Kindsvater nach 2 Jahren angeben- Strafe?
Hallo zusammen,
Ich habe ein paar fragen die mich quälen. Ich hoffe auf hilfreiche antworten und keine Moralpredigten :)
Und zwar habe ich eine 2 jährige Tochter die bei einem ONS entstanden ist. Den Kindsvater habe ich bis heute nicht angegeben. Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter, aber den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekomme ich nicht, da ich den Vater sonst angeben müsste. Diese 150€ werden mir auch vom Jobcenter angerechnet.
Nun möchte ich aber den Kindsvater angeben, der erst seit ein paar Wochen vom Kind weiss.. meine Frage ist jetzt was mir für Strafen oder Konsequenzen blühen. Da ich doch sicherlich Gelder bezogen habe die mir nicht zugestanden hätten wenn ich den Vater direkt angegeben hätte oder? Da der Vater ja auch Unterhalt für mich hätte zahlen müssen, richtig? Da ich ihn aber ja nicht angegeben habe, habe ich doch bestimmt mehr Leistungen vom JC bekommen.
Ich habe bald einen Termin beim Jugendamt, damit sich um den Unterhalt gekümmert wird und außerdem möchte der Kindsvater einen Vaterschaftstest. Ich frage mich echt was jetzt auf uns zukommt.. es ist ja bestimmt Betrug da ich die Gelder bekommen habe oder? Wie würde das bestraft werden?
3 Antworten
Wenn dir der Name des Kindsvaters von Anfang an bekannt war, du vom Jugendamt bzw.dem Jobcenter aufgefordert wurdest diesen bekannt zu geben, dann wird wie in deinem Fall zumindest erst einmal der Unterhaltsvorschuss als fiktives Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet.
Für dein Kind hast du dann also schon einmal keine Leistungen zu Unrecht bezogen und den Kindsvater kann man für zurückliegende Leistungen auch nicht zur Kasse bitten, selbst wenn er leistungsfähig gewesen wäre, er wusste ja laut deiner Aussage bis vor kurzen noch gar nicht das er Vater ist.
Außerdem hätte er auch einen Selbstbehalt, nicht nur beim Kindesunterhalt ( bei Berufstätigkeit für minderjährige und volljährige privilegierte Kinder von 18 - 21 Jahren, die noch die allgemeinbildende Schule besuchen und bei einem Elternteil leben ) von bereinigten 1080 € Netto, sondern auch bei Trennung / Betreuungsunterhalt ( Betreuungsunterhalt bis min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres ) von bereinigten 1200 € Netto.
Also erst wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Netto hätte, wäre er ggf.dir gegenüber zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, aber nicht für die Vergangenheit, wo er noch gar nicht wusste das er Vater ist.
Eine Überprüfung der Unterhaltspflicht kann dann also meiner Ansicht nach nur für die Zukunft erfolgen, würde er nicht leistungsfähig sein, dann müsste er auch einen evtl.Unterhaltsvorschuss dann nicht ans Jugendamt zurückzahlen.
Das Jobcenter hat falsch gearbeitete es kann Nicht Gelder anrechnen die du nie bekommen hast das Geld würde dir zb noch nachträglich zustehen!
Der Vater wird vom Jugendamt zu Kasse gebeten werden wegen dem Unterhaltsvorschuss
Wiso strafe Andere wissen Dan nicht mal wer der Vater ist oder lassen ihn nie eintagen!
Das Jobcenter hat hier korrekt gehandelt, zumindest wenn man nach der Aussage der FS - lerin geht.
Du hast wahrscheinlich noch nichts von der Anrechnung von fiktivem Einkommen gehört ?
Sie wurde nicht nur vom Jugendamt, sondern auch vom Jobcenter aufgefordert den Namen des Kindsvaters anzugeben, denn dieser war ihr von Anfang an bekannt, deshalb wurde das UVG - auch als fiktives Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Vom Jugendamt kann sie nicht zur Kasse gebeten werden, da sie wie gesagt gar kein UVG - erhalten hat.
Diese 150€ werden mir auch vom Jobcenter angerechnet.
Den Satz "verstehe" ich jetzt nicht, wird Dir dieser Betrag obwohl Du keinen Unterhaltsvorschuss erhälts vom Regelsatz abgezogen?
Was wäre denn, wenn Du erst jetzt dem Kindesvater wieder begegnet bist?
Ist sie aber nicht, wenn man nach ihrer Aussage geht und hätte sie etwas anderes behauptet und es hätte UVG - auf Grund der Falschaussage gegeben und es wäre irgendwann herausgekommen, dann hätte sie ganz sicher nicht nur das UVG - zurückzahlen müssen.