und inwiefern glaubt der Geschädigte dass es doch ein Arbeitsunfall war ? Was geschah?
Was sagt der Orthopäde?