Muss der Unterhalt übers Jugendamt laufen?
Hallo zusammen, Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen Klarheit verschaffen. Ich habe zum 01.09.2016 UVG beantragt. Worauf hin mich am 06.10.2016 der Sachbearbeiter vom Jugendamt anrief und mir mitteilte das der Kindsvater ab November 2016 bereit ist Unterhalt zu zahlen in Höhe von 191€ statt der 145€ UVG. Ich solle mich bitte ihm in Verbindung setzen bezüglich meiner Bankverbindung. Was natürlich sofort gemacht hab. Ich habe ihm auch per Mail ein Foto seines Sohnes gesendet(den hat er bis heute nicht gesehen) damit er auch weis für wen er Unterhalt zahlt. Auch habe ich ihm angeboten wenn er sein Sohn kennen lernen möchte, kann er sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Des weiteren habe ich ihn gebeten mir die monatliche Unterhaltszahlung als Schriftstück zu zu senden, als Vorlage beim Jobcenter. Bist heute hab ich keine Rückmeldung von ihm. Da ich zum ersten November wieder eine UVG Zahlung von 145€ hatte und bis heute kein Unterhalt vom Vater da ist hab ich beim JA angerufen. Und jetzt kommt mein eigentliches Problem.
Der Vater möchte den Unterhalt direkt ans JA zahlen. Und das wird als UVG gehalten. Es ist doch aber Unterhalt. Und die Krönung des ganzen er zahlt nur 145€ statt den 191€. Weil laut Aussage des Sachbearbeiter UVG nur 145€ beträgt. Aber ans Jobcenter wurden 191€ angegeben.( nicht von mir, wahrscheinlich vom Jugendamt. Da ich ja immer noch nix vom KV gehört habe )somit fehlen mir 46 Euro. Und wieso muss er nur 145 statt 191 zahlen. Ich hab auch das Jobcenter angerufen wo die Dame auch sagte eigentlich ist das Leistungsbetrug. Muss ich das so hin nehmen oder kann ich dem Jugendamt und Kindsvater sagen das ich die tatsächliche Höhe direkt von ihm überwiesen haben möchte. UVG wird ja nur 6 Jahre gezahlt.
4 Antworten
lol, das ist jetzt schon wieder so eine Sache vom Jugendamt...
Ich glaube, ich sehe in Zunkunft davon ab, die Beistandschaft des Jugendamts zu empfehlen.
Nein, das dürfen die nicht. Er muß den Unterhalt in Höhe des errechneten Titels zahlen.
Wenn der Vater Unterhalt zahlt, muß der UVG flachfallen. Sonst kannst du ihn ja nicht wieder beantragen, wenn da die 6o Monate abgelaufen sind.
Sag dem Jobcenter, dass das Jugendamt da Geld unterschlagen will.
Du kannst beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erhalten, kostet 15 €. Damit gehst Du zum Anwalt. Prozesskostenhilfe steht dir auch zu.
Der Anwalt kann dann einen Titel erwirken und dann wird der Unterhalt an Dich gezahlt, oder der Ex wird gepfändet.
der unterhaltsbetrag ist doch viel zu gering? wann wurdest du gefragt ob du damit einverstanden bist und wo ist der titel? hast du dir die berechnung geben lassen und von deinem anwalt prüfen lassen? die wollen dich doch über den tisch ziehen. der mindestunterhalt liegt höher und denn solltest du einfordern.
du legst fest wohin der unterhalt gezahlt wird ob das das konto des JA ist oder deines ist völlig egal. wenn du es auf deiens haben willst dann los. zudem muss der vater 245 euro und mehr bezahlen und nicht nur die mindesthöhe des uvg. oder verdient kv so wenig, dass er kurz vor dem selbstbehalt steht?
hol ein anwalt mit ins boot und lass den vater selbstbehalt fiktiv senken oder er muss eben 2-3 jobs die woche erledigen um den mindestunterhalt zu zaheln. auf diesen kuhhandel lass dich nicht ein.
Würdest du Unterhaltsvorschuss beziehen, müsste der Kindsvater tatsächlich nur diesen an das JA überweisen...
Da aber Unterhaltszahlungen des Kindsvater Vorrang haben vor staatlicher Unterstützung - zu denen ja der Vorschuss zählt - musst du gegen den Kindsvater einen "Unterhaltstitel" erstellen lassen. Dann muss er den im Unterhaltstitel festgelegten Betrag zahlen - auf ein von dir benanntes Konto.
Einen solchen Titel kannst du im Rahmen einer "Beistandschaft" beim Jugendamt erstellen lassen - dann kümmert sich diese Beistandschaft darum, die entsprechenden Unterlagen für die Unterhaltsberechnung vom Kindsvater einzufordern.
Diese "Beistandschaft" muss du aber selbst beim JA beantragen bzw. einrichten lassen, also selbst dort hingehen.... - das kann das Jobcenter nicht für dich tun.
Ich werde wohl um einen Anwalt nicht drum herum kommen. Laut des Mitarbeiter des Jugendamts könne er mir auch nicht weiter helfen. Ich habe nur die mündliche Aussage des Sachbearbeiters, Ich soll doch nochmal versuchen mit dem KV in Ruhe zu reden. Der ja kein Interesse daran hat mit mir über haupt in Kontakt zu treten.
Ich danke euch schon mal zu wissen das dieses verhalten nicht rechtens ist. Wie es mir als solches vermittelt wurde.
Du solltest Dich unbedingt über diesen Mitarbeiter beschweren.
Das geht gar nicht, was der da macht. Und natürlich könnte der Dir weiterhelfen, dazu ist gesetzlich verpflichtet.
Teil dieses Verhalten auch unbedingt dem Jobcenter mit.