Wenn ich UNBEKANNT als Kindsvater angebe geht es dann beim Jugendamt schneller mit Geld?
Hallo ich bin Schwanger,im November ist es soweit.Ich kenne den Kindsvater( natürlich),bin aber nicht mit ihm zusammen.Er ist verheiratet und hat Kinder...meine Mutter sagte mir ich solle beim Amt angeben ich wüsste nicht wer der Vater ist,dann würde es schneller gehen mit der Auszahlung.Kann das stimmen?
5 Antworten
Du sollst also lügen, dich strafbar machen, ggf. später alle Gelder zurück zahlen wenn raus kommt, dass du doch wusstest wer der Vater ist, eine Anzeige wegen Sozialbetrug kassieren... Tolle Idee deiner Mutter!
Und nein: du bekommst nicht schneller Geld! Denn du bist verpflichtet bei der Suche nach dem tatsächlichen Vater mitzuwirken. Im schlechtesten Fall bekommst du gar keinen Unterhaltsvorschuss!
Und weswegen bitte willst du ihn als Vater nicht angeben? Willst du auf Kosten der Steuerzahler leben? Deinem Kind den Vater vorenthalten? Ihn "schonen"?
Absolutes Unverständnis für deine mögliche Aktion! Wenn du dich schon schwängern lässt, dann sieh zu, dass der Kindsvater auch zu seinen Pflichten steht. Er ist für den Unterhalt zuständig und nicht wir!
Das würde ich mir gut Überlegen, das hat weitreichende Folgen , so eine Lüge, die du ja auch noch per Unterschrift bestätigen musst.
Die glauben das auch nicht einfach so, die wollen eine ganz genaue Schilderung. Und wenn es raus kommt, hast du ein Strafverfahren am Hals und die wollen dann das Geld von dir zurück, das sie vom Vater nicht mehr verlangen können rückwirkend.
Gehe mal davon aus, du bekommst H4 und dann musst du beim Jugendamt unterhaltsvorschuss beantragen. Das kann natürlich manchmal etwas länger dauern und ist etwas umständlicher, aber du kannst den Ansptuch auch abtreten und das Amt geht dann in Vorleistung.
Abet dir fällt das dann nicht später auf die Füße.
Wobei genau soll es denn schneller gehen.
Und bei der langen Lebenszeit eines Kindes dürfte es nicht jetzt auf Schnelligkeit ankommen.
Übrigens machst Du dich durch so eine Lüge strafbar, das kann dazu führen, dass Du Geldansprüche verlierst oder dass Du anderen Ärger bekommst.
Du würdest dich strafbar machen, kommt das raus, dann zahlst Du, nicht der Kindsvater den Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt zurück, dazu kommt dann sicher noch eine Anzeige wegen Betrug und die gibt es im Regelfall nicht kostenlos.
Nein, dann wird es zwar einen Unterhaltsvorschuss geben, aber du bist verpflichtet bei der Suche des Erzeugers mitzuwirken. Das Jugendamt ist nicht die Wohlfahrt, die wollen ihr Geld zurück haben.