Kindsvater macht falsche Angaben beim Jobcenter?

8 Antworten

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Wieso anonym??? Du hast Ansprüche und die sollst du durchsetzen.

Ob es dann "Streit" gibt, kann dir völlig egal sein...

Gehe zum Jugendamt und die sollen die letzten 12 Einkommensbescheide anfordern plus Einkommensteuerbescheid.

Er hat 2 Kinder und dich für den Unterhalt und theoretisch ja auch an die andere Mutter.... Noch mehr? Exfrau, weitere Kinder?

Gehen wir mal davon aus, dass er tatsächlich 2600,- netto hat. Bereinigt (zumindest mit der 5% Pauschale) hat er 2470,- netto... 3 Unterhaltsberechtigte - Rückstufung in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle, wenn der anderen Mutter z.B. kein Betreuungsunterhalt zusteht, weil sie selbst genug Einkommen hat.

Kind 1 ist wie alt? Nehmen wir mal an es wäre 1. Dein Kind: 2 Jahre

Anspruch 1: 293,- Euro plus 293,- Euro für dein Kind. Er zahlt 50,- Euro für dein Kind???? Wer hat das denn berechnet??? Im Unterhaltsrang kommst du hinter den Kindern. Schon Quatsch, dass du 200,- Euro bekommst und das Kind nur 50,- Euro!

Meldet die andere Mutter ebenfalls Betreuungsunterhalt an, dann würde er 2 Stufen zurück gestuft werden, da 4 Unterhaltsberechtigte. Damit stehen den Kindern jeweils 257,- zu... Sein Selbstbehalt gegenüber den Müttern beträgt 1200,- Euro.

Entweder sind die Zahlen hier von dir falsch oder hier läuft etwas gewaltig schief!

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf

Gehe zum Jugendamt und lasse es dir da berechnen. Erwirke einen Titel (das Kind hat Anspruch darauf), damit es auch in Zukunft erst gar nicht zu Komplikationen kommt! Ob er allen Kindern nun tatsächlich Unterhalt zahlt oder nicht, ist für die Berechnung irrelevant! Denn die andere Mutter kann den Anspruch jederzeit aufleben lassen. Das sie so "dämlich" ist, darauf zu verzichten, ist eine andere Sache... Solange sie keine staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann sie tun was sie will... Deine "erhofften" 400,- Euro für das Kind wird es nicht geben. Ein Unterhaltsverzicht für die Zukunft ist nicht möglich. Daher denke ich, dass das zweite Kind auf jeden Fall in der Berechnung berücksichtigt wird... Finde auch nichts Gegenteiliges im Netz.

Da geht nichts anonym, du selber bzw.dein Kind ist Unterhaltsberechtigt und du als Sorgeberechtigte hast dich darum zu kümmern das dein Kind den Unterhalt bekommt der ihm zusteht, wenn nötig mit Hilfe eines Anwalts für Familienrecht.

Hast du nun 1 oder 2 Kinder, warum bekommst du 200 € Unterhalt für dich und nur 50 € für das zweitgeborene Kind ?

Du kannst ihm den Umgang mit dem Kind nicht verweigern und auf Unterhalt für das Kind kannst du auch nicht verzichten.

Wenn er also min.2600 € Nettoeinkommen hat und keine weiteren unterhaltsberechtigten vorhanden sind, dann zahlt er eindeutig zu wenig und bevor du einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hättest, wäre erst einmal der Unterhalt für die minderjährigen Kinder fällig.

Das Jobcenter gibt sich auch ganz bestimmt nicht nur mit einem Schreiben von seinem Anwalt zufrieden, die möchten Nachweise über den gezahlten Unterhalt haben und du bist ja auch verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen.

Ist also ganz normal dass das Jobcenter bei 2600 € Netto mehr Unterhalt als 250 € vom Kindsvater verlangt.

rede mit Jugendamt. Die werden dich für die Durchsetzung des Unterhaltes für die Kinder unterstützen

Ob er den Unterhalt an den Erstgeborenen nun tatsächlich zahlt oder nicht, spielt bei der Unterhaltsberechnung des Jobcenters keine Rolle. Das (erstgeborene) Kind ist unterhaltsberechtigt und wird berücksichtigt. Bei einem Netto von 2.600 € und drei Unterhaltsberechtigten (Du, dein Sohn und der Erstgeborene) müsste er den Mindestunterhalt für deinen Sohn von derzeit mtl. 257,00 € und höchstwahrscheinlich noch Trennungsunterhalt an dich bzw. das Jobcenter zahlen.

wenn der kv 2600 euro verdient, dann zahlt er viel zu wenig unterhalt. das zweitgeborene kind einer anderen mutter kann dir völlig egal sein. dir gehts hier nur um den unterhalt für dein kind. 200 euro sind eine frechheit. der unterhalt den er zu leisten hat ist um einiges höher zu beziffern.

nimm die unterlagen die du hast u. reiche diese in kopie beim jobcenter ein. im gleichen atemzug solltest du beim jugendamt eine beistandschaft eröffnen und den korrekten unterhalt einfordern mit den vollständigen lohnunterlagen und kontoauszügen der letzten monate. dann soll der sb rechnen und einen titel erwirken über den korrekten betrag. zwar wird dir das unterm strich wieder vom bedarf des kindes abgezogen als einkommen. aber du bleibst ja eventuell nicht ewig zu hause.

wenn er es vor gericht haben will, kann er auch dies tun.