"Vater unbekannt"? Wie geht das?
Ich bin am Überlegen wie eine Frau bei der Anmeldung ihes Kindes "Vater unbekannt" machen kann? Es kommen doch dann ein paar Leute in betracht, die der Vater sein könnten! Müssen die dann keinen Test machen oder so? Ist das Gericht da nicht hinterher? Eine Frau muss doch wissen mit wem sie geschlafen hat und sofern auch Name(n) angeben können? Oder ist das wirklich legitim und eine Frau kommt problemlos mit "Vater unbekannt" durch? Dann könnte man doch zum Beispiel sich vom Kindsvater "offiiell" trennen und der Vater kassiert dann Hartz 4 oder geht Arbeiten und die Frau bekoommt dann Unterhalt und sowas vom Staat weil der Vater als "Unbekannt" angegeben wurde?
13 Antworten
Hier hat die Frau, wenn sie nicht verheiratet ist, absolut die Oberhand.
Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob sie ihn angeben will oder nicht.
Wenn der Vater sich weigert die Unterschrift zu geben, kann die Frau nur klagen. Zudem bekäme sie nicht Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, sondern nur Unterhaltsvorschuss, der einige Hundert weniger ist.
Eine ledige Bekannte aus Litauen hat einen Sohn von einen verheirateten Türken.Die Frau bezieht Hartz 4 und bei den Behörden gilt der Vater als unbekannt. Der türkische Vater drückt der Ihr ab und zu 50 Euro für seinen Sohn in die Hand. Ansonsten setzt er Die Frau unter Druck und schüchtert sie ein, unter anderen er würde(sollte sie den Vaternamen nennen)Ihr seinen Sohn abnehmen usw. usw. So einfach ist das halt in unseren (Un) Rechtsstaat.
Und wenn sie vergewaltigt wurde?
Wenn sie gar nicht möchte das das Kind irgendwann mal hinter den Namen des Erzeugers kommt?
es soll auch frauen geben, die so viele männer haben, dass sie nicht mal mehr deren namen auf die reihe kriegen (da spielt ja auch hin und wieder alkohol eine rolle). und wenn die mutter keinen vaterschaftstest verlangt, wird eben keiner gemacht. dann gibt es noch frauen, die wollen ein kind, aber keinen mann. die lassen sich schwängern, aber geben den vater als unbekannt an, damit dieser keine verpflichtungen und rechte an dem kind hat.