Muß der Kindesvater den Unterhaltsbetrag an das Jobcenter überweisen?

3 Antworten

Muß der Kindesvater den Unterhaltsbetrag an das Jobcenter überweisen?

Nein - sollte er auf keinen Fall tun. Laufender Unterhalt ist an das Kind selbst zu überweisen, er verringert Kinds ALG2-Hilfebedürftigkeit und ist als zufließendes "sonstiges Einkommen" des Kindes zu berechnen , ggf. unter Berücksichtigung der Frei-/Absetzbeträge http://hartz.info/index.php?topic=17.0 .

Etwas Anderes läge vor, wenn der Vater in der Vergangenheit zu wenig/ keinen Unterhalt gezahlt hätte und das Kind deswegen auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen gewesen wäre. Wenn der Vater nun UH-Nachzahlungen für die Vergangenheit leisten würde, dann ginge der Anspruch bis zur Höhe der damals vom Jobcenter für's Kind erbrachten Leistungen an das Jobcenter über. Der aktuelle, laufende Unterhalt des Kindes wäre vom Vater aber vollumfänglich und vorrangig (vor eventuellen Erstattungsansprüchen des Jobcenters für die Vergangenheit) zu bedienen.

Larah10  14.10.2013, 21:21

Und (nur ergänzend zu dem, was VirtualSelf schon richtig schrieb) -> Fachliche Hinweise der Arbeitsagentur zu § 33 SGB II ; vor allem Randziffer 33.31: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-33-SGB-II-Uebergang-Ansprueche.pdf

Larah10  14.10.2013, 21:27
@Larah10

Vor 2 Wochen habe ich mich auf dem Jobcenter furchtbar darüber aufgeregt, dass mein Antrag nach mittlerweile 4 Monaten immer noch nicht bearbeitet wurde,

Siehe insbes. Abschnitt zu ".. muss der Leistungsträger (..) auf Antrag des Betroffenen über die Leistung vorläufig entscheiden. Dieser Antrag ist an keine Frist gebunden" und "...hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn.." -> http://hartz.info/index.php?topic=10.0

(PS: Immer alles nachweislich schriftlich machen. Mündliches ist ggf. nicht "rechtlich" verwertbar.. )

Darf das Jobcenter überhaupt den Unterhalt selbst überprüfen,

Darf es. Allerdings hat die Überprüfung keine rechtliche Relevanz; sofern ein Titel vom Jugendamt vorliegt, ist allein dieser maßgeblich. Das Jobcenter hat nicht die Befugnis, Unterhalt festzusetzen.

auf sich übergehen lassen

Nicht, wenn der Vater den titulierten Unterhalt leistet: § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB II:
Der Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird.

vorallem ohne mir vorher Bescheid zu geben?

Ein "Vorher" ist nicht notwendig; allerdings musst du davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn Anspruchsübergang tatsächlich angemeldet wurde.

Jetzt sitzt mir der Kindesvater im Nacken und ist der Meinung, das ist ihm alles zu viel Aufwand, und vielleicht bezahlt er jetzt garnichts mehr.

Verständlich, aber bringt ihm gar nichts; denn dann kann ihm das Jobcenter unterhaltsrechtlich so richtig den Ar$ch aufreißen.

Alles in allem würde ich da ganz einfach mal eine Fachaufsichtsbeschwerde in Richtung Sachbearbeiter aufsetzen, sofern der Unterhalt tatsächlich tituliert ist. (btw: ist nicht das erste Mal, dass Leipzig negativ auffällt ;))

klaerchen1 
Beitragsersteller
 13.10.2013, 17:26

Vielen Dank für deine aussagekräftige Antwort. Es ist doch ungewöhnlich, das das Jobcenter mit der Unterhaltsgeschichte erst nach 4 Monaten nach Antragstellung damit ankommt. Und habe ich habe noch nie gehört, wenn der Unterhalt auf das Konto regelmäßig und laufend überwiesen wird , das sich das Jobcenter dazwischen schaltet. Das ist für mich totales Neuland und ich kann das einfach nicht verstehen.

Nein, muss er nicht. Der Unterhalt steht dir bzw. deinem Sohn zu und wird auf das ALG II angerechnet. Und im oben zitierten Paragraphen steht doch eindeutig: "Der Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird." (S. Antwort VirtualSelf, ich habe mir den Gesetzestext jetzt selbst noch einmal durchgelesen). Die Sachbearbeiter sollen sich den Text selbst mal bis zum Ende durchlesen. Nur, wenn der Kindesvater nicht zahlt und das JobCenter in Vorleistung gehen muss, besteht ein Anrecht auf Unterhaltsübergang.

Und wenn dein Antrag 4 Monate lang nicht bearbeitet wurde, kannst du bereits eine Untätigkeitsklage gegen das JobCenter einreichen.