Vater unbekannt. Jobcenter will das Geld bzw Unterhalt für mein Kind streichen?
Ich habe bereits das Jugendamt und Jobcenter darüber informiert dass ich den Vater meines Kindes nicht kenne also unbekannt. Aber die wollen meine Geschichte nicht glauben. Ich bin 42 Jahre alt und mein Baby 9 Monate. Das entspricht alles die Wahrheit, ich kann mein Name erfinden. Wie soll ich in dem Fall vorgehen ? Muss ich einen Anwalt nehmen ?
Danke
11 Antworten
Das Problem ist, dass zu viele Kindsmütter den (ehemaligen) Freund/ ONS und Kindsvater vor Unterhaltszahlungen bewahren wollen und lieber den entsprechenden Betrag erst vom Amt bekommen und dann vielleicht noch etwas cash vom Kindsvater dazu.
Dass eine 42-Jährige nicht weiß, wer der Vater ihres einjährigen Kindes ist, ist wirklich eher schwer zu glauben.
Wenn man natürlich Russisch Roulette gespielt hat und der zukünftige Kindsvater war entweder in die Pläne nicht eingeweiht oder hat selbst eine Familie - dann sind solche Nachfragen des Amtes ein eher schlechtes Omen.
das kann das jobcenter erst mal. du hast bei der vaterschaftsfeststellung tatkräftig mitzuhelfen. Ein "ja, ich weis auch nicht wer das gewesen sein könnte" reicht da bei weitem nicht
dann hast du doch eine ganz klare anweisung vom jc bekommen, was du zu tun hast. du gehst zum jugendamt und nennst den namen des vaters. das du nicht weißt, wer das sein soll ist unglaubwürdig, darum sagen sie es dir ja. das kind hat ein recht den namen des vaters zu erfahren, da es ein recht auf wissen über seine herkunft hat.
du solltest also mehrere namen nennen, wenn du nicht weißt wer deiner partner für das kind in frage kommt.
Ich glaub's auch nicht. Ich gehe davon aus, Du weißt genau, wer der Vater ist, zumal Du 42 bist und nicht 18 und unbedarft, willst ihn aber nicht reinreiten. Dann musst Du leider einfach damit leben, dass Dir der Unterhalt evtl. gestrichen wird. Du kannst versuchen, den Unterhalt mit einem Rechtsanwalt durchzusetzen. https://www.kanzlei-mohr.de/news/1449569433.html
Ganz ehrlich... die Zahl 1982 im Namen, sowie dieses (noch) kindische sexuelle Gehoppse sag ich mal, lassen mich stark zweifeln dass das Alter der Dame wirklich 42 ist.
Ja da brauchst du einen Anwalt! Die Geschichte ist nämlich überhaupt nicht ungewöhnlich, da es doch einige Kinder gibt, wo der Vater unbekannt ist.
Partyveranstalter sollte Einladungsliste rausrücken
da hat die mutter aber trotzdem die pflicht bei der suche mitzuhelfen.
Ja aber manchmal ist das schnell geklärt: Party, betrunken, keine Ahnung wer das war...wie soll man da suchen?