Muss der Kindsvater beim Wohngeldantrag mit angegeben werden?
Hallo ihr,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Und zwar, ich muss einen Folgeantrag für das Wohngeld stellen. Ich bekomme Unterhalt, welches ich auch angegeben habe. Nun wurde ich angeschrieben, das ich die Adresse des Kindsvater angeben muss. Ich bin aber nicht mehr mit diesem zusammen, noch bewohnen wir die gleiche Wohnung. Meine Frage, warum soll ich diese angeben und ist es rechtens? Das man die Anschrift für Uvg angeben muss, ist logisch. Aber auch bei Wohngeld? Das habe ich vorher noch nie.
2 Antworten
Ja, musst du. Die Wohngeldbehörde muss prüfen, ob die Bewilligung von Wohngeld für euch missbräuchlich wäre. Das wäre der Fall, wenn du bestehende Unterhaltsansprüche nicht geltend machst. In diesem Zusammenhang ist die unterhaltsverpflichtete Person der Wohngeldbehörde auch auskunftspflichtig. Kommt sie der Auskunftspflicht nicht nach, kann diese mit Zwangsmitteln durchgesetzt sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Diese Auskunftspflicht trifft im Übrigen auch alle Haushaltsmitglieder.
Und meine Antwort lesen ist keine Option?
Damit sie nachprüfen ob er mehr Geld zahlen kann. Das Amt sieht es lieber das er für euch aufkommt und nicht sie
Nachfragen kannst du ja nochmal dort direkt
Okay.. Aber, dafür hab ich zum Beispiel ja den Beistand vom Jugendamt und die Bearbeiterin von der Uvg Stelle, die das schon regelmäßig prüfen und auch der Wohngeldstelle übermitteln.. Ich habe kein Problem, der Stelle die Adresse mitzuteilen.. Hatte mich halt nur gefragt, warum.. Da mir das auch nicht erläutert wurde und es auch nirgends steht.. Das ich auch über den Kindsvater Angaben machen muss..
Es wäre ja nicht schlecht.. In einem zusammenhängenden Satz zu erfahren, warum man es muss.. Da ich es bis jetzt noch nie musste und es sich mir nicht erschließt.. Und nicht, ob ich es muss oder nicht?.. Das es die Stelle haben möchte, ist mir bewusst, sonst hätten sie es ja nicht geschrieben..